Ausschreibung Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: ENTEGA2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.subreport-elvis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung
Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in Gebäuden der Entega AG und der Entega GmbH & Co. KG.
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das MHKW der ENTEGA AG Darmstadt
Darmstadt.
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das MHKW der ENTEGA AG Darmstadt Fläche Unterhaltsreinigung ca. 4 000 qm Fläche Glasreinigung ca. 180 qm.
Durchführung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Gebäude der ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG
Darmstadt.
Durchführung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Gebäude der ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG Unterhaltsreinigung Fläche ca. 4 600 qm Glasreinigung Fläche ca. 1 000 qm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für das MHKW der ENTEGA AG Darmstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Griesheim
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64347
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.