Alte Oper Frankfurt – Gerüstbauarbeiten [BL025] Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2021-00058
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 69-212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Alte Oper Frankfurt – Gerüstbauarbeiten [BL025]
Gerüstbauarbeiten in der Alten Oper Frankfurt.
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt die brandschutztechnische Gesamtsanierung der Liegenschaft „Alte Oper, Konzert- und Kongresszentrum, Opernplatz, Frankfurt am Main“. Diese wird in einzelnen Bauabschnitten umgesetzt.
Inhalt der Ausschreibung sind Maßnahmen der Bauabschnitte 2.1-4.2, Dauer: ca. 2 Jahre. Ausführungszeitraum Gewerk Gerüstbau gemäß Rahmenterminplan:
Nach Angabe Bauleitung.
Die Ausführungszeiträume der Bauabschnitte 2- 4.2 gemäß Rahmenterminplan
Sind wie folgt:
— BA 2.1: 07-08 / 2021 Theaterferien 2021 vom 05. Juli bis 26. August,
— BA 2.2: 09 / 2021-05 / 2022,
— BA 3 : 06-08 / 2022 Theaterferien 2022 vom 18. Juli bis 11. September,
— BA 4.1: 09 / 2022-05 / 2023,
— BA 4.2: 06 / 2023-08 / 2023 Theaterferien 2023.
Im Rahmen dieser Bauabschnitte sind u. a. folgende Maßnahmen geplant:
— Ertüchtigung Absturzsicherung Großer Saal in den Ebenen 3-5,
— Umbaumaßnahmen im Vestibül und Foyer in der Ebene 1,
— Umbaumaßnahmen im Mozartsaal,
— Sanierung Damen-WC Ebene 2,
— Erneuerung Besucher-WC und Sozialräume Ebene 01,
— Umbaumaßnahmen in der NSHV, BMZ, Zentrale BOS und SAA.
Die Sanierung soll im Wesentlichen im laufenden Betrieb erfolgen, während der 8 Wochen Theaterferien, die für die baulichen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Diese dürfen unter keinen Umständen durch bauliche Verzögerungen oder Bestellfristen überschritten werden.
Für die Arbeiten ist seitens des AN aufgrund des engen Zeitrahmens ein 2-Schichtbetrieb von 6-22h einzukalkulieren.
Die Arbeiten finden im bespielten Konzerthausbetrieb in den Theaterferien statt, es laufen jedoch weiterhin Besprechungen, Proben und Restaurantbetrieb.
Die Durchführung der Arbeiten mit Zuwegung über das hausinterne Transportpodium muss sich nach den Nutzern richten. Die Firmen sind in der Verantwortung, sich mit den Gebäudenutzern hinsichtlich der Durchführung von lärmintensiven Arbeiten zeitlich abzustimmen. Zeitgleich finden weitere Sanierungsarbeiten im Rohbau, in diversen Innenausbau-Gewerken sowie im Bereich TGA und ELT statt.
Umfang:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Wesentlichen Gerüstbau und Hebelifte:
— Raumgerüst Innenraum, LK4: 1 300 m3,
— Raumgerüst, LK 4, Gebrauchsüberlassung: 5 300 m3Wo,
— Bockgerüst, fahrbar, Arbeitshöhe 2,80-3,90 m: 10 St,
— Bockgerüst, fahrbar, Gebrauchsüberl.: 15 StWo,
— Fahrbares Gerüst, LK3, 1,50 x 2,85 m, Standhöhe 4,20 m: 2 St,
— Fahrbares Gerüst, LK3, 1,50 x 2,85 m, Standhöhe 5,20 m: 2 St,
— Fahrbares Gerüst, LK3, 1,50 x 2,85 m, Standhöhe 2,20 m: 1 St,
— Fahrbares Gerüst, LK3, 1,50 x 2,85 m, Standhöhe 3,20 m: 1 St,
— Fahrbares Gerüst, LK3, 3,00 x 2,85 m, Standhöhe 4,20 m: 3 St,
— Fahrbares Gerüst, Gebrauchsüberlassung: 36 StWo,
— Bereitstellung Hebelift mit Kontergewichten, Nutzlast 360 kg: 3 St,
— Miete Hebelift mit Kontergewichten, Nutzlast 360 kg: 90 d,
— Bockgerüst: 18 m,
— Bockgerüst, Gebrauchsüberlassung: 18 mWo,
— Arbeitsgerüst, innen, LK 3, W06: 30 m2,
— Arbeitsgerüst, Gebrauchsüberlassung: 1 000 m2Wo,
— Freistehendes Arbeitsgerüst, Untergrund eben, LK 3, W06: 130 m2,
— Freistehendes Arbeitsgerüst, auf Treppe, LK 3, W06: 70 m2,
— Freistehendes Arbeitsgerüst, Gebrauchsüberlassung: 800 m2Wo,
— Absturzsicherung, zusätzliches Geländer: 20 m,
— Absturzsicherung, Gebrauchsüberlassung: 80 mWo,
— Gerüstträger: 6 m,
— Gerüstträger, Gebrauchsüberlassung: 24 mWo,
— Gerüstverbreiterung durch Konsolen: 32 m,
— Gerüstverbreiterung, Gebrauchsüberlassung: 128 mWo.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).