Fraunhofer-Institut IGD in 64283 Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 210210
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.igd.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut IGD in 64283 Darmstadt
Das Gebäude Das Gebäude beherbergt Büro- und Verwaltungsräume, EDV-Laboreinrichtungen, Konferenz- und Seminarräume, Hörsaal, Bibliothek, Cafeteria, sowie eine Tiefgarage mit 70 Stellplätzen. Weitere Informationen zum Bauwerk sind unter www.shp-architekten.de Listenansicht/Fraunhofer IGD zu finden.
Der Eingangsbereich, Treppenhäuser und die Seminarräume sind mit Natursteinplatten (Lava-Schie-fer) ausgelegt, Büroräume und EDV-Räume mit Nadelfilz.
Zur Reinigung der Fensterflächen von außen steht ein begehbarer Putzbalkon zur Verfügung. Ausgenommen davon sind die Fensterflächen in den beiden Treppenhäusern und die Schrägverglasung im Foyer.
Die zur Verfügung gestellten Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Bilddateien, Lagepläne dürfen nur im Zusammenhang mit der Ausschreibung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Genehmigung des Fraunhofer-Instituts IGD.
Unterhaltsreinigung
Fraunhoferstrasse 5
64283 Darmstadt
Unterhaltsreinigung des Gesamtgebäudes.
3 x 12 Monate
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann nur für Los 2 und das Foyer (Los 1) in KW 11 (ab 15. März bis 19. März 2021) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 3 Tage vorher per E-Mail bei: Herrn Wolfgang Puchtler [removed] an, ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Das Prozedere ist „Pandemiebedingt“ zeitaufwändiger: Für jeden Besucher muss eine schriftliche Genehmigung durch die Institutsleitung eingeholt werden; danach erhält diese Person die „IGD-Corona-Mail“. Erst dann kann ein Termin mit dieser Person vereinbart werden. Vorlaufzeit mind. 3 Werktage. Zur Objektbesichtigung sind maximal 2 Personen zugelassen.
Fensterreinigung
Fraunhoferstrasse 5 in 64283 Darmstadt
Die Fensterreinigung ist von außen 4x pro Jahr zu erbringen und 2x Jahr die Innenseite der Außenverglasung.
Im Foyer befindet sich eine aufwändig zu reinigende Schrägverglasung und eine Aufzugvergalsung.
3 x 12 Monate
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann nur für Los 2 und das Foyer (Los 1) in KW 11 (ab 15. März bis 19. März 2021) in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 3 Tage vorher per E-Mail bei: Herrn Wolfgang Puchtler [removed] an, ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Das Prozedere ist „Pandemiebedingt“ zeitaufwändiger: Für jeden Besucher muss eine schriftliche Genehmigung durch die Institutsleitung eingeholt werden; danach erhält diese Person die „IGD-Corona-Mail“. Erst dann kann ein Termin mit dieser Person vereinbart werden. Vorlaufzeit mind. 3 Werktage. Zur Objektbesichtigung sind maximal 2 Personen zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).