Freigestellter Schülerverkehr „Burgbergschule Friedensdorf“ & „Landgräfin-Elisabeth-Schule“ Referenznummer der Bekanntmachung: 4466
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://marburg-biedenkopf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr „Burgbergschule Friedensdorf“ & „Landgräfin-Elisabeth-Schule“
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu und von der „Burgbergschule Friedensdorf“ in Dautphetal (Los 1) sowie zu und von der „Landgräfin-Elisabeth-Schule“ in Stadtallendorf (Los 2).
Freigestellter Schülerverkehr „Burgbergschule Friedensdorf“.
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Die Burgbergschule Friedensdorf in Dautphetal ist eine Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen, sprachliche Entwicklung sowie soziale und emotionale Entwicklung (Förderschule für Lernhilfe und Erziehungshilfe) mit Ganztagesangebot. Es werden Schüler/-innen der Jahrgangstufen 1-9 (Grundstufe Klasse 1-4 und Mittel- und Berufsorientierungsstufe Klasse 5-9) unterrichtet.
Mit Planungsstand Januar 2021 sind schultäglich 52 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag Los 1 „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler steigen an den jeweiligen öffentlichen Bushaltestellen ein bzw. aus.
Die Beförderung der Schüler erfolgt entweder gem.
Variante A:
— mit Fahrzeugen der Kategorien „B, MB und KB“ (B = Standardbus; MB = Midibus, KB = Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag Los 1 „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung kann mit 1 Standardbus, 1 Midibus und 2 Kleinbussen gefahren werden (anstelle des Midibusses kann auch 1 Standardbus eingesetzt werden).
Oder
Variante B:
— mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (KB = Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag Los 1 „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung kann mit 8 Kleinbussen gefahren werden.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Schuljahr bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2025/2026 sowie bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2026/2027. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt jeweils mindestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebslaufzeit.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2021/2022 (1. Schultag: Montag, 30.8.2021) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2024/2025 (4 Schuljahre). Eine Vertragsverlängerung ist möglich, siehe Ziffer II.2.7).
Freigestellter Schülerverkehr „Landgräfin-Elisabeth-Schule“
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Die Landgräfin-Elisabeth-Schule in Stadtallendorf ist eine Förderschule inkl. Vorklasse mit den Schwerpunkten Lernen sowie soziale und emotionale Entwicklung mit einem Ganztagsangebot. Die Vorklasse soll schulpflichtige aber nicht schulfähige Kinder auf die Schule vorbereiten. Mittels einer speziellen Förderung soll es den Kindern innerhalb eines Schuljahres ermöglicht werden, dass sie in der Jahrgangsstufe 1 erfolgreich mitarbeiten können. Es werden Schüler/-innen der Jahrgangstufen 1-10 unterrichtet (2 Grundstufenklasse, 2 Mittelstufenklassen, 2 Berufsorientierungsklassen).
Mit Planungsstand Januar 2021 sind schultäglich 37 Schüler, davon 4 in der Vorklasse, im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag Los 2 „Schülerbeförderungsliste“ zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (KB = Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag Los 2 „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung kann mit insgesamt 6 Kleinbussen gefahren werden.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Schuljahr bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2025/2026 sowie bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2026/2027. Die mögliche Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt jeweils mindestens 6 Monate vor Ablauf der Betriebslaufzeit.
Die Betriebslaufzeit beginnt mit Beginn des hessischen Schuljahres 2021/2022 (1. Schultag: Montag, 30.8.2021) und endet mit dem letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2024/2025 (4 Schuljahre). Eine Vertragsverlängerung ist möglich, siehe Ziffer II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV. (als Anlage H zum „Angebotsschreiben“ abzugeben).
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage C zum „Angebotsschreiben“, der Vordruck ist zu verwenden),
— Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage D zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 29.12.2020. (als Anlage I zum „Angebotsschreiben“ abzugeben),
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein] (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 29.12.2020. (als Anlage J zum „Angebotsschreiben“ abzugeben).
— Angabe von mit eigenen Mitteln und Personalen erbrachten Verkehrsleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs, d.h. der Beförderung von schulpflichtigen Personen mit Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen, (vgl. Definition Schulformen des Hessischen Kultusministeriums) gem. Freistellungs-Verordnung (vgl. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes), seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre (2018, 2019, 2020).
Es ist mindestens eine mit eigenen Mitteln und Personalen erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Das Unternehmen muss in der nachfolgend beschriebenen Referenzliste für den Fall des Einsatzes als oder von Unterauftragnehmer(n) darlegen, welche Leistung durch das Unternehmen selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Unternehmens und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (ver-gleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von selbst erbrachten Verkehrsleistungen (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Vergabeunterlagen, Anlage F zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden).
— Getrennt nach Losen: Angabe zu den einkalkulierten Fahrzeugen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Vergabeunterlagen, Anlage G1-G2 zum „Angebotsschreiben“, der jeweilige Vordruck ist zu verwenden).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht,
— Sonstige Angebotsunterlagen:
— > Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen! Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
— > Anlagen B1a), B1b), B2 zum „Angebotsschreiben“ („Preisblatt“): Das jeweilige Preisblatt Anlage B1a), B1b) und B2 zum „Angebotsschreiben" ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vergabeunterlagen auszufüllen. In allen Feldern sind Eintragungen vorzunehmen. Das jeweilige „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor! Bei Los 1 besteht die Möglichkeit ein Angebot für beide Varianten abzugeben, hinsichtlich des Zuschlags für Los 1 siehe Ziffer 18 der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen,
— falls einschlägig: konkretisierende Anforderungen an die „Eignungsleihe“ u. Nachweis der „Umsatzsteuerbefreiung“, siehe Vergabeunterlagen
— Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Anl. E zum „Angebotsschreiben & Bietererklärung“; Vordruck ist zu verwenden)
— Vorlage der Tourenplanung je Los kann im Rahmen der Angebotsprüfung gefordert werden, siehe Vergabeunterlagen,
— Zur Anwendung des HPQR siehe Vergabeunterlagen, „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“
— Hinweis zu Zf. III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Zf. III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Zf. 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)