Berlin S21 BA3a Baugrundsondierungsleistungen, Kampfmittelsondierungen, Labor- und Feldversuche Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49219
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin S21 BA3a Baugrundsondierungsleistungen, Kampfmittelsondierungen, Labor- und Feldversuche
S21 BA3a Baugrundsondierungsleistungen, Kampfmittelsondierungen, Labor- und Feldversuche.
Berlin
Der Auftraggeber (DB Netz AG) plant die Erweiterung des Berliner S-Bahn-Netzes. Die neue Strecke S 21 führt vom Nordring über den Hauptbahnhof und den Potsdamer Platz hin zur Yorckstraße. Damit wird der Hauptbahnhof sowie der Berliner S-Bahn-Innenring angeschlossen. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind die Baugrunduntersuchungen für die geplanten Verkehrsanlagen (Eisenbahnanlagen), Ingenieurbauwerke, Tunnelbauten, Lärmschutzanlagen und Gebäude sowie Stützwandbauwerke für den rd. 2,5 Kilometer langen Streckenabschnitt 3a im Bereich Potsdamer Platz bis Yorckstraße, einschl. Sicherungsleistungen.
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die geotechnische Erkundung mittels direkten (Trockenbohrungen, Rammkernsondierungen) und indirekten (Druck- und Rammsondierungen) Aufschlussverfahren. Ergänzend dazu sind Kampfmittelsondierungsleistungen im Bereich der Bohransatzpunkte sowie Feld- und Laboruntersuchungen zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berlin S21 BA3a Baugrundsondierungsleistungen, Kampfmittelsondierungen, Labor- und Feldversuche
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Angebotsöffnung ist nur ein Angebot eingegangen. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit des Angebots wird das Vergabeverfahren gemäß § 57 SektVO aufgehoben. Es besteht die Absicht zeitnah ein neues Vergabeverfahren in modifizierter Form durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.