Neubau Kita Felsberg Referenznummer der Bekanntmachung: RA_331 KS

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Felsberg
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 34587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://felsberg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E72332864
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://rollerarchitekten.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E72332864
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Kita Felsberg

Referenznummer der Bekanntmachung: RA_331 KS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Felsberg beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtteil Felsberg.

Der Kindergarten soll als 6-gruppige Tageseinrichtungen mit der Konzeption altersübergreifender U3 und Ü3- Gruppen geplant werden. Die Nutzfläche beträgt ca. 1 025 m2.

Die Betriebe der Tageseinrichtungen werden sich nach den Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gemäß §45 SGB VIII vom 27.4.2017 und den Empfehlungen der nordhessischen Jugendämter richten. Das Förderprogramm des Bundes zum Bau von Kindertagesstätten soll in Anspruch genommen werden.

Das Wettbewerbsgrundstück in Felsberg liegt in der Unteren Birkenallee am südlichen Ortsrand im Edertal und hat eine Größe von ca. 7 578 m2. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Drei-Burgen-Schule, zur Stadtsporthalle, zur Stadtjugendpflege und zum Ernst-Schaake-Freibad.

Im Rahmen des Wettbewerbs soll für den Kindergarten und dessen Freianlagen ein Vorentwurf als Teilleistung gem. HOAI LP 2 erstellt werden. Ein sehr wichtiges Ziel der Stadt Felsberg ist neben der Funktionserfüllung, der architektonischen Qualität, der Erfüllung der Hochwasserschutzanforderungen und einer wirtschaftliche Bauweise die kindgerechte Gestaltung des Gebäudes und des Außengeländes.

Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb nach GWB und RPW 2013 mit vorgeschaltetem Präqualifikationsverfahren (Teilnahmewettbewerb) und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. Der Planungswettbewerb erfolgt einstufig und ist anonym (RPW §1 (4)).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Alle Bewerber/-innen, die die formalen Kriterien ausnahmslos erfüllen und den formalen Nachweis der Eignungskriterien im Sinne der Erfüllung der Mindestanforderungen erbracht haben, qualifizieren sich mit einer Mindestpunktanzahl für die Teilnahme am Wettbewerb. Zusätzliche Punkte können durch die Erfüllung zusätzlicher Auswahlkriterien erzielt werden.

Zur Teilnahme am Wettbewerb werden diejenigen 16 Bewerber ausgewählt, die die meisten Punkte erreicht haben. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.

Zulassungskriterien:

a) Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,

b) Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation durch aktuelle Nachweise der Berufszulassungen Architekt*in UND Landschaftsarchitekt*in; z. B. Eintragungsurkunden Architektenkammer,

c) Bewerber-Erklärung – unter Verwendung des formalisierten Bewerberbogens – zur Teilnahme am Wettbewerb mit Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten mit Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht bestehen und mit Auflistung der Referenzen 1-4 (Ref. 1-3 als Mindestanforderung, Ref. 4 optional),

d) Nachweis Referenzprojekt 1 (1 Blatt DIN A4 oder A3 mit Fotos, Plänen, Erläuterungen),

e) Nachweis Referenzprojekt 2 (1 Blatt DIN A4 oder A3 mit Fotos, Plänen, Erläuterungen),

f) Nachweis Referenzprojekt 3 (1 Blatt DIN A4 oder A3 mit Fotos, Plänen, Erläuterungen),

g) Optional: Nachweis Referenzprojekt 4 (1 Blatt DIN A4 oder A3 mit Plänen, Erläuterungen).

Eignungskriterien (formal):

— Referenzprojekt 1 – Objektplanung Gebäude: Planung und Umsetzung eines Projektes mit vergleichbaren Planungsanforderungen (z. B. Kita, Bildungseinrichtung bzw. pädagogische Einrichtung, mind. HZ III),

— Referenzprojekt 2 – Objektplanung Gebäude: Umsetzung eines Projektes mit einer Bausumme von mind. 2,5 Mio. EUR (KG 300 + KG 400 + KG 600, brutto),

— Referenzprojekt 3 – Objektplanung Freianlagen: Umsetzung eines Projektes mit vergleichbaren Planungsanforderungen (z. B. Kita, Bildungseinrichtung bzw. pädagogische Einrichtung, mind. HZ III),

— Referenzprojekt 4 (Optional – keine Mindestanforderung) – Objektplanung Gebäude: Wettbewerbserfolg (Preis oder Anerkennung) aus einem regulären Wettbewerbsverfahren (nicht Verhandlungsverfahren, Mehrfachbeauftragung) oder eine Auszeichnung eines realisierten Projektes, z. B. „Beispielhaftes Bauen“ oder gleichwertig.

