Neubau Kita Felsberg Referenznummer der Bekanntmachung: RA_331 KS
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Felsberg
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 34587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://felsberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://rollerarchitekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita Felsberg
Die Stadt Felsberg beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtteil Felsberg.
Der Kindergarten soll als 6-gruppige Tageseinrichtungen mit der Konzeption altersübergreifender U3 und Ü3- Gruppen geplant werden. Die Nutzfläche beträgt ca. 1 025 m2.
Die Betriebe der Tageseinrichtungen werden sich nach den Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gemäß §45 SGB VIII vom 27.4.2017 und den Empfehlungen der nordhessischen Jugendämter richten. Das Förderprogramm des Bundes zum Bau von Kindertagesstätten soll in Anspruch genommen werden.
Das Wettbewerbsgrundstück in Felsberg liegt in der Unteren Birkenallee am südlichen Ortsrand im Edertal und hat eine Größe von ca. 7 578 m2. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Drei-Burgen-Schule, zur Stadtsporthalle, zur Stadtjugendpflege und zum Ernst-Schaake-Freibad.
Im Rahmen des Wettbewerbs soll für den Kindergarten und dessen Freianlagen ein Vorentwurf als Teilleistung gem. HOAI LP 2 erstellt werden. Ein sehr wichtiges Ziel der Stadt Felsberg ist neben der Funktionserfüllung, der architektonischen Qualität, der Erfüllung der Hochwasserschutzanforderungen und einer wirtschaftliche Bauweise die kindgerechte Gestaltung des Gebäudes und des Außengeländes.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb nach GWB und RPW 2013 mit vorgeschaltetem Präqualifikationsverfahren (Teilnahmewettbewerb) und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. Der Planungswettbewerb erfolgt einstufig und ist anonym (RPW §1 (4)).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Bewerber/-innen, die die formalen Kriterien ausnahmslos erfüllen und den formalen Nachweis der Eignungskriterien im Sinne der Erfüllung der Mindestanforderungen erbracht haben, qualifizieren sich mit einer Mindestpunktanzahl für die Teilnahme am Wettbewerb. Zusätzliche Punkte können durch die Erfüllung zusätzlicher Auswahlkriterien erzielt werden.
Zur Teilnahme am Wettbewerb werden diejenigen 16 Bewerber ausgewählt, die die meisten Punkte erreicht haben. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Zulassungskriterien:
a) Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,
b) Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation durch aktuelle Nachweise der Berufszulassungen Architekt*in UND Landschaftsarchitekt*in; z. B. Eintragungsurkunden Architektenkammer,
c) Bewerber-Erklärung – unter Verwendung des formalisierten Bewerberbogens – zur Teilnahme am Wettbewerb mit Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten mit Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht bestehen und mit Auflistung der Referenzen 1-4 (Ref. 1-3 als Mindestanforderung, Ref. 4 optional),
d) Nachweis Referenzprojekt 1 (1 Blatt DIN A4 oder A3 mit Fotos, Plänen, Erläuterungen),
e) Nachweis Referenzprojekt 2 (1 Blatt DIN A4 oder A3 mit Fotos, Plänen, Erläuterungen),
f) Nachweis Referenzprojekt 3 (1 Blatt DIN A4 oder A3 mit Fotos, Plänen, Erläuterungen),
g) Optional: Nachweis Referenzprojekt 4 (1 Blatt DIN A4 oder A3 mit Plänen, Erläuterungen).
Eignungskriterien (formal):
— Referenzprojekt 1 – Objektplanung Gebäude: Planung und Umsetzung eines Projektes mit vergleichbaren Planungsanforderungen (z. B. Kita, Bildungseinrichtung bzw. pädagogische Einrichtung, mind. HZ III),
— Referenzprojekt 2 – Objektplanung Gebäude: Umsetzung eines Projektes mit einer Bausumme von mind. 2,5 Mio. EUR (KG 300 + KG 400 + KG 600, brutto),
— Referenzprojekt 3 – Objektplanung Freianlagen: Umsetzung eines Projektes mit vergleichbaren Planungsanforderungen (z. B. Kita, Bildungseinrichtung bzw. pädagogische Einrichtung, mind. HZ III),
— Referenzprojekt 4 (Optional – keine Mindestanforderung) – Objektplanung Gebäude: Wettbewerbserfolg (Preis oder Anerkennung) aus einem regulären Wettbewerbsverfahren (nicht Verhandlungsverfahren, Mehrfachbeauftragung) oder eine Auszeichnung eines realisierten Projektes, z. B. „Beispielhaftes Bauen“ oder gleichwertig.
Als Referenzprojekte im Bereich Objektplanung Gebäude (1,2,4) können 2 identische Projekte eingereicht werden, sofern die jeweiligen Kriterien erfüllt sind.
Die Referenzen müssen eigenverantwortlich, können aber auch in verantwortlicher Position für einen anderen Auftragnehmer (AN) erbracht worden sein. In diesem Fall ist eine entsprechende Bestätigung des AN vorzulegen.
Durch die Referenzprojekte 1 + 2 (Objektplanung Gebäude) mit:
— mind. 1 öffentlichem Auftraggeber,
— Fertigstellung nicht vor dem 1.1.2013,
— Erbringung von mind. 4 aufeinanderfolgenden Leistungsphasen, und das Referenzprojekt 3 (Objektplanung Freianlagen) mit
— Fertigstellung nicht vor dem 1.1.2013,
— Erbringung von mind. 4 aufeinanderfolgenden Leistungsphasen, werden die Mindestanforderungen erfüllt.
