Magistrat der Stadt Hünfeld, Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 210/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Magistrat der Stadt Hünfeld, Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED
Lieferung von LED-Straßenleuchten
— Los 1 Pilzleuchte,
— Los 2 Ansatzleuchte,
— Los 3 Scheinwerfer.
Pilzleuchte
Hünfeld
Die Stadt Hünfeld will Straßenleuchten auf umweltfreundliche LED-Technik umrüsten. Dadurch erwartet die Stadt eine Energieeinsparung, Kostenreduzierung und mehr Insektenschutz in der Nacht. Die neuen LED-Leuchten sollen gemäß eines Magistratsbeschluss der Stadt Hünfeld die Kriterien des Sternenpark Rhön, Außenzone E2, erfüllen. -231 St. Pilzleuchten.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe IV.2.2.) ist eine vollständig verpackte Musterleuchte der Vergabestelle (siehe I..1) zu übersenden. Der verschlossene Karton ist mit dem Absender, der Vergabenummer und dem Hinweis „Bitte nicht öffnen“ zu kennzeichnen.
Das Angebot ist ausschliesslich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Ansatzleuchte
Hünfeld
Die Stadt Hünfeld will Straßenleuchten auf umweltfreundliche LED-Technik umrüsten. Dadurch erwartet die Stadt eine Energieeinsparung, Kostenreduzierung und mehr Insektenschutz in der Nacht. Die neuen LED-Leuchten sollen gemäß eines Magistratsbeschluss der Stadt Hünfeld die Kriterien des Sternenpark Rhön, Außenzone E2, erfüllen. -912 St. Ansatzleuchten.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe IV.2.2.) ist eine vollständig verpackte Musterleuchte der Vergabestelle (siehe I..1) zu übersenden. Der verschlossene Karton ist mit dem Absender, der Vergabenummer und dem Hinweis „Bitte nicht öffnen“ zu kennzeichnen.
Das Angebot ist ausschliesslich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Scheinwerfer
Hünfeld
Die Stadt Hünfeld will Straßenleuchten auf umweltfreundliche LED-Technik umrüsten. Dadurch erwartet die Stadt eine Energieeinsparung, Kostenreduzierung und mehr Insektenschutz in der Nacht. Die neuen LED-Leuchten sollen gemäß eines Magistratsbeschluss der Stadt Hünfeld die Kriterien des Sternenpark Rhön, Außenzone E2, erfüllen. -6 St. Scheinwerfer.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe IV.2.2.) ist eine vollständig verpackte Musterleuchte der Vergabestelle (siehe I..1) zu übersenden. Der verschlossene Karton ist mit dem Absender, der Vergabenummer und dem Hinweis "Bitte nicht öffnen" zu kennzeichnen.
Das Angebot ist ausschliesslich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pilzleuchte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70499
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ansatzleuchte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70499
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Scheinwerfer
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).