Strom- und Gasnetzpacht Raunheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20/46
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.raunheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strom- und Gasnetzpacht Raunheim
Vergabe einer Dienstleistungskonzession, bestehend aus 2 Losen (vgl. Beschreibung der Beschaffung, Ziff. II.2.4)). Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Anpachtung des Stromverteilernetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Raunheim und dessen Betrieb gem. den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (Los 1 Stromnetzpacht) sowie die Anpachtung des Gasverteilernetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Raunheim und dessen Betrieb gem. den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (Los 2 Gasnetzpacht).
Stromnetzpacht
Raunheim
Die Netzwerk Untermain GmbH (NWU) hält die Stromkonzession in Raunheim sowie das Netzeigentum. Der Stromkonzessionsvertrag endet am 31.12.2031.
NWU verpachtet derzeit das Stromverteilernetz zum Betrieb an Dritte. Der Pachtvertrag wurde mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 gekündigt.
Der Netzpachtvertrag Strom wird in Los 1 neu vergeben.
Der Stromnetzpachtvertrag soll eine Laufzeit von 9 Jahren haben.
Im Netzpachtvertrag übernimmt der Pächter das Recht und die Pflicht, das Netz auf eigene Rechnung zu betreiben. Er hat sämtliche gesetzlichen Vorgaben an den Netzbetrieb sowie die Pflichten aus dem zwischen der Stadt Raunheim und der NWU bestehenden Konzessionsvertrag zu erfüllen. Kommt es im Rahmen der Neuvergabe des Konzessionsvertrags durch die Stadt Raunheim nicht zu einem unmittelbar an die Laufzeit des bisherigen Konzessionsvertrags anschließenden Nachfolgevertrag, sollen die Regelungen des Pachtvertrags solange fortgelten, bis der neue Konzessionsvertrag in Kraft getreten ist.
Hierzu erfolgt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, mit der auf Basis des Netzpachtvertrages der Betrieb des Stromnetzes (Los 1) auf einen Dritten übertragen wird.
Die Übernahme des Netzbetriebs hat zum 1.1.2023 zu erfolgen.
Gasnetzpacht
Raunheim
Die Netzwerk Untermain GmbH (NWU) hält die Gaskonzession in Raunheim sowie das Netzeigentum. Der Gaskonzessionsvertrag endet am 31.3.2031.
NWU verpachtet derzeit das Gasverteilernetz zum Betrieb an Dritte. Der Pachtvertrag wurde mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 gekündigt.
Der Netzpachtvertrag Gas wird in Los 2 neu vergeben.
Der Gasnetzpachtvertrag soll eine Laufzeit von 8 Jahren und 3 Monaten haben.
Im Netzpachtvertrag übernimmt der Pächter das Recht und die Pflicht, das Netz auf eigene Rechnung zu betreiben. Er hat sämtliche gesetzlichen Vorgaben an den Netzbetrieb sowie die Pflichten aus dem zwischen der Stadt Raunheim und der NWU bestehenden Konzessionsvertrag zu erfüllen. Kommt es im Rahmen der Neuvergabe des Konzessionsvertrags durch die Stadt Raunheim nicht zu einem unmittelbar an die Laufzeit des bisherigen Konzessionsvertrags anschließenden Nachfolgevertrag, sollen die Regelungen des Pachtvertrags solange fortgelten, bis der neue Konzessionsvertrag in Kraft getreten ist.
Hierzu erfolgt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, mit der auf Basis des Netzpachtvertrages der Betrieb des Gasnetzes (Los 2) auf einen Dritten übertragen wird.
Die Übernahme des Netzbetriebs hat zum 1.1.2023 zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat vorzulegen:
I. Für Los 1 Stromnetzpacht:
a) Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 Abs. 1 GWB. Auf die Formulare „Erklärung zu Ausschlussgründen“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formulare 2 und 3) wird verwiesen.
b) Einen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate (seit Datum der Bekanntmachung) für den Bewerber und – sofern vorgesehen – Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen. Auf das Formular „Eintragung im Handelsregister“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 6) wird verwiesen.
II. Für Los 2 Gasnetzpacht:
a) Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 Abs. 1 GWB. Auf die Formulare „Erklärung zu Ausschlussgründen“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formulare 2 und 3) wird verwiesen.
b) Einen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate (seit Datum der Bekanntmachung) für den Bewerber und – sofern vorgesehen – Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen. Auf das Formular „Eintragung im Handelsregister“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 6) wird verwiesen.
1. Eignungskriterium Los 1 – Stromnetzpacht: Umsatz
Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz (netto – ohne Umsatzsteuer) aus dem Betrieb von Stromverteilernetzen in den Jahren 2017-2019. Das Formular „Eigenerklärung über die Umsätze“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 4) ist zu verwenden.
