Strom- und Gasnetzpacht Raunheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20/46

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.raunheim.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEDPE4/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEDPE4
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigengesellschaft der Stadt Raunheim
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energieversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Strom- und Gasnetzpacht Raunheim

Referenznummer der Bekanntmachung: 20/46
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65000000 Versorgungsunternehmen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe einer Dienstleistungskonzession, bestehend aus 2 Losen (vgl. Beschreibung der Beschaffung, Ziff. II.2.4)). Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Anpachtung des Stromverteilernetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Raunheim und dessen Betrieb gem. den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (Los 1 Stromnetzpacht) sowie die Anpachtung des Gasverteilernetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Raunheim und dessen Betrieb gem. den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (Los 2 Gasnetzpacht).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stromnetzpacht

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung:

Raunheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Netzwerk Untermain GmbH (NWU) hält die Stromkonzession in Raunheim sowie das Netzeigentum. Der Stromkonzessionsvertrag endet am 31.12.2031.

NWU verpachtet derzeit das Stromverteilernetz zum Betrieb an Dritte. Der Pachtvertrag wurde mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 gekündigt.

Der Netzpachtvertrag Strom wird in Los 1 neu vergeben.

Der Stromnetzpachtvertrag soll eine Laufzeit von 9 Jahren haben.

Im Netzpachtvertrag übernimmt der Pächter das Recht und die Pflicht, das Netz auf eigene Rechnung zu betreiben. Er hat sämtliche gesetzlichen Vorgaben an den Netzbetrieb sowie die Pflichten aus dem zwischen der Stadt Raunheim und der NWU bestehenden Konzessionsvertrag zu erfüllen. Kommt es im Rahmen der Neuvergabe des Konzessionsvertrags durch die Stadt Raunheim nicht zu einem unmittelbar an die Laufzeit des bisherigen Konzessionsvertrags anschließenden Nachfolgevertrag, sollen die Regelungen des Pachtvertrags solange fortgelten, bis der neue Konzessionsvertrag in Kraft getreten ist.

Hierzu erfolgt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, mit der auf Basis des Netzpachtvertrages der Betrieb des Stromnetzes (Los 1) auf einen Dritten übertragen wird.

Die Übernahme des Netzbetriebs hat zum 1.1.2023 zu erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 108
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gasnetzpacht

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65200000 Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Hauptort der Ausführung:

Raunheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Netzwerk Untermain GmbH (NWU) hält die Gaskonzession in Raunheim sowie das Netzeigentum. Der Gaskonzessionsvertrag endet am 31.3.2031.

NWU verpachtet derzeit das Gasverteilernetz zum Betrieb an Dritte. Der Pachtvertrag wurde mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2022 gekündigt.

Der Netzpachtvertrag Gas wird in Los 2 neu vergeben.

Der Gasnetzpachtvertrag soll eine Laufzeit von 8 Jahren und 3 Monaten haben.

Im Netzpachtvertrag übernimmt der Pächter das Recht und die Pflicht, das Netz auf eigene Rechnung zu betreiben. Er hat sämtliche gesetzlichen Vorgaben an den Netzbetrieb sowie die Pflichten aus dem zwischen der Stadt Raunheim und der NWU bestehenden Konzessionsvertrag zu erfüllen. Kommt es im Rahmen der Neuvergabe des Konzessionsvertrags durch die Stadt Raunheim nicht zu einem unmittelbar an die Laufzeit des bisherigen Konzessionsvertrags anschließenden Nachfolgevertrag, sollen die Regelungen des Pachtvertrags solange fortgelten, bis der neue Konzessionsvertrag in Kraft getreten ist.

Hierzu erfolgt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, mit der auf Basis des Netzpachtvertrages der Betrieb des Gasnetzes (Los 2) auf einen Dritten übertragen wird.

Die Übernahme des Netzbetriebs hat zum 1.1.2023 zu erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 99
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Der Bewerber hat vorzulegen:

I. Für Los 1 Stromnetzpacht:

a) Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 Abs. 1 GWB. Auf die Formulare „Erklärung zu Ausschlussgründen“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formulare 2 und 3) wird verwiesen.

b) Einen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate (seit Datum der Bekanntmachung) für den Bewerber und – sofern vorgesehen – Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen. Auf das Formular „Eintragung im Handelsregister“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 6) wird verwiesen.

II. Für Los 2 Gasnetzpacht:

a) Eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 Abs. 1 GWB. Auf die Formulare „Erklärung zu Ausschlussgründen“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formulare 2 und 3) wird verwiesen.

b) Einen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate (seit Datum der Bekanntmachung) für den Bewerber und – sofern vorgesehen – Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen. Auf das Formular „Eintragung im Handelsregister“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 6) wird verwiesen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

1. Eignungskriterium Los 1 – Stromnetzpacht: Umsatz

Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz (netto – ohne Umsatzsteuer) aus dem Betrieb von Stromverteilernetzen in den Jahren 2017-2019. Das Formular „Eigenerklärung über die Umsätze“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 4) ist zu verwenden.

