Bauüberwachung S13, Baubereich Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24132
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Ausbau S13 Baubereich Nord
— Bauvertragliche/fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke,
— Verkehrsanlagen/technische Streckenausrüstungen,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2),
— Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA,
— BÜW Bauvermessung,
— Steuerung der Bautätigkeit.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Ausbau S13 Baubereich Nord:
— Bauvertragliche/fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke,
— Verkehrsanlagen/technische Streckenausrüstungen,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2),
— Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA,
— BÜW Bauvermessung,
— Steuerung der Bautätigkeit.
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der AN ist beauftragt mit dem Überprüfen von Konzepten der Bau-Auftragnehmer z. B. zur Vermeidung vonSchadstoffverfrachtungen oder zur Optimierung von Infiltrationsmaßnahmen, einschließlich der zugehörigen Auswahl von Grundwassermessstellen zur Überwachung von Schadstoffverfrachtungen. Da einige Grundwassermessstellen verlegt und neu gebaut wurden, mussten zusätzlich Nutzungsvereinbarungen bei den Eigentümern der Grundwassermessstellen und Planungsleistungen (Erstellung fachlicher Berichte, Kartenmaterial und Beratungsleistungen) erbracht werden, die nicht Gegenstand des Hauptvertrages sind. (MKA 30).
Zur Gewährleistung eines wirksamen Beweissicherungskonzepts zur Überwachung und Vermeidung von Schadstoffverfrachtungen mussten durch die Bauüberwachung zusätzliche planerische Leistungen erbracht werden. Die Einschaltung eines Fachplaners für die notwendigen Zusatzleistungen, hätte die weiteren Abstimmungen mit den Fachbehörden erheblich erschwert und somit sowohl Zeit und Geld gekosten. Die INGE BÜW konnte durch die Übernahme der Zusatzleistungen, sowohl die vertraglich geschuldete Beratung und Koordinierung der im Bauablauf zu beteiligenden Behörden und Dritten in Abstimmung mit dem AG vornehmen und auch das hierzu erforderliche zusätzliche Kartenmaterial liefern und die Beratung als Fachplaner bei der Verlegung von Grundwassermessstellen sicherstellen.