BIM Planungsleistungen Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Zwickau PersonenbahnhofPlanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41686
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Planungsleistungen Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Zwickau PersonenbahnhofPlanungsleistungen
Leistungen gemäß II.1.4) mit folgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung,
— Technische Streckenausrüstung,
— Technische Ausrüstung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Planungsleistungen Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Zwickau Personenbahnhof Planungsleistungen
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zwickau
Leistungen gemäß II.1.4) mit folgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung,
— Technische Streckenausrüstung,
— Technische Ausrüstung.
Entfällt
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Bei den vorliegenden zusätzlichen Leistungen handelt es sich um gewerkeübergreifende Planungsleistungen in Lph 1/2 (übertragene Leistungen) sowie um optionale Planungsleistungen Lph 3/4, 6/7 + PT1-Planung zur Realisierung des ESTW Zwickau Güterbahnhof. Die Planung des ESTW Güterbahnhof Zwickau war bisher nicht Gegenstand des Hauptvertrags, da der planerische Zusammenhang vor Auftragserteilung nicht absehbar war. Dieses ESTW Güterbahnhof ist gemäß Auftrag des Anlagen- und Instandhaltungsmanagements Zwickau aufgrund von Verfügbarkeitseinschränkungen sowie Umbauuntersagung durch das Eisenbahn-Bundesamt der Altanlagen neu zu errichten. Bei der Planung des bereits beauftragten ESTW im Zwickauer „Personenbahnhof“ ist zwingend auch die LST des „Güterbahnhofs“ sowohl bauzeitlich als auch im Endzustand anzupassen. Aufgrund der vielfältigen Abhängigkeiten der Stellwerke untereinander durch Befehlsund Zustimmungsabgaben sowie Blockabhängigkeiten ist damit die Umsetzung der Planung ESTW Güterbahnhof zur Erfüllung des ursprünglichen Projektauftrages unmittelbar erforderlich. Eine zeitlich getrennte ESTW-Realisierung der beiden Bahnhofsteile wäre aufgrund der erforderlichen Anpassungen der Altstellwerke und infolge dessen hohen verlorenen Investitionen in die Alttechnik unwirtschaftlich und damit ausgeschlossen. Aus den gegebenen Gründen ist die Planung des ESTW Güterbahnhof zur Erfüllung des ursprünglichen Auftrages unabdingbar.
Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken (v.a. LST-Ausrüstung im Endzustand und Bautechnologie) und damit zu ständigen Wechselwirkungen in der Planung führen. In den zu planenden ESTW existiert aufgrund der engen Verzahnung der beiden Bahnhofsteile eine Vielzahl von Befehls- und Zustimmungsabgaben sowie Blockabhängigkeiten, so dass es hier zu gravierenden gegenseitigen Beeinflussungen der Planungen kommt. Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen im Schnittstellenbereich ließen sich nicht mehr zweifelsfrei zuordnen. Durch die enge Verflechtung der beiden Bahnhofsteile des Knotens Zwickau entsteht somit eine permanente Wechselwirkungen zwischen den Planungen, die bei Beauftragung von einem weiteren AN den Planungsprozess stark behindern würden, den Abschluss der Vorplanung verzögern und somit den Inbetriebnahmetermin der Gesamtmaßnahme gefährden.