EU-P 0369-20BV2 Fördertechnik, B-002666 VIP-Lounge GE 222 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0369-20BV2
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0369-20BV2 Fördertechnik, B-002666 VIP-Lounge GE 222
Projektziel
Auf Grund der Sanierung des Gebäudes 201 in der Terminalanlage T1 muss die sich dort befindliche VIP-Lounge in einer Ausweichfläche neu errichtet werden. Diese neue Fläche
Liegt im Terminal 1 Gebäude 222. Der Loungebetrieb ist nach Fertigstellung der neuen Lounge unterbrechungsfrei vom Gebäude 201 in das Gebäude 222 zu verlagern.
Die zukünftige Lounge im Gebäude 222 soll als Empfangslounge (Welcomelounge) für Gäste dienen, die in Frankfurt final ein- und aussteigen.
Ziel ist die fristgerechte Fertigstellung der VIP-Lounge im Gebäude 222. Der Auszug der Lounge aus dem Gebäude 201 darf nicht den Zeitplan zur Sanierung des Gebäudes 201 gefährden. Bei der zu bespielenden Fläche im Gebäude 222 handelt es sich um eine ehemalige Vorhaltefläche für einen Lufthansa-Loungebereich.
Die Flächen befinden sich im Rohbauzustand.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 4. Quartal 2020
Ausführungsende: ca. 2. Quartal 2021
Inhalt dieser Ausschreibung sind die Lieferung und Montage der n. g. Aufzugsanlagen in o. g. BV, inkl. dazugehöriger Leistungen.
Die Erschließung erfolgt über die Zugänge in den Ebenen E01 und EU1. Es sind folgende Anlagen vorzusehen:
— FFZ 480 + 481 als Personenaufzüge in Gruppe, Hydraulikantrieb, 2 Stück à 630 kg/ 8 Pers., 2 Haltestellen, mit separatem Treibwerksraum,
— FFZ 478 als Mitarbeiter-/ Lastenaufzug, Hydraulikantrieb, 1 Stück à 2 000 kg/ 26 Pers., 2 Haltestellen, mit separatem Treibwerksraum,
— FFZ 479 Güteraufzug als Speisenaufzug, 1 Stück à 500 kg, bodenbündige Einfahrt, 2 Haltestellen,
— FHA 222001 als Hubtisch, elektrohydraulisch, 1 Stück à 2 000 kg.
Die Projektfläche befindet sich im Bestand, die Aufzugsschächte der Zweiergruppe und die Rohbautüröffnungen sowie weitere Durchbrüche sind bereits fertig betoniert.
Zur Erschließung für die Fluggäste sind zwei hydraulische Personenaufzüge in Gruppenschaltung mit gehobener Ausstattung vorzusehen.
Für die Mitarbeiter sowie für Lastentransporte ist ein robuster hydraulischer Aufzug vorzusehen.
Besondere Fraport -Anforderungen sind u. a.:
— Geteilte Bremseinheiten,
— Schacht- und Kabinentüren,
— Berührungsloses Schachtkopierungssystem,
— Brandfallsteuerung gem. BS- Konzept,
— Abschaltung der Anlagen über Schlüsselschalter im Außenruftableau,
— Spiegel in der Kabine muss in die Kabinenwand einsetzt sein, darf nicht aufgesetzt sein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0369-20BV2, B-002666 — VIP-Lounge GE 222, Fördertechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]