Als Referenzprojekte im Bereich Objektplanung Gebäude (1,2,4) können 2 identische Projekte eingereicht werden, sofern die jeweiligen Kriterien erfüllt sind.

Die Referenzen müssen eigenverantwortlich, können aber auch in verantwortlicher Position für einen anderen Auftragnehmer (AN) erbracht worden sein. In diesem Fall ist eine entsprechende Bestätigung des AN vorzulegen.

Durch die Referenzprojekte 1 + 2 (Objektplanung Gebäude) mit:

— mind. 1 öffentlichem Auftraggeber,

— Fertigstellung nicht vor dem 1.1.2013,

— Erbringung von mind. 4 aufeinanderfolgenden Leistungsphasen, und das Referenzprojekt 3 (Objektplanung Freianlagen) mit

— Fertigstellung nicht vor dem 1.1.2013,

— Erbringung von mind. 4 aufeinanderfolgenden Leistungsphasen, werden die Mindestanforderungen erfüllt.

Zusätzliche Punkte können erzielt werden durch:

— Angabe Referenzprojekt 4 (Wettbewerbserfolg oder Auszeichnung Objektplanung Gebäude); Zeitpunkt des Wettbewerbserfolgs nicht vor dem 1.1.2013,

— Erbringung weiterer Leistungsphasen innerhalb der LP 2-8.

Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die formalisierten Bewerbungsunterlagen vollständig fristgerecht – ausschließlich per E-Vergabe – elektronisch abgibt. E-Mail-Bewerbungen sind vom Verfahren ausgeschlossen. Referenzen und Nachweise werden nicht beurteilt.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die in der Bekanntmachung/Auslobung genannten fachlichen Anforderungen und sonstigen Zulassungsvoraussetzungen – genannt unter VI.3) – erfüllen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur durch Erfüllung der in der Auslobung beschriebenen Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen für Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten möglich. Die fachliche Eignung als Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in ist bereits im Teilnahmeantrag (Bewerbung) nachzuweisen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Gerlach Architekten, Fritzlar mit Hanf Landschaftsarchitekten, Kassel
Löser Lott Architekten, Berlin mit Stefan Bernard Landschaftsarchitekten, Berlin
Clemens Kober Architekt BDA, Kassel mit Schulz Landschaftsarchitekten, Kassel
Architekturbüro Steyer, Körle mit Stadt und Natur Landschaftsarchitekten, Kassel
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der zugelassenen Wettbewerbsarbeiten angewandt (Reihenfolge ohne Gewichtung):

— Gesamtkonzept,

— Städtebauliche Lösung,

— Architektonische Qualität,

— Funktionalität und Programmerfüllung,

— Freiraumqualität,

— Wirtschaftlichkeit,

— Hochwasserschutz,

— Energetische Aspekte.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/03/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/03/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für die besten Arbeiten werden Preise und Anerkennungen ausgelobt. Preise werden Arbeiten zuerkannt, auf deren Grundlage die Aufgabe realisiert werden kann. Als Wettbewerbssumme stellt der Auslober [Betrag gelöscht] EUR zzgl. 19 % MwSt. zur Verfügung. Es sind folgende Preise und Anerkennungen vorgesehen:

1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,

2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,

3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,

4. Preis [Betrag gelöscht] EUR.

Die Aufteilung der Wettbewerbssumme, die Anzahl der Preise oder/und die alternative Vergabe einer Anerkennung kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die Teilnehmer haben über die Preissumme hinaus keinen Anspruch auf Kostenerstattungen.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Gerhard Greiner, Architekt, Kassel (Fachpreisrichter)
Ulrike Pape, Architektin, Kassel (Fachpreisrichterin
Günter Sandmann, Landschaftsarchitekt, Kassel (Fachpreisrichter)
Prof. Felix Wächter, Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Michael Herz, Landschaftsarchitekt, Kassel (st. Fachpreisrichter)
Elke Reichel, Architektin, Stuttgart (st. Fachpreisrichterin)
Volker Steinmetz, Bürgermeister der Stadt Felsberg (Sachpreisrichter)
Hartmut Wagner, Bauausschuss der Stadt Felsberg (Sachpreisrichter)
Ingrid Schäfer, eh. Leiterin Kita Gensungen (Sachpreisrichterin)
Jürgen Rath, Erster Stadtrat der Stadt Felsberg (st. Sachpreisrichter)
Luisa Seifert, Leiterin Kita Gensungen (st. Sachpreisrichterin)
Ute Lukas, Stadträtin der Stadt Felsberg (Beraterin ohne Stimmrecht)
Michael Fehmer, Stadtrat der Stadt Felsberg (Berater ohne Stimmrecht)
Silke Böttcher, Stadträtin der Stadt Felsberg (Beraterin ohne Stimmrecht)
Werner Rippel, Stadtrat der Stadt Felsberg (Berater ohne Stimmrecht)
Thomas Horn, Fachbereich Bauen und Umwelt im Schwalm-Eder-Kreis (Berater ohne Stimmrecht)
Elke Peuster, Jugendamt-Jugenshilfeplanung im Schwalm-Eder-Kreis (Beraterin ohne Stimmrecht)
Michael Rimbach, Fachbereich Generationen und Soziales der Stadt Felsberg (Berater ohne Stimmrecht)
Paul Wieder, Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Felsberg (Berater ohne Stimmrecht)
Eugenie Leonhardt, Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Felsberg (Beraterin ohne Stimmrecht)
* Nach der Kommunalwahl behält sich der Auslober vor, die Besetzung der Fraktionen des Stadtrats abzuändern. Die funktionalle Zuodnung bleibt bestehen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Rechtliche Ausschlusskriterien – gem. formalisiertem Bewerberbogen:

— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1,2,3 GWB und nach § 124 vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selsbtreinigung nach § 125 (siehe Teilnahmeantrag),

— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (siehe Teilnahmeantrag),

— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt (siehe Teilnahmeantrag).

Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung:

— Bestätigung der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister,

— Nachweis der Berufsqualifikationen als Architekt*in UND Landschaftsarchitekt*in.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtdeckung – Personenschäden: Architekt: mind. 5,0 Mio EUR, Landschaftsarchitekt: mind. 2 Mio EUR,

— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtdeckung – Sonstige Schäden: Architekt: mind. 2,0 Mio EUR, Landschaftsarchitekt: mind. 1 Mio EUR,

— Eigenerklärung über den Mindestjahresumsatz vergleichbare Leistungen: Architekt: mind. [Betrag gelöscht] EUR; Landschaftsarchitekt mind. [Betrag gelöscht] EUR.

Bietergemeinschaft:

Für die Teilnahme am Wettbewerb wird die Qualifikation des Architekten und Landschaftsarchitekten vorausgesetzt. Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur in Verbindung (zwingende Zusammenarbeit) von Architekten und Landschaftsarchitekten möglich.

Weitere Beauftragung:

Der Auslober wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen/eine der Preisträger*innen stufenweise mit der weiteren Planung gemäß HOAI 2013 beauftragen, sofern und soweit das Projekt realisiert wird:

— Objektplanung Gebäude und Freianlagen gemäß §33ff HOAI, mind. LP 2-5 (abgeschlossene Ausführungsplanung),

— Bei Fortsetzung der Planung und Umsetzung: Objektplanung Gebäude und Freianlagen gemäß §33ff HOAI, LP 6-7 (optional),

— Bei Fortsetzung der Planung und Umsetzung: Objektplanung Gebäude und Freianlagen gemäß §33ff HOAI, LP 8-9 (optional).

Gemäß VgV werden vor der Auftragsvergabe mit allen Preisträger*innen Verhandlungsgespräche zur Vergabe der Planungsleistungen gemäß §33-40 HOAI geführt. Ziel ist es, diejenigen zu beauftragen, der in Hinblick auf die Aufgabenstellung am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätvolle Leistungserbringung bietet.

Die für die Auftragsvergabe anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:

— Wettbewerbsergebnis 50 %, davon für den 1. Preis 100 %, für den 2. Preis 80 %, für den 3. Preis 60 %, für den 4. Preis 40 %,

— Herangehensweise an das Projekt und Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses gem. Beurteilungen des Preisgerichts 10 %,

— Leistungsfähigkeit des Projektteams 20 %,

— Darstellung der Nachhaltigkeit /Wirtschaftlichkeit /Kosten- und Terminplanung 10 %,

— Honorarangebot/Nebenkosten 10 %.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Beauftragten bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, sofern der im Wettbewerb erstellte Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Die Wettbewerbsteilnehmer*innen verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.

Voraussichtliche Termine:

— Bereitsstellung der Auslobungsunterlagen: 31. März 2021

— Kolloquium: 14./15. KW 2021

— Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 11. Juni 2021 – Pläne/18. Juni 2021 – Modelle

— Preisgerichtssitzung: Anfang/Mitte Juli 2021

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Zulässigkeit eines Nachprüfantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr.1 bis 3 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sowiet der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB).

Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Vergabeentscheidung per Post (§134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/02/2021

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