Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG Referenznummer der Bekanntmachung: 03/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
Als Auftraggeberin vergibt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für ihre Dienststellen im Bundesgebiet die auszuführenden Winter- und Streudienstleistungen.
Die Leistung teilt sich in 13 Lose für die jeweiligen Standorte:
— Kiel (Los 1),
— Hannover (Los 2),
— Kassel (Los 3),
— Münster (Los 4),
— Neukieritzsch (Los 5),
— Speyer (Los 6),
— Stuttgart (Los 7),
— Würzburg (Los 8),
— Bayreuth (Los 9),
— Augsburg (Los 10),
— München (Los 11),
— Landshut (Los 12),
— Mühldorf (Los 13).
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
SVLFG,
Schulstraße 29
24143 Kiel
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages ist die Übernahme der Winter- und Streudienstleistungen an der genannten Liegenschaft der SVLFG während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der o.g. Örtlichkeit Anwendung. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden: Erstmalige Verlängerung bis 30.9.2024, zweitmalige Verlängerung bis 30.9.2025. Hierzu erklärt sich die Auftraggeberin schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer.
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
SVLFG
Im Haspelfelde 24
30173 Hannover
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages ist die Übernahme der Winter- und Streudienstleistungen an der genannten Liegenschaft der SVLFG während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der o.g. Örtlichkeit Anwendung. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden: Erstmalige Verlängerung bis 30.9.2024, zweitmalige Verlängerung bis 30.9.2025. Hierzu erklärt sich die Auftraggeberin schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer.
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
SVLFG
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages ist die Übernahme der Winter- und Streudienstleistungen an der genannten Liegenschaft der SVLFG während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der o.g. Örtlichkeit Anwendung. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden: Erstmalige Verlängerung bis 30.9.2024, zweitmalige Verlängerung bis 30.9.2025. Hierzu erklärt sich die Auftraggeberin schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer.
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
SVLFG
Hoher Heckenweg 76-80
48147 Münster,
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages ist die Übernahme der Winter- und Streudienstleistungen an der genannten Liegenschaft der SVLFG während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der o.g. Örtlichkeit Anwendung. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden: Erstmalige Verlängerung bis 30.9.2024, zweitmalige Verlängerung bis 30.9.2025. Hierzu erklärt sich die Auftraggeberin schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer.
Einsatzpauschale bei gesonderter Beauftragung für Leistungen auf Flächen innerhalb der Grundstücke der SVLFG an Wochenenden und Feiertagen (Priorität 2b).
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
SVLFG
Bahnhofstr. 16
04576 Neukieritzsch
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages ist die Übernahme der Winter- und Streudienstleistungen an der genannten Liegenschaft der SVLFG während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der o.g. Örtlichkeit Anwendung. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden: Erstmalige Verlängerung bis 30.9.2024, zweitmalige Verlängerung bis 30.9.2025. Hierzu erklärt sich die Auftraggeberin schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer.
Einsatzpauschale bei gesonderter Beauftragung für Leistungen auf Flächen innerhalb der Grundstücke der SVLFG an Wochenenden und Feiertagen (Priorität 2b).
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
SVLFG
Theodor-Heuss-Str. 1
67346 Speyer
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages ist die Übernahme der Winter- und Streudienstleistungen an der genannten Liegenschaft der SVLFG während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der o.g. Örtlichkeit Anwendung. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden: Erstmalige Verlängerung bis 30.9.2024, zweitmalige Verlängerung bis 30.9.2025. Hierzu erklärt sich die Auftraggeberin schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer.
Einsatzpauschale bei gesonderter Beauftragung für Leistungen auf Flächen innerhalb der Grundstücke der SVLFG an Wochenenden und Feiertagen (Priorität 2b).
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
SVLFG
Vogelrainstr. 25
70199 Stuttgart
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages ist die Übernahme der Winter- und Streudienstleistungen an der genannten Liegenschaft der SVLFG während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der o.g. Örtlichkeit Anwendung. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden: Erstmalige Verlängerung bis 30.9.2024, zweitmalige Verlängerung bis 30.9.2025. Hierzu erklärt sich die Auftraggeberin schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer.
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
SVLFG
Friedrich-Ebert-Ring 33
97072 Würzburg
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages ist die Übernahme der Winter- und Streudienstleistungen an der genannten Liegenschaft der SVLFG während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der o.g. Örtlichkeit Anwendung. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden: Erstmalige Verlängerung bis 30.9.2024, zweitmalige Verlängerung bis 30.9.2025. Hierzu erklärt sich die Auftraggeberin schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer.
Einsatzpauschale bei gesonderter Beauftragung für Leistungen auf Flächen innerhalb der Grundstücke der SVLFG an Wochenenden und Feiertagen (Priorität 2b).
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
SVLFG
Dammwäldchen 4
95444 Bayreuth
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages ist die Übernahme der Winter- und Streudienstleistungen an der genannten Liegenschaft der SVLFG während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der o.g. Örtlichkeit Anwendung. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden: Erstmalige Verlängerung bis 30.9.2024, zweitmalige Verlängerung bis 30.9.2025. Hierzu erklärt sich die Auftraggeberin schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer.
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
SVLFG
Tunnelstr. 29
86156 Augsburg
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages ist die Übernahme der Winter- und Streudienstleistungen an der genannten Liegenschaft der SVLFG während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der o.g. Örtlichkeit Anwendung. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden: Erstmalige Verlängerung bis 30.9.2024, zweitmalige Verlängerung bis 30.9.2025. Hierzu erklärt sich die Auftraggeberin schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer.
Einsatzpauschale bei gesonderter Beauftragung für Leistungen auf Flächen innerhalb der Grundstücke der SVLFG an Wochenenden und Feiertagen (Priorität 2b).
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
SVLFG
Neumarkter Str. 35
81673 München
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages ist die Übernahme der Winter- und Streudienstleistungen an der genannten Liegenschaft der SVLFG während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der o.g. Örtlichkeit Anwendung. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden: Erstmalige Verlängerung bis 30.9.2024, zweitmalige Verlängerung bis 30.9.2025. Hierzu erklärt sich die Auftraggeberin schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer.
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
SVLFG
Dr.-Georg-Heim-Allee 1
84036 Landshut
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages ist die Übernahme der Winter- und Streudienstleistungen an der genannten Liegenschaft der SVLFG während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der o.g. Örtlichkeit Anwendung. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden: Erstmalige Verlängerung bis 30.9.2024, zweitmalige Verlängerung bis 30.9.2025. Hierzu erklärt sich die Auftraggeberin schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer.
Einsatzpauschale bei gesonderter Beauftragung für Leistungen auf Flächen innerhalb der Grundstücke der SVLFG an Wochenenden und Feiertagen (Priorität 2b).
Winter- und Streudienstleistungen für die SVLFG
SVLFG
Schillerstr. 33
84453 Mühldorf
Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages ist die Übernahme der Winter- und Streudienstleistungen an der genannten Liegenschaft der SVLFG während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der o.g. Örtlichkeit Anwendung. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kann bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden: Erstmalige Verlängerung bis 30.9.2024, zweitmalige Verlängerung bis 30.9.2025. Hierzu erklärt sich die Auftraggeberin schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer.
Einsatzpauschale bei gesonderter Beauftragung für Leistungen auf Flächen innerhalb der Grundstücke der SVLFG an Wochenenden und Feiertagen (Priorität 2b).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (vgl. Abschnitt III der Eigenerklärung zur Eignung).
Auf Verlangen der Auftraggeberin muss das Unternehmen den rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan vorlegen, soweit zutreffend.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird die öffentliche Auftraggeberin für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. Ziff. 4.1 der Eigenerklärung zur Eignung).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin den Nachweis zur Befähigung/Erlaubnis der Berufsausübung jederzeit im Vergabeverfahren innerhalb einer vorgegebenen Frist einreichen.
— Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre (2017,2018, 2019 und optional 2020) (vgl. Ziff. 4.2 der Eigenerklärung zur Eignung),
— Eigenerklärung über den Teiljahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Geschäftsjahre (2017,2018, 2019 und optional 2020) (vgl. Ziff. 4.3 der Eigenerklärung zur Eignung),
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebs-, Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung (vgl. Ziff. 4.4 der Eigenerklärung zur Eignung).
