Informations- und Kommunikationsinfrastruktur der öffentlichen Schulen sowie Liegenschaften im Main-Kinzig-Kreis (WAN, Internet, VoIP (SIP)) Referenznummer der Bekanntmachung: MKK WAN 2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Informations- und Kommunikationsinfrastruktur der öffentlichen Schulen sowie Liegenschaften im Main-Kinzig-Kreis (WAN, Internet, VoIP (SIP))
Der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises betreibt mit seiner IT-Abteilung ein eigenes WAN-Netz, an dem Schulen sowie Verwaltungsstandorte angebunden sind. Das zentrale Rechenzentrum befindet sich in der Kreisverwaltung (Main-Kinzig-Forum) in Gelnhausen, Barbarossastraße 24. Die Anbindung der derzeit ca. 130 Standorte erfolgt im Wesentlichen über vom Kreis angemietete Glasfaserverbindungen oder leitungsgebundenen Datenleitungen des Anbieters. Neben den 11 WAN-Verbindungen mit entsprechenden Bandbreiten je Standort muss der Anbieter einen zentralen SIP-Trunk mit 400 Sprachkanälen sowie Internetzugang mit einer Bandbreite von 5 Gbit/s bis 25 Gbit/s im Rechenzentrum im Main-Kinzig-Forum und den weiteren Standorten realisieren. Zukunftsorientiert werden 40 Gbit/s gefordert. Interessierte Unternehmen, die diese Leistungen übernehmen möchten, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ein qualifiziertes Angebot einzureichen.
63571 Gelnhausen
1. Anbindung von 11 Standorten mittels VDSL (WAN-Zugänge) und Glasfaser, siehe Standortliste.
2. Redundanter Internetzugang im Forum Gelnhausen mit Bandbreiten von mindestens 5 Gbit/s, flexibel skalierbar auf 25 Gbit/s. 5 Gbit/s Anschlussbandbreite (burst), von der im Monatsmittel 1 Gbit/s als Inklusiv-Bandbreite genutzt werden. Modulare Abrechnung der Anschlussbandbreite und effektive Nutzungsbandbreite. Schutz der Zugangsleitung gegen herbeigeführte Überlastung mittels DDoS-Angriffe. Weiterleitung des provider-independent address space (eigene IPv4 und IPv6 Adressbereiche) des Main-Kinzig-Kreises.
3. Redundante zentrale SIP-Trunk Bereitstellung im Forum Gelnhausen. Es muss ein SIP-Trunk mit 400 Sprachkanäle zur Verfügung gestellt werden, über welchen die Rufnummern von 30 Anlagenanschlüssen und 570 MSN-Rufnummern laufen müssen.
4. Als Backup-Lösung sind bis zu 6 LTE-Router zur Verfügung zu stellen, die im Fall einer Störung (wo auch immer) eine WAN-Verbindung in das zentrale Rechenzentrum in Gelnhausen aufbauen.
5. Bereitstellung eines Servicemanagements mit Qualitätssicherung, bestehend aus Service Desk, Incident Management, Problem Management, Konfigurationsmanagement, Change Management/Auftragsmanagement.
Einmalige Vertragsverlängerung um 1 Jahr.
Der Anbieter muss dafür Sorge tragen, dass bis zum Zeitpunkt der Umstellung (1.1.2021) alle WAN-Verbindungen funktionsfähig geschaltet und getestet sind. Gleiches gilt für die SIP-Konfiguration und -Bereitstellung. Ein entsprechendes Test- und Umschaltekonzept ist zu erstellen und mit dem Auftraggeber vor Leistungsbeginn auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.m-net.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausschließlich unter der unter I.3) Kommunikation angegebenen URL einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Angebote in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV.2.2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bieter-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen über die unter Abschnitt I.3) genannte elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 155 ff. GWB.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben sind.