Die Bewertung erfolgt absolut anhand folgender Skala:
— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Stromverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mehr als 10 Mio. EUR nach: 30 Punkte,
— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Stromverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mehr als 5 bis (einschließlich) 10 Mio. EUR nach: 20 Punkte,
— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Stromverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mehr als 2 bis (einschließlich) 5 Mio. EUR nach: 10 Punkte,
— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Stromverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von nicht mehr als 2 Mio. EUR nach: 0 Punkte.
Sämtliche Eignungskriterien zum Los 1 sowie die Bewertungsregeln sind in der Anlage Eignungskriterien Los 1 Stromnetzpacht aufgeführt.
1. Eignungskriterium Los 2 – Gasnetzpacht: Umsatz
Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz (netto – ohne Umsatzsteuer) aus dem Betrieb von Gasverteilernetzen in den Jahren 2017-2019. Das Formular „Eigenerklärung über die Umsätze“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 4) ist zu verwenden.
Die Bewertung erfolgt absolut anhand folgender Skala:
— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Gasverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mehr als 5 Mio. EUR nach: 30 Punkte,
— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Gasverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mehr als 2,5 bis (einschließlich) 5 Mio. EUR nach: 20 Punkte,
— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Gasverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mehr als 1 bis (einschließlich) 2,5 Mio. EUR nach: 10 Punkte,
— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Gasverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von nicht mehr als 1 Mio. EUR nach: 0 Punkte.
Sämtliche Eignungskriterien zum Los 2 sowie die Bewertungsregeln sind in der Anlage Eignungskriterien Los 2 Gasnetzpacht aufgeführt.
I. Mindestanforderungen für Los 1 Stromnetzpacht – wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG für das Stromverteilernetz im Gebiet der Stadt Raunheim oder die Vorlage einer anderen behördlichen Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bewerber zum Betrieb des Stromverteilernetzes im Gebiet der Stadt Raunheim berechtigt ist;
b) oder – sofern der Nachweis nach lit. a) nicht möglich ist – durch den Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes aus dem Betrieb von Stromverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Das Formular „Eigenerklärung über die Umsätze“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 4) ist zu verwenden.
c) Zusätzlich zum Nachweis gem. lit. a oder b ist die Bestätigung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der Versicherungssumme (Versicherungspolice). Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten:
— für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
Auf das Formular „Haftpflichtversicherung“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 5) wird verwiesen.
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
II. Mindestanforderungen für Los 2 Gasnetzpacht – wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG für das Gasverteilernetz im Gebiet der Stadt Raunheim oder die Vorlage einer anderen behördlichen Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bewerber zum Betrieb des Gasverteilernetzes im Gebiet der Stadt Raunheim berechtigt ist;
b) oder – sofern der Nachweis nach lit. a) nicht möglich ist – durch den Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes aus dem Betrieb von Gasverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Das Formular „Eigenerklärung über die Umsätze“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 4) ist zu verwenden.
c) Zusätzlich zum Nachweis gem. lit. a oder b ist die Bestätigung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der Versicherungssumme (Versicherungspolice). Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten:
— für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
Auf das Formular „Haftpflichtversicherung“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 5) wird verwiesen.
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
2. Eignungskriterium für Los 1 Stromnetzpacht und Los 2 Gasnetzpacht: Ausstattung
Bewertet wird die Ausstattung für den Betrieb des örtlichen Verteilernetzes. Das Formular „Eigenerklärung zur Ausstattung“ (Für Los 1: Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 8; für Los 2: Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 8) ist zu verwenden.
Die Bewertung erfolgt absolut anhand folgender Skala:
— Der Bewerber verfügt über eine umfassende personelle und technische Ausstattung, um das örtliche Verteilernetz nach den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben. Nach der Ausstattung des Bewerbers ist zu erwarten, dass die Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG beim Netzbetrieb im besonderen Maße erreicht werden: 40 Punkte,
— Der Bewerber verfügt über eine ausreichende personelle und technische Ausstattung, um das örtliche Verteilernetz nach den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben. Nach der Ausstattung des Bewerbers ist zu erwarten, dass die Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG beim Netzbetrieb stets erreicht werden: 30 Punkte,
— Der Bewerber verfügt über eine ausreichende personelle und technische Ausstattung, um das örtliche Verteilernetz nach den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben. Nach der Ausstattung des Bewerbers ist zu erwarten, dass die Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG beim Netzbetrieb ohne größere Einschränkungen erreicht werden: 20 Punkte,
— Der Bewerber verfügt über eine ausreichende personelle und technische Ausstattung, um das örtliche Verteilernetz nach den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben. Nach der Ausstattung des Bewerbers ist zu erwarten, dass die Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG beim Netzbetrieb nur eingeschränkt erreicht werden: 10 Punkte,
— Der Bewerber verfügt nicht über eine ausreichende personelle und technische Ausstattung, um das örtliche Verteilernetz nach den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben. Nach der Ausstattung des Bewerbers ist nicht zu erwarten, dass die Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG beim Netzbetrieb erreicht werden: 0 Punkte.
