Anzucht von Forstpflanzen Referenznummer der Bekanntmachung: LBHF-2020-0005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Melsungen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 34212
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hessen-forst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anzucht von Forstpflanzen
Vergabe von Rahmenverträgen „Lohnanzucht“ für Forstpflanzen.
Douglasie Container (ca. 150 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Douglasie (ca. 175 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Douglasie (ca. 175 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weißtanne (ca. 70 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bergahorn (ca. 50 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bergahorn (ca. 50 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Spitzahorn (ca. 50 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Spitzahorn (ca. 50 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Europ. Lärche (ca. 50 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Europ. Lärche (ca. 50 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Küstentanne (ca. 50 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Winterlinde (ca. 40 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Winterlinde (ca. 40 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weißtanne Container (ca. 30 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vogelkirsche (ca. 25 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vogelkirsche (ca. 25 000 St.)
Für den Geschäftsbereich HessenForst ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für Anzucht von Forstpflanzen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sollen an geeignete Bauschulen vergeben werden und die Bedingungen für die Saatgutlieferung durch HessenForst, die Anzucht der jeweils genannten Pflanzensortimente durch die Baumschule sowie den Abruf und die Lieferung festlegen. Die Gesamtleistung ist in insgesamt 16 Lose aufgeteilt. Interessierte Baumschulen können Angebote abgeben für 1 Los, mehrere oder alle Lose. Die Zahl der Lose, die ein Bieter gleichzeitig zugeschlagen bekommen kann, ist auf 6 Lose begrenzt. Die Forstpflanzen sind nach den Standards der FfV bzw. ZüF zu zertifizieren. HessenForst behält sich zudem das Recht vor, die Anzucht der Pflanzen in den unterschiedlichen Stadien zu überwachen bzw. zu begleiten. HessenForst verpflichtet sich, 70 % der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung angezogenen Pflanzen verbindlich abzunehmen. Für die weiteren Mengen besteht ein Vorkaufsrecht. Soweit HessenForst von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, können die Pflanzen durch die Baumschule am Markt frei verwertet werden. Für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen kommen nur Bauschulen in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in der Anzucht von Forstpflanzen haben und über Pflanzbeete verfügen, die in Hessen bzw. außerhalb Hessens in maximal 400 km maximaler Entfernung zur hessischen Landesgrenze gelegen sind. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Douglasie Container (ca. 150 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Appen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25482
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Douglasie (ca. 175 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Douglasie (ca. 175 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weißtanne (ca. 70 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bergahorn (ca. 50 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bergahorn (ca. 50 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Appen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25482
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Spitzahorn (ca. 50 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Spitzahorn (ca. 50 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Appen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25482
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Europ. Lärche (ca. 50 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Europ. Lärche (ca. 50 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Appen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25482
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Küstentanne (ca. 50 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Appen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25482
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterlinde (ca. 40 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterlinde (ca. 40 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weißtanne Container (ca. 30 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vogelkirsche (ca. 25 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vogelkirsche (ca. 25 000 St.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Appen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25482
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland