Beschaffung von SAP-BI-Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das HCC Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: O1080/0002/147
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von SAP-BI-Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das HCC
Beschaffung von SAP-BI-Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Hessische
Competence Center.
Hessisches Competence Center -Zentrale Beschaffung-
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden
Im HCC werden im Rahmen der Anwendungsbetreuung der hessischen SAPLandesreferenzmodelle Dienstleistungen im Bereich der Konzeption und Umsetzung von spezifischen Geschäftsprozessen und Verfahren aus den verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung benötigt. Das HCC ist die zentrale SAP-Informations- und Servicestelle für die Landesverwaltung und ist als zertifiziertes SAP Customer Center of Expertise (CCoE) neben der Sicherstellung des SAP-Betriebes für die Weiterentwicklung der SAP-Systeme des Landes zuständig. Mit der Umsetzung von Entwicklungsprojekten zur Optimierung der Personalverwaltung und des Rechnungswesens unterstützt das HCC die Digitalisierungsstrategie des Landes. Beispiele dafür sind die Einführung der elektronischen Reisekostenabrechnung, oder des elektronischen kreditorischen Rechnungs- und Gutschriftenworkflows. Im Laufe des Projektes „Neue Verwaltungssteuerung“ (NVS) hat das Land Hessen SAP-Standardsoftware in die hessische Landesverwaltung eingeführt. Mittlerweile seit vielen Jahren im Produktivbetrieb sind Systeme für Rechnungswesen (LRM RW), Logistik (SAP SRM), Fördermittelbewirtschaftung (CRM-GM), Business Intelligence (SAP BI) und Personalwesen (LRM HR). Ergänzt wurde die SAPSystemlandschaft in den vergangenen Jahren um weitere Systeme wie z.B. den SAP Solution Manager, das SAP Serviceportal, die SAP Data Services sowie SAP Process Orchestration (SAP PO). Für das systemübergreifende Berichtswesen – unter Berücksichtigung der Einbeziehung von Daten aus Anwendungsverfahren der Fachverwaltung – sowie die weiterführende Analyse und Bewertung fachlicher Fragestellungen wurde in den vergangenen Jahren schrittweise eine Systemplattform für Berichtswesen auf Basis von SAP BI aufgebaut. Die Systemplattform für Berichtswesen setzt sich aus 3 Ebenen zusammen:
a) Präsentations- und Analyseschicht, gebildet durch die SAP Business Objects BI-Suite als Plattform-Lösung sowie das SAP Disclosure Management als Lösung zur Erstellung von Geschäftsberichten,
b) Datenspeicherungs- und Datenaufbereitungsschicht, gebildet durch das SAP Business Warehouse und
c) Datenintegrationsschicht, gebildet durch SAP Data Services.
Die Betriebs- und Entwicklungsprozesse sind bezüglich dieser 3 Schichten aufeinander abgestimmt, so dass eine reibungslose Datenbewirtschaftung in Abhängigkeit von der jeweiligen Anforderung ermöglicht wird. Die Datenspeicherungs- und Datenaufbereitungsschicht der Systemplattform für Berichtswesen, gebildet durch SAP Business Warehouse, wird in einem aktuell noch andauernden Projekt anhand der Methode der „Remote Conversion“ auf SAP BW/4HANA umgestellt. Von der neuen Data Warehouse-Lösung auf Basis der In-Memory-Technologie verspricht sich der Auftraggeber eine grundlegende Modernisierung der Datenspeicherungs- und Datenaufbereitungsschicht der Systemplattform für Berichtswesen, verbunden mit den Zielen einer schnellen und flexibleren Erfüllung der Wünsche der Landesverwaltung sowie einer zunehmend effizienteren und damit wirtschaftlicheren Arbeitsweise.
