Bahnhof Senftenberg Hilfsbrückeneinbau EÜ km 45,177 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47206
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bahnhof Senftenberg Hilfsbrückeneinbau EÜ km 45,177
Senftenberg
Ausbau Stahlüberbauten in 2 Schritten:
— Herstellung Bohrpfähle,
— Einbau 3 Hilfsbrücken,
— Bahnsteigverlängerung,
— Oberbauarbeiten Gleise und Weichen,
— Zusammenhangsarbeiten OLA, neue Maste,
— 50 Hz-Anlagen (Erdung, Bahnsteigbeleuchtung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bahnhof Senftenberg Hilfsbrückeneinbau EÜ km 45,177
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Senftenberg
Ausbau Stahlüberbauten in 2 Schritten:
— Herstellung Bohrpfähle,
— Einbau 3 Hilfsbrücken,
— Bahnsteigverlängerung,
— Oberbauarbeiten Gleise und Weichen,
— Zusammenhangsarbeiten OLA, neue Maste,
— 50 Hz-Anlagen (Erdung, Bahnsteigbeleuchtung).
Geänderter Bohrträgerverbau und Hilfsbrückenauflager
Im Rahmen der Freigabe der AP wurden durch den Prüfer Festlegungen getroffen, die über die ausgeschriebenen Leistungen hinausgehen.
Im Rahmen der Freigabe der AP wurden durch den Prüfer Festlegungen getroffen, die über die ausgeschriebenen Leistungen hinausgehen.