Die Bewertung erfolgt absolut anhand folgender Skala:

— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Stromverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mehr als 10 Mio. EUR nach: 30 Punkte,

— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Stromverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mehr als 5 bis (einschließlich) 10 Mio. EUR nach: 20 Punkte,

— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Stromverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mehr als 2 bis (einschließlich) 5 Mio. EUR nach: 10 Punkte,

— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Stromverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von nicht mehr als 2 Mio. EUR nach: 0 Punkte.

Sämtliche Eignungskriterien zum Los 1 sowie die Bewertungsregeln sind in der Anlage Eignungskriterien Los 1 Stromnetzpacht aufgeführt.

1. Eignungskriterium Los 2 – Gasnetzpacht: Umsatz

Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz (netto – ohne Umsatzsteuer) aus dem Betrieb von Gasverteilernetzen in den Jahren 2017-2019. Das Formular „Eigenerklärung über die Umsätze“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 4) ist zu verwenden.

Die Bewertung erfolgt absolut anhand folgender Skala:

— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Gasverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mehr als 5 Mio. EUR nach: 30 Punkte,

— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Gasverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mehr als 2,5 bis (einschließlich) 5 Mio. EUR nach: 20 Punkte,

— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Gasverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mehr als 1 bis (einschließlich) 2,5 Mio. EUR nach: 10 Punkte,

— Der Bewerber weist einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Betrieb von Gasverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von nicht mehr als 1 Mio. EUR nach: 0 Punkte.

Sämtliche Eignungskriterien zum Los 2 sowie die Bewertungsregeln sind in der Anlage Eignungskriterien Los 2 Gasnetzpacht aufgeführt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

I. Mindestanforderungen für Los 1 Stromnetzpacht – wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

a) Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG für das Stromverteilernetz im Gebiet der Stadt Raunheim oder die Vorlage einer anderen behördlichen Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bewerber zum Betrieb des Stromverteilernetzes im Gebiet der Stadt Raunheim berechtigt ist;

b) oder – sofern der Nachweis nach lit. a) nicht möglich ist – durch den Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes aus dem Betrieb von Stromverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Das Formular „Eigenerklärung über die Umsätze“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 4) ist zu verwenden.

c) Zusätzlich zum Nachweis gem. lit. a oder b ist die Bestätigung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der Versicherungssumme (Versicherungspolice). Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten:

— für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden: [Betrag gelöscht] EUR,

— für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.

Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.

Auf das Formular „Haftpflichtversicherung“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 5) wird verwiesen.

Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.

II. Mindestanforderungen für Los 2 Gasnetzpacht – wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

a) Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG für das Gasverteilernetz im Gebiet der Stadt Raunheim oder die Vorlage einer anderen behördlichen Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bewerber zum Betrieb des Gasverteilernetzes im Gebiet der Stadt Raunheim berechtigt ist;

b) oder – sofern der Nachweis nach lit. a) nicht möglich ist – durch den Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes aus dem Betrieb von Gasverteilernetzen in den Jahren 2017-2019 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Das Formular „Eigenerklärung über die Umsätze“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 4) ist zu verwenden.

c) Zusätzlich zum Nachweis gem. lit. a oder b ist die Bestätigung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der Versicherungssumme (Versicherungspolice). Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten:

— für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden: [Betrag gelöscht] EUR,

— für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.

Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.

Auf das Formular „Haftpflichtversicherung“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 5) wird verwiesen.

Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

2. Eignungskriterium für Los 1 Stromnetzpacht und Los 2 Gasnetzpacht: Ausstattung

Bewertet wird die Ausstattung für den Betrieb des örtlichen Verteilernetzes. Das Formular „Eigenerklärung zur Ausstattung“ (Für Los 1: Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 8; für Los 2: Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 8) ist zu verwenden.

Die Bewertung erfolgt absolut anhand folgender Skala:

— Der Bewerber verfügt über eine umfassende personelle und technische Ausstattung, um das örtliche Verteilernetz nach den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben. Nach der Ausstattung des Bewerbers ist zu erwarten, dass die Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG beim Netzbetrieb im besonderen Maße erreicht werden: 40 Punkte,

— Der Bewerber verfügt über eine ausreichende personelle und technische Ausstattung, um das örtliche Verteilernetz nach den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben. Nach der Ausstattung des Bewerbers ist zu erwarten, dass die Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG beim Netzbetrieb stets erreicht werden: 30 Punkte,

— Der Bewerber verfügt über eine ausreichende personelle und technische Ausstattung, um das örtliche Verteilernetz nach den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben. Nach der Ausstattung des Bewerbers ist zu erwarten, dass die Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG beim Netzbetrieb ohne größere Einschränkungen erreicht werden: 20 Punkte,

— Der Bewerber verfügt über eine ausreichende personelle und technische Ausstattung, um das örtliche Verteilernetz nach den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben. Nach der Ausstattung des Bewerbers ist zu erwarten, dass die Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG beim Netzbetrieb nur eingeschränkt erreicht werden: 10 Punkte,

— Der Bewerber verfügt nicht über eine ausreichende personelle und technische Ausstattung, um das örtliche Verteilernetz nach den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben. Nach der Ausstattung des Bewerbers ist nicht zu erwarten, dass die Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG beim Netzbetrieb erreicht werden: 0 Punkte.

