Linie 24
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vldw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linie 24
Gebiet des Regierungspräsidiums Gießen
Durchführung von Linienverkehr im Buspersonennahverkehr im Bereich des Landkreis Gießen, des Lahn-Dill-Kreises sowie der Städte Gießen und Wetzlar auf der „Linie 24“. Die Linie 24 verbindet die Städte Gießen und Wetzlar miteinander. Von Gießen führt die Linie über Heuchelheim, Heuchelheim OT Kinzenbach, Lahnau OT Atzbach, Lahnau OT Dorlar, Lahnau OT Waldgirmes, Wetzlar ST Naunheim nach Wetzlar.
Die Leistung kann nach unverbindlicher Einschätzung der VLDW mit ca. 507 058 Nwkm p. a. sowie 10 Fahrzeugen erbracht werden, davon 4 Gelenkbusse und 6 Solobusse.
Zu den Mindestanforderungen vgl. Ziffer VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen,
— Mit der VLDW ist eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. In deren Entwurf sind die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards i. S. d. § 8a Abs. 2 S.3 PBefG angegeben. Der Entwurf kann hier eingesehen werden:
Ausschreibung.igdb.de//Linie24_Qualitaetssicherungsvereinbarung.zip.