Abfall- und geotechnische Bauüberwachung S13 – Bauabschnitt Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34058
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Abfall- und geotechnische Bauüberwachung S13 – Bauabschnitt Nord
Abfall- und geotechnische Bauüberwachung S13 – Bauabschnitt Nord; weitere Angaben zu Art und Umfang können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abfall- und geotechnische Bauüberwachung S13 – Bauabschnitt Nord
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Abfall- und geotechnische Bauüberwachung S13 – Bauabschnitt Nord; weitere Angaben zu Art und Umfang können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Baubegleitende Überwachung der Arbeiten des ANBAU auf BE-Flächen, welche nicht Planfestgestellt sind (MKA 4)
Die zusätzlich aufgeführten BE-Flächen sind nicht planfestgestellt, hier sind weitreichende Abstimmungen mit den Behörden, der Projektleitung und dem ANBAU erforderlich, diese Leistungen (Abstimmungsgespräche, Erstellen von Planunterlagen und Sicherungskonzepten, Dokumentation Beweissicherung orientierend an BBodSchV) sind nicht Bestandteil des Hauptauftrags.
Da der Projektfortschritt maßgebend ist und eine Einarbeitung sowie vorausgehende anderweitige Beauftragung aus zeitkritischen Punkten erhebliche Einwirkungen hätte.