Zur Erhöhung der Flexibilität in der Erstellung der Berichte und zur Sicherstellung der Konsistenz der fachlichen Aussagen aus den Berichten wurde in der Vergangenheit eine Layered Scalable Architecture (LSA) basierend auf dem Referenzmodell der SAP im Business Warehouse aufgebaut. Die LSA wird unter SAP BW/4HANA kontinuierlich zu einer unter dem Fachbegriff LSA++ bekannten Architektur weiterentwickelt. Es ist beabsichtigt, die auf der bestehenden Systemplattform implementierten Planungsapplikationen (bisher auf Basis von SAP BW-IP) künftig auf SAP Business Planning & Consolidation (SAP BPC) umzustellen und diese in Abhängigkeit vom fachlichen Bedarf zu erweitern. In einem aktuellen Projekt wird derzeit die Erstellung sowie der formatierte Druck des Landeshaushalts mit dem Werkzeug SAP Disclosure Management (SAP DM) vorbereitet. Die Systemplattform für Berichtswesen wird somit um das Tool SAP Disclosure Management ergänzt. Weiterhin zu berücksichtigen ist die im Rahmen der Umstellung auf SAP BW/4HANA Realisierte Fortführung der Konsolidierungslösung des Landes Hessen auf Basis von SAP BCS 2.0 FOR SAP BW/4HANA. Im Rahmen der Dauer der hier auszuschreibenden Rahmenvertragsvereinbarung soll die Überführung der Systemplattform für Berichtswesen in eine SAP HANA-basierte Lösung begleitet werden. Da die Umstellung auf SAP BW/4HANA bis zum Inkrafttreten der Rahmenvertragsvereinbarung voraussichtlich noch nicht vollständig abgeschlossen sein wird, sind entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen des bisherigen SAP Netweaver BW (SAP NW BW) sowie in der Konversion von SAP NW BW auf SAP BW/4HANA erforderlich. Gegebenenfalls ist der Betrieb von Berichtsanwendungen auf Basis von SAP NW BW für eine Übergangszeit sicher zu stellen. Auch das Szenario eines Parallelbetriebs von SAP NW BW und SAP BW/4HANA ist ein für eine Übergangszeit sehr wahrscheinliches Szenario und setzt entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in beiden Systemwelten voraus. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen ist die Systemplattform für Berichtswesen auf Basis von SAP HANA auch künftig strategisch weiterzuentwickeln.
Dabei sind sowohl die Rahmenbedingungen vor Ort – u.a. Auswirkungen der geplanten S/4HANA-Einführung auf die Systemplattform für Berichtswesen – sowie die durch die SAP SE vorgegebene jeweilige Strategie zu berücksichtigen bzw. aufeinander abzustimmen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der Systemplattform für Berichtswesen geht es insbesondere darum, die Potenziale von SAP BW/4HANA für die BI-Entwicklung und den BI-Betrieb nutzbar zu machen und neue Einsatzfelder in der Hessischen Landesverwaltung für die Systemplattform für Berichtswesen zu erschließen. Um die Erreichung der Ziele sicherzustellen, bedarf es der Ausschreibung von Beratungs- und Entwicklungsleistungen, die von einem entsprechend qualifizierten Unternehmen zu erbringen sind. Die Berater sollen beim Aufbau methodischer Kompetenzen im HCC, der Standardisierung der Prozesse sowie der Realisierung komplexer Kundenanforderungen unterstützen. Damit eine überzeugende und zielführende Beratung stattfinden kann, sind langjährige Projekterfahrung und ein teamorientiertes Vorgehen erforderlich. Im Rahmen dieser Leistungserbringung ist eine intensive Kommunikation mit den unterschiedlichen Projektpartnern erforderlich. Beim Aufbau neuer Strukturen der Systemplattform für Berichtswesen wird der Auftragnehmer in dementsprechenden Infrastrukturprojekten mit den Basis-Teams des T-HCC (und des HCC) zusammenarbeiten. Das T-HCC Technische Hessische Competence Center führt alle Rechnungszentrumsleistungen für die vom HCC betreute SAP-Systemlandschaft durch. Das T-HCC ist in der HZD angesiedelt. Ziel ist eine übergeordnete ganzheitliche Aufgabeninterpretation zur Funktionsweise der Systemplattform für Berichtswesen und ihrer Rolle in der SAP Systemlandschaft, die nur gemeinsam von den Landesteams aus HCC und T-HCC sowie den jeweiligen Beratern erarbeitet werden kann. Der Auftragnehmer erklärt durch Abgabe seines Angebots die Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit von maximal 4 Jahren, wobei zunächst 12 Monate laufzeit vereinbart werden sollen und eine einseitige Verlängerungsoption 3x einem (1) Jahr im Rahmenvertrag vereinbart werden wird (vgl. Ziffer 15.7 des RV).
Gem. Ziffer 15.9 des Rahmenvertrags steht dem Auftraggeber ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Bezugsgröße für die Berechnung des Umfangs der Option ist die Gesamtangebotssumme des Bestbieters.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsbestimmungen (Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.).
