Generalübernehmerleistung Neubau einer Eissporthalle Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-GWGpro-001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-kassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalübernehmerleistung Neubau einer Eissporthalle
Generalübernehmerleistung für den Neubau einer Eissporthalle als Trainingsstätte für Jugend- und Amateursport, die auf dem Sportcampus Auepark in Kassel auf einem freien Baufeld errichtet werden soll. Es handelt sich um eine funktional und technisch anspruchsvolle Aufgabe, für die eine angemessene Lösung erwartet wird. Der GÜ-Vertrag soll die Planung und schlüsselfertige Errichtung der Eissporthalle einschl. Außenanlagen / technische Erschließung zum Gegenstand haben. Der GÜ soll dabei die erforderlichen Projektmanagement- sowie vollständigen Planungs- und Bauleistungen übernehmen. Optional soll der GÜ die Wartungsleistungen für ausgewählte Gewerke während der Gewährleistungsfrist anbieten.
Kassel
Generalübernehmerleistung für den Neubau einer Eissporthalle als Trainingsstätte für Jugend- und Amateursport, die auf dem Sportcampus Auepark in Kassel auf einem freien Baufeld errichtet werden soll. Es handelt sich um eine funktional und technisch anspruchsvolle Aufgabe, für die eine angemessene Lösung erwartet wird.
Die Eissporthalle soll eine ca. 60 x 30 m große Eisfläche aufweisen, um welche die Zuschauerplätze und verschiedene Nutzflächen angeordnet werden. Die BGF beträgt ca. 5 300 m2.
Der GÜ-Vertrag soll die Planung und schlüsselfertige Errichtung der Eissporthalle einschl. Außenanlagen / technische Erschließung zum Gegenstand haben. Der GÜ soll dabei die erforderlichen Projektmanagement- sowie vollständigen Planungs- und Bauleistungen übernehmen. Optional soll der GÜ die Wartungsleistungen für ausgewählte Gewerke während der Gewährleistungsfrist anbieten.
Durch Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus der neuen Immobilie wird auf die Nachhaltigkeit großen Wert gelegt. Die neuen Räumlichkeiten sollen mit niedrigen Verbrauchswerten entstehen. Ebenso wird die Nutzung von effizienter und einfach bedienbarer Technik als Ziel verfolgt, um eine hohe Gesamteffizienz der technischen Anlagen bei einem minimalen Einsatz technischer Systeme zu erreichen. Das neue Gebäude soll energieeffizient sein und seine Energie möglichst aus regenerativen Quellen beziehen. Die Nachhaltigkeit der Materialien besteht darin, dass diese am Ende des Lebenszyklus gut recycelbar sind.
In der Form von Anforderungen an die Baustoffe und Bauteile, sowie der Nachweise der Ressourcenschonenden Verwendung von Rohstoffen muss dies nachgewiesen werden.
Neben der Recyclingfähigkeit der Materialien/Lebenszyklusbereachtung und der Ressourcenschonenden Verwendung von Rohstoffen ist das Energierecycling für die Eishalle nachzuweisen. Dieses ist über ein Jahreskreislaufmodell darzustellen.
Hier muss der Energieverbrauch der Eishalle und die daraus zurückzugewinnende Energie, die für weitere energetische Prozesse genutzt werden kann, dargestellt werden. Des Weiteren ist ein schadstoffarmes und umweltschonendes und nachhaltiges (Beschaffung muss gesichert sein) Kältemittel zu verwenden.
Um dies abzuwägen, werden verschiedene technische und wirtschaftliche Maßnahmen unter Betrachtung der Lebenszykluskosten herangezogen, wobei Investitions, Verbrauchs und Betriebskosten ermittelt werden müssen. Dabei werden die Einhaltung des EEWärmeG und der GEG immer vorausgesetzt.
Der Auftraggeber behält sich vor die Kostengruppen 200 und 400 an einen städtischen Versorger als Auftraggeber zu übertragen.
Die Beauftragung ist im Dezember 2021 geplant.
Die Bewerberauswahl erfolgt in 3 Schritten; zunächst wird geprüft, ob die geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden und ob die formalen Anforderungen erfüllt sind. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
Im zweiten Schritt wird bewertet, ob der Bewerber nach den gemachten Angaben und eingereichten Unterlagen grundsätzlich objektiv geeignet erscheint, die zu vergebende Leistung ordnungsgemäß zu erbringen. Soweit sich ein Bewerber zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat dieser mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, vgl. § 6d EU Abs. 1 VOB/A.
Der Bewerbungsbogen ist bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert in Textform mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Gleiches gilt, sofern ein Unternehmen einem Bewerber oder einer Bewerbergemeinschaft seine Eignung leiht. Auch in diesem Fall ist ein gesonderter Bewerbungsbogen des eignungsleihenden Unternehmens in Textform mit den dort genannten Angaben insoweit einzureichen, wie die Eignungsleihe erfolgt.
