GE Rauschwald-Großkrotzenburg und GRi Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI43020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GE Rauschwald-Großkrotzenburg und GRi
Hanau
— ca. 3 600 m konventioneller und ca 2 175 m maschinelle Gleiserneuerung,
— ca. 3 600 m vollständige Bettungserneuerung (konv.) und 550 m maschinell,
— ca. 1 625 m Bettungsreinigung,
— ca. 5 775 m Einbau Geotextil, Lade- und Abladearbeiten,
— ca. 900 m Reinigung von Tiefenentwässerung, Stopfarbeiten, Schweißarbeiten, Stopfen nach techn Notwendigkeit, Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GE Rauschwald-Großkrotzenburg und GRi
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dörverden
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27313
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hanau
— ca. 3 600 m konventioneller und ca 2 175 m maschinelle Gleiserneuerung,
— ca. 3 600 m vollständige Bettungserneuerung (konv.) und 550 m maschinell,
— ca. 1 625 m Bettungsreinigung,
— ca. 5 775 m Einbau Geotextil, Lade- und Abladearbeiten,
— ca. 900 m Reinigung von Tiefenentwässerung, Stopfarbeiten, Schweißarbeiten, Stopfen nach techn Notwendigkeit, Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dörverden
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27313
Land: Deutschland
Nachtrag 02: Für den Umbau der konventionellen Abschnitte nach Vertrag ist nach dem Einbau der Gleisjoche mit Neuschwellen der Ausbau der Inventarschienen einschl. Verladung auf Bahnwagen des AG beschrieben.
Nicht vertraglich vereinbart ist das Umsetzen der gelagerten Neuschienen bis 120 Meter Länge in Querrichtung sowie der Einbau der Schienen einschl. Montage und anlaschen. Diese Leistungen sind für die weitere Bautechnologie aber notwendig.
Weiterhin sind in Teilbereichen nach den uns Übergebenen Schienenbändern Neuschienen der Güte HAT einzubauen. Diese Schienen bedürfen beim Schweißen einer gesonderten Schweißportion und gesonderter Wärmebehandlung gemäß Regelwerk Ril 824. Vertraglich vereinbart sind nur Schienenschweißungen für Schienen der Regelgüte
Schienenwechsel in konventionellen Umbauabschnitt, HT Schweißungen