Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel.
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA32 Baulärm gem. EBA-Verfügung.
Aufgrund der erst nach überwiegender Erstellung des Gutachtens zum Baulärm getroffenen Entscheidung zur Anwendung der neuen EBA-Verfügung zum Umgang mit bauzeitlichen Lärm in der Planfeststellung, werden zusätzlich zu der gemäß Vertrag zu berücksichtigenden AVV Baulärm, detailliertere Betrachtungen unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse erforderlich. Ergänzend sind nun nicht nur Isophonen, sondern für alle betroffenen Gebäude an allen Fassaden und Etagen Beurteilungspegel zu berechnen und dementsprechend in die Unterlagen zur PF aufzunehmen. Die zusätzlich zu erbringenden Leistungen basieren auf den bisherigen Planungen sowohl der gesamten bautechnischen Gewerke als auch der zum bauzeitlich bedingtem Schall. Durch die bisher erfolgte Erstellung der Lärmgutachten hat sich der AN bereits detaillierte Kenntnisse angeeignet und verfügt über die erforderliche Datenbasis, sodass die zusätzlich zu erbringende Leistung mit einem wesentlich geringerem Aufwand möglich ist.