Im letzten Schritt wird anhand der Referenzangaben zu erbrachten Leistungen beurteilt, wer unter den als grds. geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern objektiv die Gewähr für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung in besonderem Maße bietet.
Sofern in dieser Bekanntmachung von einem „Bewerber“ die Rede ist, so gilt dies sinngemäß für eine Bewerbergemeinschaft, wenn nicht ausdrücklich zwischen Bewerber und Bewerbergemeinschaft unterschieden wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers,
a) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
b) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
c) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
d) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Der Bewerber hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfä-higkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI. 3) Angaben zum
— Gesamtumsatz (€/netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren vorzulegen,
— mit Kumulativleistungen (GU, GÜ, TU, TÜ) erzielte Umsätze (€/netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren vorzulegen,
— mit Planungsleistungen erzielte Umsätze (€/netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren vorzulegen.
Der Bewerber muss in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen Gesamtumsatz von mindestens 8 Mio. (€/netto) pro Jahr erzielt haben.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Angaben zu in den letzten sieben Jahren (seit 01.2013) erbrachten Bauleistungen vergleichbarer Art (Errichtung von Eissporthallen/ -stadien, Großsportstätten oder Mehrzweckhallen) mit Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner, des Leistungszeitraums, der Baukosten, des Leistungsumfangs (Bauausführung, Schlüsselfertigbau, Kumulativleistungsträger (GU, GÜ, TU, TÜ)) sowie weiterer Kenndaten des Gebäudes (Nutzungen/Nebennutzungen, BGF, Größe Eisfläche und Anzahl Zuschauerplätze) und Mitteilung, inwieweit die Leistungen im eigenen Betrieb oder durch einen ARGE Partner/einen Nachunternehmer ausgeführt wurden.
2. Angaben zu in den letzten sieben Jahren (seit 01.2013) erbrachten Planungsleistungen vergleichbarer Art (Planung von Eissporthallen/ -stadien, Großsportstätten oder Mehrzweckhallen) mit Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner, des Leistungszeitraums, der Baukosten, der erbrachten Planungsleistungen (Objektplanung) sowie weiterer Kenndaten des Gebäudes (Nutzungen/Nebennutzungen, BGF, Größe Eisfläche und Anzahl Zuschauerplätze) und Mitteilung, inwieweit die Leistungen im eigenen Betrieb oder durch einen ARGE Partner/einen Nachunternehmer ausgeführt wurden.
Der Bewerber muss/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen in der Summe für den Zeitraum der letzten 7 Jahre (seit 01.2013) mindestens folgende Referenzlage nachweisen:
Mindestens 1 Referenz über die Errichtung von Eissporthallen/ -stadien, Großsportstätten oder Mehrzweckhallen.
Mindestens 1 Referenz als Kumulativleistungsträger (GU, GÜ, TU, TÜ).
Die Mindestanforderungen können in einer oder 2 Referenzen nachgewiesen werden.
Es werden maximal 3 Referenzen gewertet (jeweils 3 des Kumulativleistungsträgers und der Objektplanung).
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Hessen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrags um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Teilnahmeantrag sowie ein Informationsmemorandum zum Bauvorhaben sowie der geplante Ablauf des Vergabeverfahrens werden ausschließlich elektronisch über den unter Ziff. I.1 genannten elektronischen Projektraum über die Vergabeplattform RIB zur Verfügung gestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, den Vordruck einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. § 6e EU Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 6 VOB/A sowie den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge, die verspätet oder nicht elektronisch eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Fragen von interessierten Unternehmen sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das elektronische Vergabeportal übersendet werden.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
5. Ein Ausfall oder ein Austausch von Mitgliedern einer mehrgliedrigen Bewerber- oder Bietergemeinschaft kommt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Insolvenz) in Betracht und wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft hierdurch nicht verschlechtert wird. Der Auftraggeber ist über einen Wechsel im Bestand der Bewerber- oder Bietergemeinschaft zu informieren. Der Auftraggeber wird die Auswirkungen des Wechsels prüfen und bei einer Verschlechterung der Eignung ggf. einen Ausschluss erklären. Entsprechendes gilt für den Austausch eines vorgesehenen Nachunternehmers, der einem Bewerber oder Bieter die Eignung leiht.
6. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind Planungsunterlagen mit Lösungsvorschlägen zur Planungsaufgabe vorzulegen, welche wesentlichen Einfluss auf die Vergabeentscheidung haben. Für diese Leistung erhalten die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren, welche nicht mit der Planung und Errichtung beauftragt werden, ein Bearbeitungshonorar in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 2 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. Weiter behält sich der Auftraggeber vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber nachträglich zum Verhandlungsverfahren einzuladen, wenn ein zur Abgabe eines Erstangebots aufgeforderter Bewerber von einer Beteiligung am Verfahren Abstand nimmt.
8. Bei der unter Ziff. II.2.7) genannten Ausführungsfrist handelt es sich um eine Schätzung. Der Fertigstellungstermin wird abschließend im Verhandlungsverfahren festgelegt.
9. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]