Abfall- und geotechnische Bauüberwachung S13 – Bauabschnitt Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34058
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Abfall- und geotechnische Bauüberwachung S13 – Bauabschnitt Nord
Abfall- und geotechnische Bauüberwachung S13 – Bauabschnitt Nord; weitere Angaben zu Art und Umfang können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abfall- und geotechnische Bauüberwachung S13 – Bauabschnitt Nord
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Abfall- und geotechnische Bauüberwachung S13 – Bauabschnitt Nord; weitere Angaben zu Art und Umfang können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werde
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Zusätzliche Analytik zur Deklaration und reibungslosen Absteuerung von anfallenden Boden-/Abbruchmaterialien, hier Deklaration von Altholz und Deklaration von asbesthaltigen Materialien. (10)
Vollständige Deklaration anfallender Abfälle laut Anforderung der annehmenden Stellen. Ergänzende Deklarationsanalysen der annehmenden Stellen/Vorgaben der Unteren Abfallbehörden/gesetzliche Auflagen werden erfüllt. Für anfallende Holzabfälle wird eine Deklaration gemäß AltholzV notwendig, um Entsorgungswege
Bestimmen zu können, diese Deklaration ist nicht Bestandteil des HV für mit Asbest verunreinigte Materialien oder für Materialien dir welche der Verdacht auf eine
Verunreinigung mit Asbest besteht, sind erhöhte Anforderangen bei der Durchfühnmg der Deklarationsanalytik notwendig, diese sind nicht im HV hinterlegt
Da der Projektfortschritt maßgebend ist und eine Einarbeitung sowie vorausgehende anderweitige Beauftragung aus zeitkritischen Punkten erhebliche Einwirkungen hätte. Die Dr. Spang Ingenieurgesellschaft ist im Projekt engmaschig eingearbeitet und gewährleistet mit der Ausführung dieser Leistung den Baufortschritt ohne Verzögerungen. Ohne Deklarationsanalytik ist keine Absteuerung der anfallenden zu entsorgenden Materialien möglich die Dr. Spang Ingenieurgesellschaft ist im Projekt engmaschig eingearbeitet und gewährleistet mit der Ausführung dieser Leistung den Baufortschritt ohne Verzögerungen. Wird diese zusätzliche Leistung nicht durch die Fa. Dr. Spang bearbeitet, sind objektbezogene Verzögerungen zu erwarten.