3. Eignungskriterium für Los 1 Stromnetzpacht und Los 2 Gasnetzpacht: Referenzen
Los 1 Stromnetzpacht: Bewertet wird die Anzahl der angegebenen Referenzen im Bereich des Betriebs von Stromverteilernetzen. Als Referenz wird jeweils der Betrieb des örtlichen Stromverteilernetzes innerhalb einer Gemeinde angesehen. Das Stromverteilernetz im jeweiligen Gemeindegebiet muss mindestens während der Jahre 2017-2019 betrieben worden sein und über durchschnittlich mindestens 8 000 Entnahmestellen, davon mindestens 30 in der Mittelspannung, verfügen.
Los 2 Gasnetzpacht: Bewertet wird die Anzahl der angegebenen Referenzen im Bereich des Betriebs von Gasverteilernetzen. Als Referenz wird jeweils der Betrieb des örtlichen Gasverteilernetzes innerhalb einer Gemeinde angesehen. Das Gasverteilernetz im jeweiligen Gemeindegebiet muss mindestens während der Jahre 2017-2019 betrieben worden sein und über durchschnittlich mindestens 1.400 Ausspeisepunkte, davon mindestens 2 im Hochdruck, verfügen.
Das Formular „Eigenerklärung Referenzen“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 7 bzw. Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 7) ist zu verwenden. Zusätzlich ist die entsprechende Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG bzw. eine sonstige behördliche Bestätigung vorzulegen, nach der der Bewerber zum Betrieb des Netzes berechtigt ist.
Die Bewertung erfolgt jeweils absolut anhand folgender Skala:
— mindestens 8 Referenzen: 40 Punkte,
— mindestens 6, jedoch weniger als 8 Referenzen: 30 Punkte,
— mindestens 4, jedoch weniger als 6 Referenzen: 20 Punkte,
— mindestens 2, jedoch weniger als 4 Referenzen: 10 Punkte,
— weniger als 2 Referenzen: 0 Punkte.
Sämtliche Eignungskriterien sowie die Bewertungsregeln sind für Los 1 in der Anlage Eignungskriterien Los 1 Stromnetzpacht und für Los 2 in der Anlage Eignungskriterien Los 2 Gasnetzpacht aufgeführt.
I. Mindestanforderungen für Los 1 Stromnetzpacht – technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
a) Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG für das Stromverteilernetz im Gebiet der Stadt Raunheim oder die Vorlage einer anderen behördlichen Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bewerber zum Betrieb des Stromverteilernetzes im Gebiet der Stadt Raunheim berechtigt ist.
b) oder – sofern der Nachweis nach lit. a) nicht möglich ist – durch den Nachweis, dass der Bewerber in den Jahren 2017-2019 Stromverteilernetze mit durchschnittlich mindestens 8 000 Entnahmestellen, davon mindestens 30 in der Mittelspannung, betrieben hat. Auf das Formular „Eigenerklärung Referenzen“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 7) wird verwiesen.
c) Zusätzlich zum Nachweis nach lit. a) oder b) die Vorlage einer Erklärung, dass die erforderliche technische und personelle Ausstattung zur Verfügung steht, um den Netzbetrieb im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu können. Hierfür ist das Formular „Eigenerklärung zur Ausstattung“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 8) zu verwenden.
II. Mindestanforderungen für Los 2 Gasnetzpacht – technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
a) Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG für das Gasverteilernetz im Gebiet der Stadt Raunheim oder die Vorlage einer anderen behördlichen Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bewerber zum Betrieb des Gasverteilernetzes im Gebiet der Stadt Raunheim berechtigt ist.
b) oder – sofern der Nachweis nach lit. a) nicht möglich ist – durch den Nachweis, dass der Bewerber in den Jahren 2017-2019 Gasverteilernetze mit durchschnittlich mindestens 1.400 Ausspeisepunkten, davon mindestens 2 im Hochdruck, betrieben hat. Auf das Formular „Eigenerklärung Referenzen“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 7) wird verwiesen.
c) Zusätzlich zum Nachweis nach lit. a) oder b) die Vorlage einer Erklärung, dass die erforderliche technische und personelle Ausstattung zur Verfügung steht, um den Netzbetrieb im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu können. Hierfür ist das Formular „Eigenerklärung zur Ausstattung“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 8) zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/öffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen(§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Vertrag darf frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden; wird die Information über die Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB). Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefristnach § 172 Absatz 1 den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/öffentliches-auftragswesen/vergabekammer