Unterstützungsleistungen EIP-Agri und ELER Referenznummer der Bekanntmachung: HAD 8/14790

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützungsleistungen EIP-Agri und ELER

Referenznummer der Bekanntmachung: HAD 8/14790
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Hauptort der Ausführung:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung und der Koordinierung von Vorhaben im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri) gemäß Artikel 55 — 57 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-Verordnung) sowie von Vorhaben der Zusammenarbeit nach Artikel 35 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-Verordnung) als Innovationsdienstleister (IDL).

Die vollumfänglichen Unterstützungsleistungen sind während der laufenden Förderperiode 2014 — 2020, d. h. bis zum 31.12.2020, zu erbringen.

Ab dem 1.1.2021 erfolgen die Leistungen nur noch im ggf. erforderlichen Rahmen der Abwicklung von bereits bewilligten, sich noch in der Umsetzung bzw. Abfinanzierung befindlichen Vorhaben, mit abnehmender Intensität bis zum 31.12.2023.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/08/2017
Ende: 31/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums(ELER)

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützungsleistungen EIP-Agri und ELER

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
09/08/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/02/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Hauptort der Ausführung:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Weitergehende Unterstützungsleistung für das Jahr 2021.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/08/2017
Ende: 31/12/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Aufgrund der großen Resonanz der Fördermaßnahme Innovation und Zusammenarbeit sowie der anstehenden Verlängerung der ELER-Förderperiode 2014 — 2020 um 2 weitere Jahre sind weitergehende Unterstützungsleistung für das Übergangsjahr 2021 erforderlich. Infolge der Nachbeauftragung verschieben sich die Leistungen, die sich im Rahmen der Abwicklung bewilligter Vorhaben noch in der Umsetzung (bzw. Abfinanzierung mit abnehmender Intensität auf den Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2024) befinden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Durch den späteren Beginn der für 2021 – 2027 geplanten neuen ELER-Förderperiode besteht das Erfordernis auch im Jahr 2021 zu ermöglichen. Dies resultiert zum einen aus Verzögerungen bei dem Beschluss über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union 2021 — 2027. Der MFR stellt die Basis für die EU-Haushaltspläne für einen Zeitraum von 7 Jahren dar und ist eine grundlegende Voraussetzung für die neue Förderperiode. Zum anderen dauern die Verhandlungen auf europäischer und nationaler Ebene bezüglich des Rechtsrahmens der neuen Förderperiode an. Da die neue Förderperiode nicht wie vorgesehen am 1.1.2021 starten kann, war der Auftraggeber mit diesen externen — von ihm nicht zu vertretenden — Umständen konfrontiert.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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