Datenplattform Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2021-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.kiv-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Datenplattform
Rahmenvereinbarung zum Implementieren und Betrieb einer Datenmanagementplattform als SaaS.
Die Auftraggeberinnen möchten ihre Kommunen bei der Entwicklung von Smart City – Smart Region Services unterstützen. Dazu soll eine offene urbane / regionale Datenplattform angeboten werden, die die Entwicklung und den Betrieb von datenbasierten Smart City – Smart Region Services ermöglicht.
Die Datenplattform soll von dem Auftragnehmer selbst mandantenfähig als Software as a Service für die kommunalen Mitglieder derAuftraggeberinnen betrieben werden. Nähere Angaben hierzu finden Sie in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung.
Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen.
Jeder Bieter muss mind. ein vergleichbares Projekt realisiert haben. Das stellt eine Mindestanforderung für die Eignung dar.
Es können insgesamt max. 4 Projekte genannt werden, neben der Mindestanforderung-Referenz dürfen bis zu 3 weitere Referenzprojekte, die gewertet werden, eingereicht werden.
Für jedes weitere vergleichbare Projekt kann jeder Bieter max. 250 Punkte bekommen. Insgesamt kann ein Bieter 750 Punkte in der Nutzwertanalyse für die Eignung bekommen.
Für Einzelheiten sehe Eignungsmatrix Teil B.
Neben den Auftraggeberinnen sind bezugsberechtigt die Verbandsmitglieder bzw. Gesellschafter der Auftraggeberinnen, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen oder im Freistaat Thüringen, jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Der ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeantrag-Deckblatt,
— Die vollständig ausgefüllte Eignungsmatrix,
— Anlage 5 Berufsregister: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs und / oder Gewerberegisteran,
— Anlage 7 Eigenerklärung zu Ausschlusskriterien 1-577: Zusätzlich zu den Eigenerklärungen in der Eignungsmatrix über die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB ist die Erklärung über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen über die geplant einzusetzenden Nachunternehmer“ abzugeben.
— Anlage 1 Unternehmensbeschreibung: Nennung der Rechtsform (ggf. Konzernzugehörigkeit), Standort(e), Unternehmensstruktur, Ansprechpartner, Darstellung der Kernkompetenzen/Geschäftsfelder, des Leistungsportfolios sowie der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, Unternehmenshistorie sowie die Unternehmensorganisation darzustellen. Ferner sind der Gesamtumsatz und der Umsatz bezüglich des Auftragsgegenstandes entsprechender Leistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre sowie die Gesamtanzahl der Beschäftigten im Unternehmen und die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten im auftragsbezogenen Bereich für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben,
— Anlage 6 Eigenerklärung Verfahrensvollmacht für Bewerbergemeinschaften.
— Anlage 2 Betriebshaftpflichtversicherung: Kopie der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Eigenerklärung über die Absicht eine entsprechende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe im Auftragsfall abzuschließen.
Mindestanforderung: Deckungssumme für Vermögens-, Personen und Sachschäden in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensfall bei zumindest doppelter Jahreshöchstleistung.
— Ggf. Anlage 4 Nachunternehmer: Eigenerklärung über die geplant einzusetzenden Nachunternehmer.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Anlage 3 Referenzen: Nennung von vergleichbaren Referenzprojekten unter Angabe des Auftraggebers, Beschreibung des Leistungsgegenstandes und aller in der Eignungsmatrix genannten Anforderungen. Bette geben Sie ferner Auftragsvolumen, Dauer, Beginn und Ende des Vertrages und Namen eines Ansprechpartners. Die Projekte sind vergleichbar, wenn sie die Implementierung und Einführung einer Datenplattform (inkl. Integration externer Datenquellen und offener Schnittstellen zum Zugriff auf die Daten), bei denen der Auftraggeber die volle Datenhoheit (alle Rechte an den Daten) hat, betreffen.
Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu nennen, bei dem für den Referenzkunden eine Datenplattform inkl. Integration externer Datenquellen und offener Schnittstellen zum Zugriff auf die Daten implementiert und eingeführt wurde und der Auftraggeber die volle Datenhoheit behalten hat und folgende Anforderungen erfüllt:
— Die Einwohnerzahl des Referenzkunden umfasst zu Projektbeginn mindestens 30 000 Einwohner,
— Das Projektende darf nicht vor dem 15.2.2018 liegen,
— Das Projekt ist innerhalb des Geltungsbereichs der EU realisiert worden,
— Das Projekt wird im Echtbetrieb eingesetzt,
— Im Projekt wurde die Integration von auf Daten operierenden Diensten für die Verwaltung auf die Datenplattform realisiert,
— Im Projekt wurden mindestens 5 unterschiedlichen Datenquellentypen und mindestens 100 externen Datenquellen angebunden.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten und der Anlaufzeit für die Implementierung des Demonstrators und die darauf folgenden Einzelabrufe der Bezugsberechtigten wird die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf sechs (6) Jahre festgelegt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.