Freigestellter Schülerverkehr für Schüler*innen mit besonderem Betreuungsbedarf Referenznummer der Bekanntmachung: 17-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr für Schüler*innen mit besonderem Betreuungsbedarf
Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Grundschule bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre-ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist.
Freigesteller Schülerverkehr zu Schulen innerhalb des Stadtgebietes von Hanau
Schulen Innerhalb des Stadtgebietes von Hanau
Die Leistung umfasst die Beförderung von derzeit 169 Schülerinnen und Schülern, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurückgefahren werden müssen.
Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Insbesondere sind hier die beiden Förderschulen, die Elisabeth-Schmitz-Schule und die Friedrich-Fröbel-Schule, zu nennen (Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau) aber auch alle allgemeinbildenden Schulen, die Schülerinnen und Schüler inklusiv beschulen. In der Regel sind bei inklusivbeschulten Kindern pro Schule eine Hinfahrt- und 2 Rückfahrten zu leisten.
Eine Verlängerungsoption um ein weiteres Schuljahr ist möglich.
Freigestellter Schülerverkehr zu Schulen außerhalb des Stadtgebietes von Hanau
Schulen außerhalb des Stadtgebietes von Hanau
Die Leistung umfasst die Beförderung von derzeit 96 Schülerinnen und Schülern, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurückgefahren werden müssen.
Außerhalb des Stadtgebietes erstreckt sich das Bediengebiet momentan zur Frida-Kahlo-Schule und zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule.
Eine Verlängerungsoption um ein weiteres Schuljahr ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB,
2. Darstellung des Unternehmens als zertifiziertes Personenbeförderungsunternehmens. Nach Aufforderung sind die TÜV/Dekra-Gütesiegel „Sicherer Kranken- & Behindertenverkehr“ sowie „Sicherheit im Busbetrieb“ vorzulegen,
3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach § 4 Abs. 1-3, § 6, § 8 Abs. 2 des hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 19.12.2014.
Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden aufweisen.
Eigenerklärung über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern des eingesetzten Fahrpersonals.
Der Auftragnehmer legt bei Auftragserteilung eine Eigenerklärung vor mit der er bestätigt, dass das eingesetzte Fahrpersonal ihm gegenüber den Nachweis der Masernimpfung oder der Immunität gegen Masern vorgelegt hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]