Generalplanerleistung Lph 1-9 (Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Bauphysik, optional Tragwerksplanung) für den Umbau, Sanierung und Erweiterung der Astrid-Lindgren-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 23-2/20011824/A20/AA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistung Lph 1-9 (Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Bauphysik, optional Tragwerksplanung) für den Umbau, Sanierung und Erweiterung der Astrid-Lindgren-Schule
Generalplanerleistung Lph 1-9 (Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Bauphysik, optional Tragwerksplanung) für den Umbau, Sanierung und Erweiterung der Astrid-Lindgren-Schule in Weiterstadt-Braunshardt in Holzmodulbauweise
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg plant aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Ganztag und Inklusion die Astrid-Lindgren-Schule am Standort entsprechend den Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg als inklusive Ganztagsschule umzubauen, zu sanieren und mit einem Holzmodulbau zu erweitern.
Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Generalplaner gefunden werden, der zeitnah die erforderlichen Planungsleistungen (siehe II.2.4) erbringen kann.
Astrid-Lindgren-Schule, Lindenstraße 2, Weiterstadt-Braunshardt
Die Astrid-Lindgren-Schule in Weiterstadt-Braunshardt ist eine 3-zügige Grundschule mit Ganztagsangebot. Aktuell besuchen ca. 280 Schüler*innen die Grundschule. Sie liegt sehr zentral liegt im Ortskern. Die Haupterschließung erfolgt über die Lindenstraße.
Der derzeitige Gebäudebestand umfasst mehrere Gebäude:
— in der Lindenstraße befindet sich der Altbau aus dem Jahr 1952, in dem in der Hauptsache die Verwaltung untergebracht ist. Hier befindet sich auch die Technikzentrale der Schule,
— im Süden begrenzt ein 2-geschossiger Gebäuderiegel mit 6 Klassenräumen in Holztafel-Fertigbauweise aus dem Jahr 1995 das Grundstück,
— 2008 wurde ein zweigeschossiger Unterrichtstrakt in Holz-Hybridbauweise an der östlichen Grundstücksgrenze errichtet, in dem erdgeschossig auch die Mensa untergebracht ist,
— mehrere Interimslösungen (1 mobisku:l als Betreuungsraum, eine zweigeschossige Containeranlage mit 2 Klassen- und 2 Betreuungsräumen und eine eingeschossige Containeranlage mit 2 Klassenräumen) ergänzen den Gebäudebestand,
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Ganztag und Inklusion soll die Astrid-Lindgren-Schule am Standort entsprechend den Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg als inklusive Ganztagsschule umgebaut, saniert und erweitert werden.
Zur Umsetzung der Maßnahme wird die Schulgemeinde in den Sommerferien 2020 an einen anderen Standort ziehen. Die Interimslösungen werden abgebaut.
Für die verbleibenden 3 Gebäude ist folgendes vorgesehen:
— Der Altbau an der Lindenstraße soll abgerissen werden. Hier befindet sich im UG die komplette Elektro- und Medienversorgung sowie Heizung, Wasser- und Gasanschluss.
Die beiden weiteren Bestandsgebäude sollen zukünftig als Lern- und Unterrichtsbereich genutzt werden:
— Im östlichen Gebäudetrakt aus dem Jahre 2008 ist der Umbau der Mensa zu einem Klassenraum vorgesehen, zusätzlich muss der 2. Rettungsweg hergestellt werden.
— das südliche Gebäude ist sanierungsbedürftig, die Haustechnik entspricht nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik, weiterhin werden Anforderungen in punkto Wärmeschutz und Brandschutz nicht erfüllt. Es ist deshalb eine grundhafte Sanierung mit Passivhaus-Komponenten vorgesehen.
Die BGF der beiden Bestandsgebäude beträgt 1 437 m2. In einem Erweiterungsbau von ca. 3 100 m2 BGF sind die noch fehlenden Flächen für Differenzierung und Ganztag, den Fachunterrichtsbereich, den Verwaltungsbereich und einen Gemeinschaftsbereich mit Mensa, Bibliothek und Pausenhalle zu schaffen.
Es ist geplant den Neubau als Passivhaus in Holzmodulbauweise bzw. in Holzmodulraumzellen zu errichten. Im Rahmen einer integralen Planung soll das zukünftige Heizsystem und Lüftung so gewählt werden, dass Enev und EEWärmeG mit minimalem Aufwand eingehalten werden.
Des Weiteren soll untersucht werden, ob Nistmöglichkeiten z.B. für Mauersegler-Quartiere bzw. Mehlschwalben-Nester am neuen Gebäude integriert werden können.
Weiterhin sollen die Außenanlagen entsprechend den Leitlinien für Außenanlagen hergerichtet und neu gestaltet werden. Neben einem Pausenhof von ca. 1 500 m2 müssen u.a. ein Wirtschaftshof, Parkplätze, Fahrrad-/ Rollerstellplätze hergestellt werden.
„Achtung“: Die Schadstoffuntersuchung, der Abbruch, die Interimslösungen, die Küchenplanung und die Freianlagen sind „nicht“ Gegenstand dieses Verfahrens, sie werden gesondert vergeben.
Größe / Umfang:
1. Umbau ca. 100 m2 BGF,
2. Sanierung ca. 525 m2 BGF,
3. Erweiterung ca. 3 100 m2 BGF,
Außenanlage ca. 2 000 m2 AF.
Zeitraum der Leistungserbringung:
Als zeitliche Meilensteine sind der
— Planungsbeginn 01/2021,
— Baubeginn 06/2022,
— Beginn der Phase der Inbetriebnahme 06/2023 und
— Fertigstellungstermin 08/2023 vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistung Lph 1-9 (Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung, Brandschutz,Bauphysik, optional Tragwerksplanung) für den Umbau, Sanierung und Erweiterung der ALS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
— Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen.
Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
— Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen.
— Möchte der Bewerber Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
— Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der NUs nachzuweisen.
— Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
— Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue, Mindestentgelt und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 4 Abs. 1 bis 3, § 6 und § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
— Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E79993947 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
— Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion “Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via:www.subreport.de
— Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
— Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
— Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 20.8.2020 per E-Mail an [removed] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
— Umgang mit Mehrwertsteuersenkung:
Für eine einfachere Handhabung aller Beteiligten im Vergabe-verfahren ist in der Übergangszeit bis zur Rückkehr zu den höheren Umsatzsteuerbeträgen das Angebot in der zweiten Phase weiterhin mit einer Umsatzsteuer in Höhe von 19 % einzureichen ist. Die Angebotsendsummen entsprechen also einer reinen Wertungssumme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]