Betreuungsleistung an der Luise-Büchner-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: DA-SCHA-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuungsleistung an der Luise-Büchner-Schule
Betreuungsleistung an der Luise-Büchner-Schule.
Darmstadt
Übertragung der Trägerschaft für die Schulkindbetreuung im Rahmen des Landesprogramms "Pakt für den Nachmittag" an der Luise-Büchner-Schule auf einen freien Träger.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vollständig ausgefülltes Formular Angebotsblatt in Textform, mit den in der Bekanntmachung unter Ziffer III 1.4 genannten Erklärungen und Unterlagen zum Nachweis der Eignung – Konzeptskizze (näheres ist in der Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien geregelt).
Siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]