Budgeterhöhung Rahmenvertrag 190/2018, Erweiterung um 7 Personenjahre Referenznummer der Bekanntmachung: 190/2018N1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6113400
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hzd.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Budgeterhöhung Rahmenvertrag 190/2018, Erweiterung um 7 Personenjahre
Budgeterhöhung Rahmenvertrag 190/2018, Erweiterung um 7 Personenjahre.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Str. 29
65185 Wiesbaden
Budgeterhöhung Rahmenvertrag 190/2018, Erweiterung um 7 Personenjahre.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Es ist während der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags zu einem erhöhten Bedarf an Dienstleistungen in einem Projekt gekommen. Die nach Abschuss des neuen Glückspiel-Staatsvertrags zusammenhängende Beauftragung des massiven Ausbaus des Projekts, war während des Vergabeverfahren nicht zu erwarten und einzuplanen. Der Auftraggeber muss daher bei unveränderter Laufzeit des Vertrags diesen um zusätzliches Auftragsvolumen erweitern.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Budgeterhöhung Rahmenvertrag 190/2018, Erweiterung um 7 Personenjahre
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)