S13 – Los 6.001- 3/4 gleisiger Ausbau Bonn-Oberkassel Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43555
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S13 – Los 6.001- 3/4 gleisiger Ausbau Bonn-Oberkassel
— Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 55 cm, Neubau eines S- Bahnsteigs,
— Erweiterung der bestehenden Personenunterführung inkl. 3 Treppenaufgängen und Aufzugschächten,
— Erweiterung EÜ (F) inkl. eines Treppenaufganges zum Bahnsteig,
— 2 200 m Gleisbau, inkl. 6 Weichen und Entwässerung,
— 2 800 m3 Schallschutzwände,
— 5 000 m Kunststoffkabelkanäle,
— 8 000 m Signalkabel und 20 Signalfundamente.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S13 – Los 6.001- 3/4 gleisiger Ausbau Bonn-Oberkassel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 53949 Dahlem-Baasem
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53949
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bonn
— Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 55 cm, Neubau eines S- Bahnsteigs,
— Erweiterung der bestehenden Personenunterführung inkl. 3 Treppenaufgängen und Aufzugschächten,
— Erweiterung EÜ (F) inkl. eines Treppenaufganges zum Bahnsteig,
— 2 200 m Gleisbau, inkl. 6 Weichen und Entwässerung,
— 2 800 m3 Schallschutzwände,
— 5 000 m Kunststoffkabelkanäle,
— 8 000 m Signalkabel und 20 Signalfundamente.
Ort: Dahlem-Baasem
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Land: Deutschland
MKA 5: Bf Bonn-Beuel – Erkundung Bestandskanäle
Ie bestehenden Entwässerungsleitungen im Bf Bonn-Beuel sollen durch eine zusätzliche Kamerabefahrung untersucht werden.
Alle Leistungen in Zusammenhang mit dem Neubau von Entwässerungsanlagen im Bf. Bonn-Beuel sind im HLV des AN enthalten. Hierzu gehören auch die Untersuchungen der neu verlegten Leitungen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, die Teilleistung "Kamerabefahrung Bestandsleitungen" an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben.