Sicherheitsdienst Museumslandschaft Kassel Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst Museumslandschaft Kassel
Sicherheitsdienst Museumslandschaft Hessen Kassel.
Insgesamt neun Liegenschaften der Museumslandschaft Hessen Kassel
Schlosspark 1
34131 Kassel
Durchführung des Aufsichtsdienstes einschließlich Schließdienstes, Pforten-, Besucher, Führungs- und Kassendienstes inkl. der Nachtbewachung der Schloßmuseen bei insgesamt neun Liegenschaften der Museumslandschaft Hessen Kassel.
Zum Leistungsumfang gehört beim Aufsichtsdienst (alle Liegenschaften):
— die Beaufsichtigung und Kontrolle der Schauräume und Exponate, der Schutz der Schauräume und Exponate vor mutwilligen oder versehentlichen Beschädigungen bzw. vor Diebstahl, die Beaufsichtigung der Besucher einschl. Kontrolle der Eintrittskarten,
— die Erteilung einfacher Auskünfte (Wegweiser, Öffnungszeiten u.ä.), die Erfassung von Gefahrenzuständen sowie Weiterleitung von Alarminformationen an, die Evakuierung im Brand- oder Gefahrenfall sowie vorbeugende Brandschutzhilfe,
— das Schließen von offenen Fenstern und ggf. Sicherheitsinnentüren, das Abschalten der Lichtanlage und das Abschließen der Museen unter Beachtung des Alarmschutzes,
— die Unterstützung bei internen Veranstaltungen nach Bedarf un die Veranstaltungsaufsicht,
— Parkaufsicht und Außenbewachung in den Liegenschaften,
— Parkplatzaufsicht und Einweisung,
— Depotaufsicht/-bewachung,
— Baustellenbewachung,
— Bedienung der Beleuchtung gemäß den Anweisungen der Ausstellungsverantwortlichen,
— Kontrolle von Ordnung und Sauberkeit auf den Ausstellungsetagen und im Treppenhaus,
— Kontrolle der Ausstellungsetagen und Entriegelung/Öffnung der Fluchtwege vor Hausöffnung,
— Kontrollgang bei Dienstende (Besucher, Beleuchtung, Fenster, Toiletten u. a.),
— Schließdienst Besuchertoiletten.
Kalkulatorische Jahresarbeitsstunden: 54 420 Stunden
Zum Leistungsumfang gehört beim Pfortendienst inkl. Nachtbewachung (nur Schloss Wilhelmshöhe und zugehörige Liegenschaften):
— Erteilung einfacher Auskünfte (Wegweiser, Öffnungszeiten u. ä.),
— Telefon- und Alarmzentrale,
— Schließdienst und Beachtung des Alarmschutzes,
— Beaufsichtigung und Kontrolle der Schauräume und Exponate vor mutwilligen oder versehentlichen Beschädigungen sowie vor Diebstahl,
— Beaufsichtigung der Besucher,
— Kontrollgänge während der Nachtbewachung,
— Schließdienst Besuchertoiletten,
Kalkulatorische Jahresarbeitsstunden: 8 890 Stunden
Zum Leistungsumfang gehört beim Kassendienst (alle Liegenschaften):
— Kassendienst an allen Kassen der Museumslandschaft Hessen Kassel inkl. Kassenabrechnung,
— Beaufsichtigung der Besucher einschl. Kontrolle der Eintrittskarten,
— Erteilung einfacher Auskünfte (Wegweiser, Öffnungszeiten u.ä.),
— Schließdienst und Beachtung des Alarmschutzes,
— Verkauf von „Shop-Artikeln“, Bestückung der Auslageflächen, Reinigung der Auslageflächen,
— Vorbereitende Tätigkeiten für das Aufsichtspersonal zum Dienstbeginn.
Kalkulatorische Jahresarbeitsstunden: 18 750 Stunden
Zum Leistungsumfang gehört beim Führungs- und Kassendienst in den Schlossmuseen:
— Durchführung von Besucherführung durch die Schlösser gem. inhaltlicher Vorgaben des AG,
— Kassendienst inklusive Kassenabrechnung,
— Verkauf von „Shop-Artikeln“, Bestückung der Auslageflächen, Reinigung der Auslageflächen,
— Freundlicher Empfang und professionelle Betreuung der Gäste und Besucher,
Kalkulatorische Jahresarbeitsstunden: 11 846 Jahresstunden
Zum Leistungsumfang gehört beim Besucherdienst (alle Liegenschaften):
— Verkauf und Buchungen von Führungen/Touren sowie Kindergeburtstage sowie Einteilung/Buchung/Koordination der Führungskräfte,
— Ansprechpartner für Besucher – Besucherberatung einschl. Weiterleitung und Bearbeitung von Anfragen aller Art,
— Zusammenstellung individueller Führungen nach Besucherwünschen,
— Erteilung von Auskünfte (Wegweiser, Öffnungszeiten u.ä.).
Kalkulatorische Jahresarbeitsstunden: 1 205 Jahresstunden
Bei der Kalkulation des Angebotes insgesamt ist von 95 111 Jahresstunden auszugehen.
Es ist kalkulatorisch weiterhin davon auszugehen, dass zur Ausführung des Auftrags ein Personalstamm von insgesamt ca. 80 bis 100 Mitarbeiter gehalten werden muss, welcher im Schichtdienst eingesetzt muss.
Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren geschlossen. Es besteht die Option der dreimaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbes. Jugendarbeitsschutzgesetz.
— Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben.
Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung.
Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
— Art der Leistung (Aufsichtsdienst einschließlich Schließdienst, Pforten-, Besucher, Führungs- und Kassendienst, Nachtbewachung),
— Umfang (Jahresstunden, getrennt nach der jeweiligen Leistungsart),
— Empfänger (öffentliche und /oder private Empfänger),
— Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse,
— Erbringungszeitpunkt.
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art (Aufsichtsdienst einschließlich Schließdienst, Pforten-, Besucher, Führungs- und Kassendienst, Nachtbewachung) und Umfang (verteilt jeweils auf die kalkulatorischen Jahresstunden der Anlage 1.2 der oben genannten Leistungsarten) dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
Eine Referenzangabe ist darüber hinaus auch dann mit dem Umfang der zuvor genannten Leistung vergleichbar, wenn sich der Umfang (insgesamt 95.111 Jahresstunden) der zuvor genannten Leistungarten aus der Addition von maximal 5 Referenzangaben, die im selben Leistungszeitraum erbracht wurden, ergibt.
— Eigenerklärung Personaleinsatz.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtigung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AI Bietercockpit“ zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot ist eine Erklärungen bezüglich Nichtvorliegens einer Vergabesperre und die Erklärung Unternehmensdaten beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]