Referenzen
Der Bieter weist zu den nachstehenden 6 Anforderungen (Referenzen) mindestens 5 der Anforderungen (Referenzen) jeweils durch mindestens ein Projekt nach.
Wann ein Projekt anerkannt wird, ist nachstehend definiert:
— Mindestprojektdauer = 6 Monate u n d mindestens 90 Projekteinsatztage,
— Darüber hinaus muss die angegebene Referenz den jeweiligen Anforderungen der nachstehenden Referenzen (Nr.1 bis 6) entsprechen. Lediglich zu den nachfolgenden Referenzen 2 und 6 wird explizit von den Mindestanforderungen (Mindestdauer und Projekteinsatztage, siehe erster Bullet Point oben) abgewichen.
1. Der Bieter weist durch ein Projekt nach, dass er, abgeleitet aus fachlichen Anforderungen eines Kunden, eine technische Konzeption erstellt und dieses Konzept auf Basis einer BI-Berichtsplattform, bestehend aus SAP BW oder SAP BW/4HANA und SAP Business Objects BI Suite, erfolgreich bei dem Kunden umgesetzt hat.
2. Der Bieter weist durch ein Projekt nach, dass er ein Projekt zur Umstellung von SAP BW Netweaver auf SAP BW/4HANA mit Hilfe des Business Szenarios „Remote Conversion“, wie es im „Conversion Guide for SAP BW/4HANA 2.0“ beschrieben ist, erfolgreich bei dem Kunden umgesetzt hat. Abweichend von oben genannter Projektdefinition gilt hier:
Mindestdauer eines Projektes 4 Monate und mindestens 60 Projekteinsatztage.
3. Der Bieter weist in einem Kundenprojekt nachstehende Erfahrung nach: Konzeption, Entwicklung und Qualitätssicherung von Aufgabenstellungen zur Überführung bzw. Migration von Daten aus heterogenen Quellen in ein Zielsystem mit Hilfe der SAP Data Services. Eines der beteiligten Quell- oder Zielsysteme muss dabei ein SAP-System sein.
4. Der Bieter weist in einem Projekt nachstehende Erfahrung nach: Konzeption und Einrichtung von Entwicklungs- und Betriebsprozessen einer BI-Systemplattform. Durch die Referenz soll nachgewiesen werden, dass der Bieter in der Lage ist, Entwicklungs- und Betriebsprozesse wie beispielsweise ein ganzheitliches Berechtigungsmodell, Konzepte für IT-Sicherheit und Datenschutz, Konzepte für das Information Lifecycle Management, Entwicklungsrichtlinien, ... zu erstellen und auf Basis einer BI-Berichtsplattform (SAP BW oder SAP BW/4HANA sowie SAP Business Objects BI Suite) einzurichten.
5. Der Bieter weist in einem Kundenprojekt nachstehende Erfahrung nach:
Konzeption und Durchführung von Planungsaufgaben unter Einsatz der Softwarelösung SAP Business Planning & Consolidation (Embedded-Konfiguration) und auf Basis einer BI-Berichtsplattform (SAP BW oder SAP BW/4HANA sowie SAP Business Objects BI Suite), wobei die Ablage der Plandaten in SAP BW erfolgt.
6. Der Bieter weist durch ein Projekt nach, dass er ein Projekt zur Veröffentlichung von Geschäfts- und Finanzdaten (z.B. Jahresabschluss, Haushaltsplan) konzipiert und auf Basis von SAP Disclosure Management erfolgreich bei dem Kunden umgesetzt hat. Abweichend von oben genannter Projektdefinition gilt hier: Mindestdauer eines Projektes 4 Monate und mindestens 60 Projekteinsatztage.
Die unter 1 bis 6 gestellten Anforderungen sind jeweils durch eine Referenz nachzuweisen. Eine Referenz kann auch mehrere Anforderungen erfüllen. Eine Referenz muss klar und eindeutig den Anforderungen zuzuordnen sein. Die in der Anlage „Referenzen“, Feld „Projektbeschreibung“ zu tätigen Angaben müssen klar und eindeutig den jeweiligen Anforderungen entsprechen.
