Unterstützung der IT in den hessischen Impfzentren Referenznummer der Bekanntmachung: 227/2020N1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6113400
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hzd.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der IT in den hessischen Impfzentren
Unterstützung der IT in den hessischen Impfzentren.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Str. 29
65185 Wiesbaden
Unterstützung der IT in den hessischen Impfzentren.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Es geht um die Erweiterung der im Dezember 2020 erfolgten Beauftragung der Vor-Ort-Betreuung für Aufbau und Betrieb der Impfzentren, die aufgrund des SARS-COV-2 Virus in Hessen zu errichten sind. Im Laufe des Vertragsverhältnisses ist das Erfordernis eines weitergehenden und differenzierteren Unterstützungsbedarfs in den Impfzentren deutlich geworden. Bedingt durch erhöhten Koordinationsbedarf, der hohen Dynamik des Pandemiegeschehens und erheblichen Anpassungsbedarfs an den unterschiedlichen Begebenheiten der Impfzentren bedarf es eines erhöhten Leistungsaufwands, der in der ursprünglichen Planung nicht vorhersehbar war.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung der IT in den hessischen Impfzentren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)