Alte Oper Frankfurt – Doppelboden BA2.2 [BL025] Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2021-00048
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 69-212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Alte Oper Frankfurt – Doppelboden BA2.2 [BL025]
Doppelbodenarbeiten in der Alten Oper Frankfurt.
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt die brandschutztechnische Gesamtsanierung der Liegenschaft „Alte Oper, Konzert- und Kongresszentrum, Opernplatz, Frankfurt am Main“. Diese wird in einzelnen Bauabschnitten umgesetzt.
Inhalt der Ausschreibung sind Maßnahmen des Bauabschnitts 2.2
Die Ausführungszeiträume des Bauabschnitte 2.2 sind wie folgt:
BA 2.2: 09 / 2021-05 / 2022
Im Rahmen dieser Bauabschnitte sind u. a. folgende Maßnahmen geplant:
— Erneuerung Besucher-WC und Sozialräume Ebene 01,
— Umbaumaßnahmen in der NSHV, BMZ, Zentrale BOS und SAA.
Die Sanierung soll im Wesentlichen im laufenden Betrieb erfolgen.
Die Arbeiten finden im bespielten Konzerthausbetrieb in den Theaterferien statt, es laufen jedoch weiterhin Besprechungen, Proben und Restaurantbetrieb.
Die Durchführung der Arbeiten mit Zuwegung über das hausinterne Transportpodium muss sich nach den Nutzern richten. Die Firmen sind in der Verantwortung, sich mit den Gebäudenutzern hinsichtlich der Durchführung von lärmintensiven Arbeiten zeitlich abzustimmen. Zeitgleich finden weitere Sanierungsarbeiten im Rohbau, in diversen Innenausbau-Gewerken sowie im Bereich TGA und ELT statt.
Umfang:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Wesentlichen Doppelbodenarbeiten:
— Doppelboden, Calciumsulfatplatten 600 x 600 mm, h= 480 mm: 36 m2,
— Doppelboden, Calciumsulfatplatten 600 x 600 mm, h= 460-920 mm: 32 m2,
— Zusätzliche Stützen: 10 St,
— Diagonalabspannungen: 10 St,
— Wandanschluss, gerade: 23 m,
— Bodenbelag auf Doppelboden, Kautschuk: 68 m2,
— Plattenheber für glatte Oberflächen: 1 St.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).