Die Projekteinsatztage sind genau anzugeben. Angaben wie ca. oder etwa bzw. Vergleichbares führt zu Nichtanerkennung der Referenz. Darüber hinaus sind auch die Kommunikationsdaten vollständig angegeben. Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen in der Datei „Referenzen_2021-02“.
Hinweis der Vergabestelle:
Um einen ausreichenden Wettbewerb im Vergabeverfahren sicherzustellen, wird die Vergabestelle auch einschlägige Referenzaufträge berücksichtigen, die länger als 3 Jahre zurückliegen.
Gemäß § 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19. Dezember 2015 – HVTG – (GVBl. S. 354) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei „Verpflichtungserklaerung_ oeff_AG“). Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Erklärung betreffend Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (Datei „Erklaerung_Ausschluss“) und die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB“ und Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB“).
Konzept zur Gestaltung der Umstellung von SAP BW (Netweaver) auf SAP BW/4HANA:
Zur Bewertung der Leistung ist ein Konzept zur Lösung der nachstehenden Aufgabenstellung zu erstellen. Die Ausführungen sind dem Angebot beizufügen. Der Bieter soll in seiner Konzeptprobe darstellen, welche Vorgehensweise er empfiehlt, um die begonnene Umstellung von SAP BW auf SAP BW/4HANA im Rahmen eines entsprechenden Projekts weiterzuführen.
Rahmenbedingungen:
— Sie finden ein laufendes Umstellungsprojekt – Umstellung von SAP BW Release 7.50 auf Oracle DB nach SAP BW/4HANA Release 2.0 – vor. Die Umstellungsmeth.
Folgt dem Business Szenario „Remote Conversion“, wie es im „Conversion Guide for SAP BW/4HANA 2.0“ beschrieben ist. Dementsprechend wurde das SAP BW/4HANA als neue, parallel zum „alten“ SAP BW betriebene 3-stufige Systemlandschaft mit eigenen System-Instanzen bzw. System- IDs aufgebaut
— Ein Teil der BI-Applikationen wurde bereits auf SAP BW/4HANA umgestellt bzw. befinden sich im Umstellungsprozess. Für andere Applik. wurde mit der Umstellung auf SAP BW/4HANA noch nicht begonnen. Die mit den die Präsentations- und Analysetools der SAP BI Suite realisierten Berichtsapplik. greifen dabei nach vollständig erfolgter Umstellung auf die Daten in SAP BW/4HANA zu.
— Mehrere produktive BI-Applik. sind in das Java-basierte BW-Portal des SAP BW Netweaver eingebunden. Da das BW-Portal unter SAP BW/4HANA nicht mehr zur Verfügung steht, muss dafür im Zuge der Umstellung eine alternative Lösung gefunden werden.
— Ein großes BI-Entwicklungsprojekt (Abbildung Haushaltsplanung) wurde unter SAP BW Netweaver begonnen und steht kurz vor der Produktivsetzung. Eine Umstellung dieses Entwicklungsprojekts auf SAP BW/4HANA soll zu einem geeigneten Zeitpunkt erfolgen.
— Das übergeordnete Ziel besteht darin, das SAP BW Netweaver nach einer Übergangszeit, die einen Parallelbetrieb von SAP BW/4HANA und SAP BW Netweaver vorsieht, vollständig durch SAP BW/4HANA abzulösen
Fragestellungen:
1. Gestaltung Umstellungsprozess: Wie kann der Übergang von SAP BW Netweaver nach SAP BW/4HANA unter Beachtung der genannten Rahmenbedingungen
Zielführend gestaltet und in einem angemessenen Zeitraum abgeschlossen werden?
2. Gestaltung Parallelbetrieb: Für eine Übergangszeit ist ein Parallelbetrieb von SAP BW/4HANA und SAP BW Netweaver vorgesehen. Welche technischen und welche organisatorischen Aspekte sind im Zuge des Parallelbetriebs maßgeblich zu beachten?
3. Umstellungskonzept: Skizzieren sie aufgrund Ihrer Beantwortung der gestellten
Fragen grob ein sinnvolles Konzept zur Fortführung der Umstellung von SAP BW Netweaver auf SAP BW/4HANA unter Beachtung der genannten Rahmenbedingungen. Gehen Sie dabei auch auf die zu erschließenden Nutzenpotenziale von SAP BW/4HANA ein. Berücksichtigen Sie zudem die relevanten Aspekte, wie die Umstellung auf SAP BW/4HANA möglichst wirtschaftlich gestaltet werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.