Beschaffung von Programmier- und Entwicklungsleistungen für die Entwicklung von Applikationen (Apps) für mobile Endgeräte (Smartphones, Tablet PCs) im Bereich mobileIT und für das Sicherheitsportal der hessischen Polizei inkl. Support
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.polizei.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://hessendrive.hessen.de/#/public/shares-downloads/8aeVVi2fzr2rqIQuYm3yPqlNUb13WiQt
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
NUTS-Code DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt,DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 7Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung übersteigt die zulässige Dauer von 7 Jahren nicht (§ 14 Abs. 6 S. 1 VSVgV).
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72262000 Software-Entwicklung, 72263000 Software-Implementierung, 72265000 Software-Konfiguration, 72268000 Bereitstellung von Software, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 HSÜVG (Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz), § 3 Nr. 4 VSA (Verschlusssachenanweisung für das Land Hessen) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt, Anlage 7 zur VSA Hessen) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Aus Gründen des Geheimschutzes behält sich der Auftraggeber vor, für das zur Auftragsausführung einzusetzende Personal erforderlichenfalls jeweils eine Sicherheitsüberprüfung (einfache Sicherheitsüberprüfung – Ü1 gem. §§ 6 Abs. 1 Nr. 1, 7 Abs. 1 HSÜVG) zu verlangen bzw. durchzuführen. Den Vorschriften des § 7 HSÜVG stehen dabei jeweils vergleichbare Bestimmungen des Bundes (§ 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder vergleichbare Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt sind, gleich.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß §§ 147 S. 1, 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer enthalten:
1. Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmens/Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
4. Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. der als eignungsrelevant benannten anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer zur Einwilligung in eine Sicherheitsüberprüfung (einfache Sicherheitsüberprüfung – Ü1) gem. § 7, HSÜVG sowie zur Verpflichtung im Falle der Aufforderung durch den Auftraggeber alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung (Ü 1 nach § 7 HSÜVG) des Personals vorausgesetzt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer sich vertraglich zu verpflichten hat, dass die bei der Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Diese Verpflichtung wird als besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingung) i. S. v. § 128 Abs. 2 S. 1 GWB Bestandteil der zu schließenden Rahmenvereinbarung.
Schließlich wird gem. § 7 Abs. 1 S. 1 HVTG (Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz) darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen (Unterauftragnehmer) bzw. etwaige Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG mit Einreichung des Angebots (nicht mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben haben. Auch diese Erklärungen nach dem HVTG werden als Ausführungsbedingungen i. S. v. § 128 Abs. 2 S. 1 GWB Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Weiter wird gem. § 18 Abs. 1 S. 2 HVTG darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer in der zu schließenden Rahmenvereinbarung für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) nach § 18 Abs. 1 S. 1 HVTG vereinbaren wird.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise,2. Eigenerklärung (gemäß Vordruck) über die Darstellung des Firmenprofils des Bewerbers, entsprechend mit Angabe von (soweit einschlägig/zutreffend): Sitz, ggf. Niederlassung, Gründungsjahr, Rechtsform, Anzahl der Mitarbeiter, Angabe der Tätigkeitsbereiche und Tätigkeitsschwerpunkte.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung (gemäß Vordruck) über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sofern keine Umsatzzahlen der Vergangenheit bestehen (im Falle von Newcomern/Start-ups) hat der Bewerber eine Umsatzprognose für das laufende Kalenderjahr 2021 anzugeben. Ein Mindestumsatz wird nicht verlangt.2. Eigenerklärung (gemäß Vordruck), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: –
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.Möglicherweise geforderte Mindeststandards: –
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards1. Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) über die Entwicklung einer polizeispezifischen App (Applikation) für das Betriebssystem iOS für eine Landes- oder Bundespolizeibehörde, die sich mindestens im Pilotbetrieb befinden muss.
2. Namentliche Angabe (gemäß Vordruck) mindestens einer technischen Fachkraft mit Qualifikation, Kenntnissen und Erfahrung in der App-Entwicklung für das Betriebssystem iOS, die zur Auftragsausführung/Leistungserbringung eingesetzt werden soll, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen des Bewerbers angehört oder nicht. Diese Fachkraft kann mit den Fachkräften unter Abschnitt III.2.3) Nr. (3), (4), (5) und (6) jeweils personenidentisch sein.
3. Namentliche Angabe (gemäß Vordruck) mindestens einer technischen Fachkraft mit Qualifikation, Kenntnissen und Erfahrung in der Web-Entwicklung, die zur Auftragsausführung/Leistungserbringung eingesetzt werden soll, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen des Bewerbers angehört oder nicht. Diese Fachkraft kann mit den Fachkräften unter Abschnitt III.2.3) Nr. (2), (4), (5) und (6) jeweils personenidentisch sein.
4. Namentliche Angabe (gemäß Vordruck) mindestens einer technischen Fachkraft mit Qualifikation, Kenntnissen und Erfahrung in der Entwicklung von Backend-Datenbanken und Schnittstellen sowie deren Design, die zur Auftragsausführung/Leistungserbringung eingesetzt werden soll, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen des Bewerbers angehört oder nicht. Diese Fachkraft kann mit den Fachkräften unter Abschnitt III.2.3) Nr. (2), (3), (5) und (6) jeweils personenidentisch sein.
5. Namentliche Angabe (gemäß Vordruck) mindestens einer technischen Fachkraft mit Qualifikation, Kenntnissen und Erfahrung in der Softwareentwicklung mit Schwerpunkt auf Datenintegrationen, die zur Auftragsausführung/Leistungserbringung eingesetzt werden soll, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen des Bewerbers angehört oder nicht. Diese Fachkraft kann mit den Fachkräften unter Abschnitt III.2.3) Nr. (2), (3), (4) und (6) jeweils personenidentisch sein.
6. Namentliche Angabe (gemäß Vordruck) mindestens einer technischen Fachkraft mit Kenntnissen und Erfahrung im agilen Projektmanagement nach der Methode SCRUM oder vergleichbar, die zur Auftragsausführung/Leistungserbringung eingesetzt werden soll, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen des Bewerbers angehört oder nicht. Diese Fachkraft kann mit den Fachkräften unter Abschnitt III.2.3) Nr. (2), (3), (4) und (5) jeweils personenidentisch sein.
Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. (1), (2), (3), (4), (5) und (6) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Möglicherweise geforderte MindeststandardsFür den Fall der Eignungsleihe nach § 27 Abs. 4 VSVgV gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
3. Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (gem. § 14 Abs. 3 VSVgV) mit einer Laufzeit von sieben Jahren (gem. § 14 Abs. 6 S. 1 VSVgV).
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird als Gesamtvergabe vergeben, da wirtschaftliche und technische Gründe dies erfordern, insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Systemfähigkeit der mobilen IT der hessischen Polizei, § 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos unter der unter Abschnitt I.1) genannten URL herunterzuladen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig im Original zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (Papierform; kein Scan oder Fax) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahme-/Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen (die Verwendung des beigefügten Kennzettels wird empfohlen). Nicht schriftlich sowie nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Teilnahmeantrag zuerst nicht formgerecht und später (jeweils innerhalb der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) formgerecht eingereicht wird. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
10. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen für die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
11. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs als geeignet festgestellten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen. Aufgrund der Einstufung als Verschlusssache erfolgt die Übersendung der Vergabeunterlagen mittels Chiasmus-Verschlüsselung. Den Bietern wird die Software kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Software Chiasmus wird auch für die weitere Bieterkommunikation verwendet.
12. Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de