Beschaffung von Programmier- und Entwicklungsleistungen für die Entwicklung von Applikationen (Apps) für mobile Endgeräte (Smartphones, Tablet PCs) im Bereich mobileIT und für das Sicherheitsportal der hessischen Polizei inkl. Support

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.polizei.hessen.de

Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de

Elektronischer Zugang zu Informationen: https://hessendrive.hessen.de/#/public/shares-downloads/8aeVVi2fzr2rqIQuYm3yPqlNUb13WiQt

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Beschaffung von Programmier- und Entwicklungsleistungen für die Entwicklung von Applikationen (Apps) für mobile Endgeräte (Smartphones, Tablet PCs) im Bereich mobileIT und für das Sicherheitsportal der hessischen Polizei inkl. Support
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

NUTS-Code DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt,DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 7
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung übersteigt die zulässige Dauer von 7 Jahren nicht (§ 14 Abs. 6 S. 1 VSVgV).
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Für die Organisationseinheit Innovation HUB 110, Frankfurt am Main, beim Hessischen Polizeipräsidium für Technik (HPT) werden die priorisierten IT-Projekte der hessischen Polizei in Zusammenarbeit mit den Flächenpräsidien, dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) und der Polizeiakademie Hessen (HPA) sowie dem HPT (betrieblicher Anteil) prioritär umgesetzt. Dabei wird auf Nutzung neuer digitaler Anwendungen sowie auf die Grundsätze agiler Methoden und damit auf die iterative Entwicklung von Softwarelösungen und Applikationen (Apps), insbesondere zu den sechs Anwendungsbereichen Unfallaufnahme, Strafanzeige, Ordnungswidrigkeiten, verdächtige Wahrnehmungen, FastID (Biometrische Identifizierung von Personen), Foto, gesetzt. Durch die 2 grundlegenden Entwicklungsschwerpunkte, den Bereich mobileIT und dem Sicherheitsportal, soll die Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung sowie der Polizeibeamten im Vordergrund stehen. Die Entwicklung verschiedener Smartphone-/Tablet-Applikationen (mobileIT) zur schnelleren und verbesserten Bearbeitung verschiedener polizeilicher Anwendungsfälle (bspw. Aufnahme von Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsunfällen) ist Teil einer umfassenden App-Strategie. Hierdurch sowie durch ein gemeinsames Back-end soll die Qualität der polizeilichen Vorgangsbearbeitung nachhaltig verbessert werden. Hierzu zählt auch die Entwicklung eines webbasierten Sicherheitsportals, welches den Bürgern eine niederschwellige Kommunikationsmöglichkeit zur Meldung von Ordnungswidrigkeiten, Hasskommentaren, Straftaten und weiteren Informationen ermöglichen soll (Sicherheitsportal). Zudem sollen weitere Software-Entwicklungs-/Programmierleistungen zur Deckung noch nicht konkret beschreibbarer Weiterentwicklungsbedarfe aus der Rahmenvereinbarung bei Bedarf durch den Auftraggeber freibleibend abgerufen werden können. Der künftige Auftragnehmer hat entsprechende Entwicklungsleistungen bei Bedarf und auf Abruf des Auftraggebers aus der ausgeschriebenen und zu schließenden Rahmenvereinbarung (EVB-IT Erstellungsvertrag) zu erfüllen. Hinzu kommen Support- und Beratungsleistungen des Auftragnehmers.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72262000 Software-Entwicklung, 72263000 Software-Implementierung, 72265000 Software-Konfiguration, 72268000 Bereitstellung von Software, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Vgl. Abschnitt II.1.5).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
§ 19 HVTG (Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz) sowie gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 HSÜVG (Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz), § 3 Nr. 4 VSA (Verschlusssachenanweisung für das Land Hessen) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt, Anlage 7 zur VSA Hessen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Aus Gründen des Geheimschutzes behält sich der Auftraggeber vor, für das zur Auftragsausführung einzusetzende Personal erforderlichenfalls jeweils eine Sicherheitsüberprüfung (einfache Sicherheitsüberprüfung – Ü1 gem. §§ 6 Abs. 1 Nr. 1, 7 Abs. 1 HSÜVG) zu verlangen bzw. durchzuführen. Den Vorschriften des § 7 HSÜVG stehen dabei jeweils vergleichbare Bestimmungen des Bundes (§ 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder vergleichbare Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt sind, gleich.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß §§ 147 S. 1, 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer enthalten:
1. Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmens/Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
4. Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. der als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer zur Einwilligung in eine Sicherheitsüberprüfung (einfache Sicherheitsüberprüfung – Ü1) gem. § 7, HSÜVG sowie zur Verpflichtung im Falle der Aufforderung durch den Auftraggeber alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung (Ü 1 nach § 7 HSÜVG) des Personals vorausgesetzt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer sich vertraglich zu verpflichten hat, dass die bei der Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Diese Verpflichtung wird als besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingung) i. S. v. § 128 Abs. 2 S. 1 GWB Bestandteil der zu schließenden Rahmenvereinbarung.
Schließlich wird gem. § 7 Abs. 1 S. 1 HVTG (Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz) darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen (Unterauftragnehmer) bzw. etwaige Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG mit Einreichung des Angebots (nicht mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben haben. Auch diese Erklärungen nach dem HVTG werden als Ausführungsbedingungen i. S. v. § 128 Abs. 2 S. 1 GWB Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Weiter wird gem. § 18 Abs. 1 S. 2 HVTG darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer in der zu schließenden Rahmenvereinbarung für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) nach § 18 Abs. 1 S. 1 HVTG vereinbaren wird.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise,
2. Eigenerklärung (gemäß Vordruck) über die Darstellung des Firmenprofils des Bewerbers, entsprechend mit Angabe von (soweit einschlägig/zutreffend): Sitz, ggf. Niederlassung, Gründungsjahr, Rechtsform, Anzahl der Mitarbeiter, Angabe der Tätigkeitsbereiche und Tätigkeitsschwerpunkte.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung (gemäß Vordruck) über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sofern keine Umsatzzahlen der Vergangenheit bestehen (im Falle von Newcomern/Start-ups) hat der Bewerber eine Umsatzprognose für das laufende Kalenderjahr 2021 anzugeben. Ein Mindestumsatz wird nicht verlangt.
2. Eigenerklärung (gemäß Vordruck), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: –