Die Deckungssummen pro Versicherungsfall müssen den Vergabe- und Vertragsunterlagen entsprechen. Falls eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden ist, ist die Erklärung erforderlich, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin den Nachweis, dass eine Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird innerhalb einer vorgegebenen Frist einreichen. Der Nachweis einer Versicherungspolice genügt nicht, da hier keine Auskunft über die tatsächlich noch bestehende Deckung gegeben wird. Im Falle von Bietergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen erklärt werden.
— Eigenerklärung, dass für eine vertragsgemäße Leistungserbringung ausreichende finanzielle Eigenmittel vorhanden sind (vgl. Ziff. 4.5 der Eigenerklärung zur Eignung).
— Eigenerklärung über 3 Referenzleistungen, deren Aufträge nach Art, Verwendungszweck und Menge/Umfang mit dem vorliegenden zu erbringenden Auftrag vergleichbar sind (vgl. Ziff. 4.6 der Eigenerklärung zur Eignung).
Folgende Angaben sind erforderlich: Referenzbezeichnung, Auftragswert, Leistungszeitraum, Art und Umfang der erbrachten Leistung, Referenzkunde, Ansprechpartner.
— Eigenerklärung über leitendes Personal und Ansprechpartner (vgl. Ziff. 4.7 der Eigenerklärung zur Eignung).
Erklärung, dass im Auftragsfall die Stellung von kompetenten, koordinierenden und fest definierten Personen für alle Angelegenheiten rund um die Dienstleistung (leitendes Personal und Ansprechpartner) gewährleistet wird. Auf Verlangen sind der Auftraggeberin entsprechende Nachweise über die Qualifikation des benannten leitenden Personals/Ansprechpartners einzureichen.
— Eigenerklärung über die Gewährleistung der fachlichen Qualität/Qualifikation der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/innen (vgl. Ziff. 4.8 der Eigenerklärung zur Eignung).
Erklärung, dass die notwendigen Qualifikationen durch Maßnahmen wie z. B. regelmäßige Fort- und Weiterbildungen gemäß der ausgeschriebenen Leistungen für die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/innen durchgeführt werden und technisch und personell hinreichend ausgestattete kompetente Fachkräfte, zur Einhaltung der geforderten Reaktionszeiten, zur Verfügung stehen.
— Eigenerklärung über die Gewährleistung der fach- und fristgerechte Ausführung und Vertragserfüllung der zu vergebenden Leistung (vgl. Ziff. 4.9 der Eigenerklärung zur Eignung).
Bestätigung, dass spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Vertragserfüllung technische, maschinelle, organisatorische, personelle und finanzielle Ressourcen zur Erfüllung der Lieferung/Leistung zur Verfügung stehen.
— Eigenerklärung über die technische Ausrüstung (vgl. Ziff. 4.10 der Eigenerklärung zur Eignung).
Angabe, welche technische Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen.
— Eigenerklärung über Anzahl der jährlich durchschnittlichen Beschäftigten (vgl. Ziff. 4.11 der Eigenerklärung zur Eignung).
Angabe zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020).
— Eigenerklärung über deutsche Sprachkenntnisse (vgl. Ziff. 4.12 der Eigenerklärung zur Eignung).
Bestätigung, dass sämtliche zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen über flüssige Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es gelten die Bewerbungsbedingungen der Auftraggeberin (Bestandteil der Vergabeunterlagen),
2. Bieter, welche die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich regelmäßig und eigenverantwortlich über eventuelle Aktualisierungen und Bieterfragen/-antworten zu den Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist unter der genannten ELViS-ID informieren. Die Auftraggeberin wird während der Angebotsfrist eingehende Bieterfragen und -antworten sowie evtl. Aktualisierungen und zusätzliche Informationen ausschließlich über die Vergabeplattform unter der entsprechenden ELViS-ID zur Verfügung stellen. Im Falle eines anonymen Zugriffs auf die Vergabeunterlagen ohne Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung über diese Informationen an den Bieter. Angebote, welche nicht den aktuellen Vergabeunterlagen entsprechen, führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.