ESTW Flörsheim, Planungsleistungen Beseitigung Bahnübergang Posten 35 im Bahnhofsbereich Mainz-Kastel, Strecke 3603 km 33,375: Los 1 Planung Ausrüstungstechnik und EEA; Los 2 Planung BÜ und PU Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49773
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Flörsheim, Planungsleistungen Beseitigung Bahnübergang Posten 35 im Bahnhofsbereich Mainz-Kastel, Strecke 3603 km 33,375: Los 1 Planung Ausrüstungstechnik und EEA; Los 2 Planung BÜ und PU
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kost-heim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Im Rahmen der Umstellung auf die ESTW-Technik ist der Bahnübergang Posten 35 zurück zu bauen.
Die BÜ-Ersatzmaßnahme umfasst die Erweiterung der bestehende Personenunterführung, die aktuell zwischen den Bahnsteigen Gleis 1 und Gleis 2/3 besteht, zur Rheinuferseite hin. Hierzu muss der neu zu errichtende Zugang auf der Rheinuferseite barrierefrei gestaltet werden. Hinzu kommen der Rückbau der Verkehrsanlage, der Befestigung des Bahnüberganges BÜ Posten 35 und dafür notwendige Anpassung der elektrotechnischen Anlagen, der Telekommunikation, der Leit- und Sicherungstechnik sowie der Oberleitungsanlage.
Los 1 Ausrüstungstechnik und EEA:
— Fachplanung Technische Ausrüstung 50 Hz,
— Planung Technische Streckenausrüstung OLA und LST.
Los 2 Planung BÜ und PU:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung Tragwerksplanung.
Los 1 Ausrüstungstechnik und EEA
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Im Rahmen der Umstellung auf die ESTW-Technik ist der Bahnübergang Posten 35 zurück zu bauen.
Die BÜ-Ersatzmaßnahme umfasst die Erweiterung der bestehende Personenunterführung, die aktuell zwischen den Bahnsteigen Gleis 1 und Gleis 2/3 besteht, zur Rheinuferseite hin. Hierzu muss der neu zu errichtende Zugang auf der Rheinuferseite barrierefrei gestaltet werden. Hinzu kommen der Rückbau der Verkehrsanlage, der Befestigung des Bahnüberganges BÜ Posten 35 und dafür notwendige Anpassung der elektrotechnischen Anlagen, der Telekommunikation, der Leit- und Sicherungstechnik sowie der Oberleitungsanlage.
Los 1 Ausrüstungstechnik und EEA:
— Fachplanung Technische Ausrüstung 50 Hz,
— Planung Technische Streckenausrüstung OLA und LST.
Los 1 Ausrüstungstechnik und EEA:
— Planung Technische Streckenausrüstung OLA und LST.
Los 2 Planung BÜ und PU
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kost-heim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Im Rahmen der Umstellung auf die ESTW-Technik ist der Bahnübergang Posten 35 zurück zu bauen.
Die BÜ-Ersatzmaßnahme umfasst die Erweiterung der bestehende Personenunterführung, die aktuell zwischen den Bahnsteigen Gleis 1 und Gleis 2/3 besteht, zur Rheinuferseite hin. Hierzu muss der neu zu errichtende Zugang auf der Rheinuferseite barrierefrei gestaltet werden. Hinzu kommen der Rückbau der Verkehrsanlage, der Befestigung des Bahnüberganges BÜ Posten 35 und dafür notwendige Anpassung der elektrotechnischen Anlagen, der Telekommunikation, der Leit- und Sicherungstechnik sowie der Oberleitungsanlage.
Los 2 Planung BÜ und PU:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Fachplanung Tragwerksplanung.
Los 2 Planung BÜ und PU:
— Objektplanung Verkehrsanlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
2. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
3. Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
a) Erfahrungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
1. Los 2: Nachweis von min. 1 Referenzobjekt über Objektplanung Ingenieurbauwerke für eine barrierefreie Personenunterführung aus den letzten 2 Jahren.
Die Referenzprojekte bzw. Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten 2 Jahre abgeschlossen worden sein. Der Nachweis ist vom Bewerber in Tabellenform mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/Objekt, Auftraggeber (Name und Tel.-Nr. des Ansprechpartners), Leistungszeitraum, Leistungsinhalte,
2. Los 2: Nachweis von min. 1 Referenzobjekt über Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke für eine barrierefreie Personenunterführung aus den letzten 2 Jahren.
Die Referenzprojekte bzw. Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten 2 Jahre abgeschlossen worden sein. Der Nachweis ist vom Bewerber in Tabellenform mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/Objekt, Auftraggeber (Name und Tel.-Nr. des Ansprechpartners), Leistungszeitraum, Leistungsinhalte.
b) Nachweis über die Qualifikation und vorhandene Zulassungen für den/die vorgesehene/n leitende/n Mitarbeiter/in
1. Los 1 und Los 2: Nachweis für jeden vorgesehenen Mitarbeiter über min. 2 Jahre Berufserfahrung,
2. Los 2: Nachweis über die Mitarbeit in min. 2 Projekten für eine BÜ-Ersatzmaßnahme mit Neubau oder Erweiterung einer Unterführung inklusive barrierefreiem Zugang. Es ist in Tabellenform für jeden benannten Mitarbeiter anzugeben: Name Mitarbeiter, Qualifikation, Berufserfahrung, Projekte, Auftraggeber, Leistungsbild/Leistungsumfang.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8,00 v. H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
1. Los 1: Planung elektrotechnische Anlagen: – Planung von elektrischen Energieanlagen,
2. Los 1: Planung Oberleitungsanlagen: – Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen,
3. Los 1: Planung Leit- und Sicherungstechnik – Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik,
4. Los 2: Planung bauliche Anlagen: – Planung Verkehrsanlage Fahrbahn,
5. Los 2: Planung bauliche Anlagen: – Planung Verkehrsanlage Bahnübergänge,
6. Los 2: Planung bauliche Anlagen: – Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.