Ausschreibung Ökostromlieferung 2022ff der Städte Lampertheim und Bürstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 201347-Ökostrom
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lampertheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lampertheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Ökostromlieferung 2022ff der Städte Lampertheim und Bürstadt
Lieferung von Ökostrom an die Städte Lampertheim und Bürstadt. Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Ca. 324 Abnahmestellen, ca. 5,7 GWh/Jahr, 3 Lose.
Lieferbeginn 1.1.2022.
Sondervertrags-Abnahmestellen
Lampertheim und Bürstadt
Ca. 15 Abnahmestellen mit ca. 3,80 GWh/Jahr, Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2026), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tarif-Abnahmestellen
Lampertheim und Bürstadt
Ca. 298 Abnahmestellen mit ca. 1,78 GWh/Jahr, ohne Leistungsmessung.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2026), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wärmestrom-Abnahmestellen
Lampertheim und Bürstadt
Ca. 11 Abnahmestellen mit ca. 0,13 GWh/Jahr.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2026), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung,
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
— Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen,
— Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresab-schluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
— Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden,
— Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen,
— Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
— Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt,
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz gemäß Formblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Auftragserteilung wird die Beibringung folgender Sicherheitsleistung(en) gefordert: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der erwarteten jährlichen Strombezugskosten (brutto).
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes bestimmt ist über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter https://portal.deutsche-evergabe.de. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.