Reinigungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2020_043
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen
Die AOK Hessen beabsichtigt ab dem 1.7.2021 Gebäudereinigungsdienstleistungen, insbesondere Unterhaltsreinigungsarbeiten in den in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los 1-8 aufgeführten Objekte im Bundesland Hessen extern zu vergeben. Ergänzend beabsichtigt die AOK Hessen ab dem 1.7.2021 Glasreinigungsdienstleistungen in den in der Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12 aufgeführten Objekte im Bundesland Hessen extern zu vergeben.
Unterhaltsreinigung Bereich Süd
AOK – Die Gesundheitskasse
Hessen Basler Str. 2
61352 Bad Homburg
siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 26 eigene und 43 angemietete Standorte.
Die Leistungen fallen in 12 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose ist unter örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los1-8 enthalten sowie Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12. Diese Anlagen verstehen sich als aktuelle Auflistung der momentan zu reinigenden Gebäude. Durch Anmietung, Abmietung, Kauf oder Verkauf von Immobilien kann sich die Anzahl der zu reinigenden Objekte ändern.
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind diesen Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal 4 Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal 2 Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
1. Dieser Vertrag tritt am 1.7.2021 in Kraft und endet am 30.6.2023,
2. Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen,
3. Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Unterhaltsreinigung Bereich Süd-Ost
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Str. 2 61352 Bad Homburg siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 26 eigene und 43 angemietete Standorte.
Die Leistungen fallen in 12 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose ist unter örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los1-8 enthalten sowie Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12. Diese Anlagen verstehen sich als aktuelle Auflistung der momentan zu reinigenden Gebäude. Durch Anmietung, Abmietung, Kauf oder Verkauf von Immobilien kann sich die Anzahl der zu reinigenden Objekte ändern.
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind diesen Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal vier Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal zwei Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2021 in Kraft und endet am 30.06.2023
(2) Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Unterhaltsreinigung Bereich Frankfurt
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Str. 2 61352 Bad Homburg siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 26 eigene und 43 angemietete Standorte.
Die Leistungen fallen in 12 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose ist unter örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los1-8 enthalten sowie Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12. Diese Anlagen verstehen sich als aktuelle Auflistung der momentan zu reinigenden Gebäude. Durch Anmietung, Abmietung, Kauf oder Verkauf von Immobilien kann sich die Anzahl der zu reinigenden Objekte ändern.
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind diesen Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal vier Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal zwei Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2021 in Kraft und endet am 30.06.2023
(2) Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Unterhaltsreinigung Bereich West
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Str. 2 61352 Bad Homburg siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 26 eigene und 43 angemietete Standorte.
Die Leistungen fallen in 12 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose ist unter örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los1-8 enthalten sowie Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12. Diese Anlagen verstehen sich als aktuelle Auflistung der momentan zu reinigenden Gebäude. Durch Anmietung, Abmietung, Kauf oder Verkauf von Immobilien kann sich die Anzahl der zu reinigenden Objekte ändern.
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind diesen Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal vier Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal zwei Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2021 in Kraft und endet am 30.06.2023
(2) Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Unterhaltsreinigung Bereich Mitte
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Str. 2 61352 Bad Homburg siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 26 eigene und 43 angemietete Standorte.
Die Leistungen fallen in 12 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose ist unter örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los1-8 enthalten sowie Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12. Diese Anlagen verstehen sich als aktuelle Auflistung der momentan zu reinigenden Gebäude. Durch Anmietung, Abmietung, Kauf oder Verkauf von Immobilien kann sich die Anzahl der zu reinigenden Objekte ändern.
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind diesen Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal vier Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal zwei Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2021 in Kraft und endet am 30.06.2023
(2) Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Unterhaltsreinigung Bereich Ost
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Str. 2 61352 Bad Homburg siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 26 eigene und 43 angemietete Standorte.
Die Leistungen fallen in 12 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose ist unter örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los1-8 enthalten sowie Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12. Diese Anlagen verstehen sich als aktuelle Auflistung der momentan zu reinigenden Gebäude. Durch Anmietung, Abmietung, Kauf oder Verkauf von Immobilien kann sich die Anzahl der zu reinigenden Objekte ändern.
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind diesen Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal vier Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal zwei Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2021 in Kraft und endet am 30.06.2023
(2) Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Unterhaltsreinigung Bereich Nord
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Str. 2 61352 Bad Homburg siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 26 eigene und 43 angemietete Standorte.
Die Leistungen fallen in 12 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose ist unter örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los1-8 enthalten sowie Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12. Diese Anlagen verstehen sich als aktuelle Auflistung der momentan zu reinigenden Gebäude. Durch Anmietung, Abmietung, Kauf oder Verkauf von Immobilien kann sich die Anzahl der zu reinigenden Objekte ändern.
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind diesen Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal vier Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal zwei Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2021 in Kraft und endet am 30.06.2023
(2) Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Unterhaltsreinigung Bereich Homberg (Ohm)
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Str. 2 61352 Bad Homburg siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 26 eigene und 43 angemietete Standorte.
