EU-P 0581-20BV2 Feuerlöschanlagen, B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A, T1 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0581-20BV2
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0581-20BV2 Feuerlöschanlagen, B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A, T1
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind Teil der Gesamtmaßnahme „B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A“ im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens.
Die Projektfläche umfasst den Brandbekämpfungsabschnitt 200_E02_BBA01 und befindet sich im Terminal 1 im Bereich der Halle A. Dieser erstreckt sich über Teile der Gebäude 200, 203, 208 und 222 und über die Ebenen 01, 02 und 03 sowie dazugehörige Dachfläche.
Im Zuge neuer Anforderungen und Ertüchtigungsmaßnahmen werden bauliche Veränderungen und zum Teil Nutzungsänderungen im Brandbekämpfungsabschnitt 200_E02_BBA01 realisiert.
Zur Herstellung der baulichen Veränderungen ist auch eine Anpassung der technischen Gebäudeausrüstung erforderlich.
Die TGA-Einzelmaßnahmen erstrecken sich über den gesamten BBA-Bereich und sind den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2020
Ausführungsende: ca. 2. Quartal 2023
Im Rahmen der Neugestaltung der Halle A im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens werden im Gewerk Sprinkler Anpassungen sowie Umbaumaßnahmen erforderlich.
— Demontagearbeiten von Sprinklern (1 086 Stk), Sprinklerleitungen DN20 bis DN 40 (1 766 m), Sprinklerleitungen DN50 bis DN 100 (435 m), Nassalarmventil DN 80 bis DN 150 (5 Stk), Rohrschlaufen DN 20 bis DN 50 (340 Stk) usw,
— Schirmsprinkler1/2", frei verlegt (21 Stk), Schirmsprinkler 1/2" (780 Stk), Normalsprinkler 1/2", Hohlraumschutz (150 Stk)
— Verlegung von Schlauchauswinkelung (844 Stk), Rohrleitung DN 150 (110 m), Rohrleitung DN 100 (209 m), Rohrleitung DN 50 (142 m) usw. einschl. aller Formstücke,
— Bypass-Leitungen Umbau für NAV bis DN 150 (20 Stk),
— Zonencheck DN 150 (1 Stk), Zonencheck DN 100 (2 Stk) und Zonencheck DN 80 (2 Stk),
— Sprinkler-FEIS (1 Stk) einschl. aller Einbauten,
— Kernbohrungen/Durchbrüche einschl. Brandschott notwendig,
— Bereitstellung und Vorhalten von Montagegerüsten/ Arbeitsbühnen,
— Montagehöhe: max. 6,5 m,
— Beschilderung aller Leitungen, Einbauten etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0581-20BV2, B-[removed] — Ganzheitliche Betrachtung Halle A, T1, Feuerlöschanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]