3. Eignungskriterium für Los 1 Stromnetzpacht und Los 2 Gasnetzpacht: Referenzen

Los 1 Stromnetzpacht: Bewertet wird die Anzahl der angegebenen Referenzen im Bereich des Betriebs von Stromverteilernetzen. Als Referenz wird jeweils der Betrieb des örtlichen Stromverteilernetzes innerhalb einer Gemeinde angesehen. Das Stromverteilernetz im jeweiligen Gemeindegebiet muss mindestens während der Jahre 2017-2019 betrieben worden sein und über durchschnittlich mindestens 8 000 Entnahmestellen, davon mindestens 30 in der Mittelspannung, verfügen.

Los 2 Gasnetzpacht: Bewertet wird die Anzahl der angegebenen Referenzen im Bereich des Betriebs von Gasverteilernetzen. Als Referenz wird jeweils der Betrieb des örtlichen Gasverteilernetzes innerhalb einer Gemeinde angesehen. Das Gasverteilernetz im jeweiligen Gemeindegebiet muss mindestens während der Jahre 2017-2019 betrieben worden sein und über durchschnittlich mindestens 1.400 Ausspeisepunkte, davon mindestens 2 im Hochdruck, verfügen.

Das Formular „Eigenerklärung Referenzen“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 7 bzw. Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 7) ist zu verwenden. Zusätzlich ist die entsprechende Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG bzw. eine sonstige behördliche Bestätigung vorzulegen, nach der der Bewerber zum Betrieb des Netzes berechtigt ist.

Die Bewertung erfolgt jeweils absolut anhand folgender Skala:

— mindestens 8 Referenzen: 40 Punkte,

— mindestens 6, jedoch weniger als 8 Referenzen: 30 Punkte,

— mindestens 4, jedoch weniger als 6 Referenzen: 20 Punkte,

— mindestens 2, jedoch weniger als 4 Referenzen: 10 Punkte,

— weniger als 2 Referenzen: 0 Punkte.

Sämtliche Eignungskriterien sowie die Bewertungsregeln sind für Los 1 in der Anlage Eignungskriterien Los 1 Stromnetzpacht und für Los 2 in der Anlage Eignungskriterien Los 2 Gasnetzpacht aufgeführt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

I. Mindestanforderungen für Los 1 Stromnetzpacht – technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

a) Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG für das Stromverteilernetz im Gebiet der Stadt Raunheim oder die Vorlage einer anderen behördlichen Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bewerber zum Betrieb des Stromverteilernetzes im Gebiet der Stadt Raunheim berechtigt ist.

b) oder – sofern der Nachweis nach lit. a) nicht möglich ist – durch den Nachweis, dass der Bewerber in den Jahren 2017-2019 Stromverteilernetze mit durchschnittlich mindestens 8 000 Entnahmestellen, davon mindestens 30 in der Mittelspannung, betrieben hat. Auf das Formular „Eigenerklärung Referenzen“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 7) wird verwiesen.

c) Zusätzlich zum Nachweis nach lit. a) oder b) die Vorlage einer Erklärung, dass die erforderliche technische und personelle Ausstattung zur Verfügung steht, um den Netzbetrieb im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu können. Hierfür ist das Formular „Eigenerklärung zur Ausstattung“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 8) zu verwenden.

II. Mindestanforderungen für Los 2 Gasnetzpacht – technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

a) Vorlage einer vorhandenen Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG für das Gasverteilernetz im Gebiet der Stadt Raunheim oder die Vorlage einer anderen behördlichen Bestätigung, aus der sich ergibt, dass der Bewerber zum Betrieb des Gasverteilernetzes im Gebiet der Stadt Raunheim berechtigt ist.

b) oder – sofern der Nachweis nach lit. a) nicht möglich ist – durch den Nachweis, dass der Bewerber in den Jahren 2017-2019 Gasverteilernetze mit durchschnittlich mindestens 1.400 Ausspeisepunkten, davon mindestens 2 im Hochdruck, betrieben hat. Auf das Formular „Eigenerklärung Referenzen“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 7) wird verwiesen.

c) Zusätzlich zum Nachweis nach lit. a) oder b) die Vorlage einer Erklärung, dass die erforderliche technische und personelle Ausstattung zur Verfügung steht, um den Netzbetrieb im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu können. Hierfür ist das Formular „Eigenerklärung zur Ausstattung“ (Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 8) zu verwenden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 15/04/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/öffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen(§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Vertrag darf frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden; wird die Information über die Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB). Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefristnach § 172 Absatz 1 den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB).

Die anfängliche Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/öffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/02/2021

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