Die Leistungen fallen in 12 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose ist unter örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los1-8 enthalten sowie Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12. Diese Anlagen verstehen sich als aktuelle Auflistung der momentan zu reinigenden Gebäude. Durch Anmietung, Abmietung, Kauf oder Verkauf von Immobilien kann sich die Anzahl der zu reinigenden Objekte ändern.
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind diesen Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal vier Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal zwei Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2021 in Kraft und endet am 30.06.2023
(2) Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Glasreinigung Bereich Süd und West
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Str. 2 61352 Bad Homburg siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 26 eigene und 43 angemietete Standorte.
Die Leistungen fallen in 12 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose ist unter örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los1-8 enthalten sowie Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12. Diese Anlagen verstehen sich als aktuelle Auflistung der momentan zu reinigenden Gebäude. Durch Anmietung, Abmietung, Kauf oder Verkauf von Immobilien kann sich die Anzahl der zu reinigenden Objekte ändern.
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind diesen Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal vier Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal zwei Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2021 in Kraft und endet am 30.06.2023
(2) Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Glasreinigung Bereich Süd-Ost und Frankfurt
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Str. 2 61352 Bad Homburg siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 26 eigene und 43 angemietete Standorte.
Die Leistungen fallen in 12 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose ist unter örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los1-8 enthalten sowie Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12. Diese Anlagen verstehen sich als aktuelle Auflistung der momentan zu reinigenden Gebäude. Durch Anmietung, Abmietung, Kauf oder Verkauf von Immobilien kann sich die Anzahl der zu reinigenden Objekte ändern.
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind diesen Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal vier Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal zwei Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2021 in Kraft und endet am 30.06.2023
(2) Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Glasreinigung Bereich Mitte
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Str. 2 61352 Bad Homburg siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 26 eigene und 43 angemietete Standorte.
Die Leistungen fallen in 12 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose ist unter örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los1-8 enthalten sowie Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12. Diese Anlagen verstehen sich als aktuelle Auflistung der momentan zu reinigenden Gebäude. Durch Anmietung, Abmietung, Kauf oder Verkauf von Immobilien kann sich die Anzahl der zu reinigenden Objekte ändern.
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind diesen Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal vier Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal zwei Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2021 in Kraft und endet am 30.06.2023
(2) Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Glasreinigung Bereich Nord und Ost
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Str. 2 61352 Bad Homburg siehe hierzu Anlage 01a Übersicht Ausführungsorte
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um 26 eigene und 43 angemietete Standorte.
Die Leistungen fallen in 12 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose ist unter örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage 02b_Loseinteilung_Los1-8 enthalten sowie Anlage 03b_Loseinteilung_Los9-12. Diese Anlagen verstehen sich als aktuelle Auflistung der momentan zu reinigenden Gebäude. Durch Anmietung, Abmietung, Kauf oder Verkauf von Immobilien kann sich die Anzahl der zu reinigenden Objekte ändern.
Detaillierte Angaben zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind diesen Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen an eine Bieterin/einen Bieter ist beschränkt. Eine Bieterin/Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal vier Lose der Unterhaltsreinigung (Los 1 bis 8) bzw. für maximal zwei Lose der Glas-/Rahmenreinigung (Los 9 bis 12). Weitere Details sind der Anlage 00a_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2021 in Kraft und endet am 30.06.2023
(2) Erkennt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer, dass es die in Absatz 1 genannten Fristen nicht einhalten kann, so hat es der AOK Hessen die Gründe der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen.
(3) Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragspartei-en gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung zur Eintragung in Handelsregister (Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen).
— Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen).
— Referenzliste über vergleichbare Aufträge der letzten 3 Jahre (Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer (Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen).
Es sind mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten 3 Jahre, mit dem Angebot einzureichen. Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 02/2018 liegen.
Eine Referenz wird in diesem Sinne als vergleichbar angesehen, wenn insbesondere Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und aus dem Bereich der Gebäudereinigung erfolgreich durchgeführt worden sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weiter Angaben zu dem Kunden, der Branche, dem Rechnungswert (Volumen in Euro – jährlich) Referenzansprechpartnern inkl. Telefonnummer.
Bieterinnen/Bieter, die nicht mindestens 2 entsprechende Referenzen vorlegen, werden als nicht geeignet angesehen und von dem Verfahren ausgeschlossen.
Von Bieterinnen/Bietern, deren Angebot in die engere Wahl für einen Zuschlag kommt, kann die Vorlage von Nachweisen zur Eignung verlangt werden. Es steht den Bieterinnen und Bietern frei, diese Nachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen. Dabei handelt es sich um folgende Nachweise:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen,
— Bescheinigung in Steuersachen,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in vertraglich geltender Höhe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe unten Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen.).
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6.der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4.der Bewerbungsbedingungen).
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Ei-ne eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert ein-gereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/ den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYBR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."