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: –
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards
1. Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) über die Entwicklung einer polizeispezifischen App (Applikation) für das Betriebssystem iOS für eine Landes- oder Bundespolizeibehörde, die sich mindestens im Pilotbetrieb befinden muss.
2. Namentliche Angabe (gemäß Vordruck) mindestens einer technischen Fachkraft mit Qualifikation, Kenntnissen und Erfahrung in der App-Entwicklung für das Betriebssystem iOS, die zur Auftragsausführung/Leistungserbringung eingesetzt werden soll, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen des Bewerbers angehört oder nicht. Diese Fachkraft kann mit den Fachkräften unter Abschnitt III.2.3) Nr. (3), (4), (5) und (6) jeweils personenidentisch sein.
3. Namentliche Angabe (gemäß Vordruck) mindestens einer technischen Fachkraft mit Qualifikation, Kenntnissen und Erfahrung in der Web-Entwicklung, die zur Auftragsausführung/Leistungserbringung eingesetzt werden soll, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen des Bewerbers angehört oder nicht. Diese Fachkraft kann mit den Fachkräften unter Abschnitt III.2.3) Nr. (2), (4), (5) und (6) jeweils personenidentisch sein.
4. Namentliche Angabe (gemäß Vordruck) mindestens einer technischen Fachkraft mit Qualifikation, Kenntnissen und Erfahrung in der Entwicklung von Backend-Datenbanken und Schnittstellen sowie deren Design, die zur Auftragsausführung/Leistungserbringung eingesetzt werden soll, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen des Bewerbers angehört oder nicht. Diese Fachkraft kann mit den Fachkräften unter Abschnitt III.2.3) Nr. (2), (3), (5) und (6) jeweils personenidentisch sein.
5. Namentliche Angabe (gemäß Vordruck) mindestens einer technischen Fachkraft mit Qualifikation, Kenntnissen und Erfahrung in der Softwareentwicklung mit Schwerpunkt auf Datenintegrationen, die zur Auftragsausführung/Leistungserbringung eingesetzt werden soll, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen des Bewerbers angehört oder nicht. Diese Fachkraft kann mit den Fachkräften unter Abschnitt III.2.3) Nr. (2), (3), (4) und (6) jeweils personenidentisch sein.
6. Namentliche Angabe (gemäß Vordruck) mindestens einer technischen Fachkraft mit Kenntnissen und Erfahrung im agilen Projektmanagement nach der Methode SCRUM oder vergleichbar, die zur Auftragsausführung/Leistungserbringung eingesetzt werden soll, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen des Bewerbers angehört oder nicht. Diese Fachkraft kann mit den Fachkräften unter Abschnitt III.2.3) Nr. (2), (3), (4) und (5) jeweils personenidentisch sein.
Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. (1), (2), (3), (4), (5) und (6) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für den Fall der Eignungsleihe nach § 27 Abs. 4 VSVgV gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
12- 7 o 50 Ur (12-05436/2021)
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
16.3.2021 - 11:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Hessen als öffentlicher Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
3. Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (gem. § 14 Abs. 3 VSVgV) mit einer Laufzeit von sieben Jahren (gem. § 14 Abs. 6 S. 1 VSVgV).
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird als Gesamtvergabe vergeben, da wirtschaftliche und technische Gründe dies erfordern, insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Systemfähigkeit der mobilen IT der hessischen Polizei, § 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos unter der unter Abschnitt I.1) genannten URL herunterzuladen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig im Original zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (Papierform; kein Scan oder Fax) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahme-/Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen (die Verwendung des beigefügten Kennzettels wird empfohlen). Nicht schriftlich sowie nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Teilnahmeantrag zuerst nicht formgerecht und später (jeweils innerhalb der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) formgerecht eingereicht wird. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
10. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen für die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
11. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs als geeignet festgestellten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen. Aufgrund der Einstufung als Verschlusssache erfolgt die Übersendung der Vergabeunterlagen mittels Chiasmus-Verschlüsselung. Den Bietern wird die Software kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Software Chiasmus wird auch für die weitere Bieterkommunikation verwendet.
12. Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12.2.2021

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