Zusätzliche Punkte können erzielt werden durch:
— Angabe Referenzprojekt 4 (Wettbewerbserfolg oder Auszeichnung Objektplanung Gebäude); Zeitpunkt des Wettbewerbserfolgs nicht vor dem 1.1.2013,
— Erbringung weiterer Leistungsphasen innerhalb der LP 2-8.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die formalisierten Bewerbungsunterlagen vollständig fristgerecht – ausschließlich per E-Vergabe – elektronisch abgibt. E-Mail-Bewerbungen sind vom Verfahren ausgeschlossen. Referenzen und Nachweise werden nicht beurteilt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die in der Bekanntmachung/Auslobung genannten fachlichen Anforderungen und sonstigen Zulassungsvoraussetzungen – genannt unter VI.3) – erfüllen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur durch Erfüllung der in der Auslobung beschriebenen Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen für Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten möglich. Die fachliche Eignung als Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in ist bereits im Teilnahmeantrag (Bewerbung) nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der zugelassenen Wettbewerbsarbeiten angewandt (Reihenfolge ohne Gewichtung):
— Gesamtkonzept,
— Städtebauliche Lösung,
— Architektonische Qualität,
— Funktionalität und Programmerfüllung,
— Freiraumqualität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Hochwasserschutz,
— Energetische Aspekte.
Für die besten Arbeiten werden Preise und Anerkennungen ausgelobt. Preise werden Arbeiten zuerkannt, auf deren Grundlage die Aufgabe realisiert werden kann. Als Wettbewerbssumme stellt der Auslober [Betrag gelöscht] EUR zzgl. 19 % MwSt. zur Verfügung. Es sind folgende Preise und Anerkennungen vorgesehen:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
4. Preis [Betrag gelöscht] EUR.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme, die Anzahl der Preise oder/und die alternative Vergabe einer Anerkennung kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die Teilnehmer haben über die Preissumme hinaus keinen Anspruch auf Kostenerstattungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechtliche Ausschlusskriterien – gem. formalisiertem Bewerberbogen:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1,2,3 GWB und nach § 124 vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selsbtreinigung nach § 125 (siehe Teilnahmeantrag),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (siehe Teilnahmeantrag),
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt (siehe Teilnahmeantrag).
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung:
— Bestätigung der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister,
— Nachweis der Berufsqualifikationen als Architekt*in UND Landschaftsarchitekt*in.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtdeckung – Personenschäden: Architekt: mind. 5,0 Mio EUR, Landschaftsarchitekt: mind. 2 Mio EUR,
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtdeckung – Sonstige Schäden: Architekt: mind. 2,0 Mio EUR, Landschaftsarchitekt: mind. 1 Mio EUR,
— Eigenerklärung über den Mindestjahresumsatz vergleichbare Leistungen: Architekt: mind. [Betrag gelöscht] EUR; Landschaftsarchitekt mind. [Betrag gelöscht] EUR.
Bietergemeinschaft:
Für die Teilnahme am Wettbewerb wird die Qualifikation des Architekten und Landschaftsarchitekten vorausgesetzt. Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur in Verbindung (zwingende Zusammenarbeit) von Architekten und Landschaftsarchitekten möglich.
Weitere Beauftragung:
Der Auslober wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen/eine der Preisträger*innen stufenweise mit der weiteren Planung gemäß HOAI 2013 beauftragen, sofern und soweit das Projekt realisiert wird:
— Objektplanung Gebäude und Freianlagen gemäß §33ff HOAI, mind. LP 2-5 (abgeschlossene Ausführungsplanung),
— Bei Fortsetzung der Planung und Umsetzung: Objektplanung Gebäude und Freianlagen gemäß §33ff HOAI, LP 6-7 (optional),
— Bei Fortsetzung der Planung und Umsetzung: Objektplanung Gebäude und Freianlagen gemäß §33ff HOAI, LP 8-9 (optional).
Gemäß VgV werden vor der Auftragsvergabe mit allen Preisträger*innen Verhandlungsgespräche zur Vergabe der Planungsleistungen gemäß §33-40 HOAI geführt. Ziel ist es, diejenigen zu beauftragen, der in Hinblick auf die Aufgabenstellung am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätvolle Leistungserbringung bietet.
Die für die Auftragsvergabe anzuwendenden Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
— Wettbewerbsergebnis 50 %, davon für den 1. Preis 100 %, für den 2. Preis 80 %, für den 3. Preis 60 %, für den 4. Preis 40 %,
— Herangehensweise an das Projekt und Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses gem. Beurteilungen des Preisgerichts 10 %,
— Leistungsfähigkeit des Projektteams 20 %,
— Darstellung der Nachhaltigkeit /Wirtschaftlichkeit /Kosten- und Terminplanung 10 %,
— Honorarangebot/Nebenkosten 10 %.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Beauftragten bis zur Höhe des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, sofern der im Wettbewerb erstellte Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsteilnehmer*innen verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Voraussichtliche Termine:
— Bereitsstellung der Auslobungsunterlagen: 31. März 2021
— Kolloquium: 14./15. KW 2021
— Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 11. Juni 2021 – Pläne/18. Juni 2021 – Modelle
— Preisgerichtssitzung: Anfang/Mitte Juli 2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr.1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sowiet der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Vergabeentscheidung per Post (§134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland