WLAN-Ausleuchtung an den Schulen des Wetteraukreises – Rahmenvertrag zur Umsetzung DigitalPakt Referenznummer der Bekanntmachung: 20-5-242
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wetteraukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
WLAN-Ausleuchtung an den Schulen des Wetteraukreises – Rahmenvertrag zur Umsetzung DigitalPakt
WLAN-Ausleuchtung an den Schulen des Wetteraukreises – Rahmenvertrag zur Umsetzung des „DigitalPakt Schulen in Hessen“.
Verschiedene Standorte im Wetteraukreis
Der Wetteraukreis beabsichtigt, die WLAN-Planungsleistungen für die strukturierte Vernetzung und für den Aufbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen zu vergeben. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung an einen Wirtschaftsteilnehmer.
Die durchzuführenden Arbeiten erstrecken sich primär auf die WLAN-Ausleuchtung der Schulen. Diese dient der Vorbereitung für die Erweiterung der Netzwerkverkabelung (LAN) von Unterrichtsräumen auf aktuelle Klassenstärken, entsprechend Errichtung und/oder Erneuerung von Server- und Verteilerschränken und Installation der Infrastruktur zur Errichtung von Wireless-Netzwerken (W-LAN).
88 Schulstandorte und 8 Außenstellen werden vom Wetteraukreis unterhalten. Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus der IT-Ausstattung der Schulen im Wetteraukreis und Mithilfe des Förderprogrammes des Bundes und des Landes Hessen „DigitalPakt Schule“ wird an den Schulstandorten die Netzwerkinfrastruktur (mit leistungsfähigem WLAN analog den Vorgaben sowie durch strukturierte Datenverkabelung) erneuert, angepasst bzw. ergänzt.
Die Ziele der WLAN-Planung sind: Festlegung der Montagepunkte der Access-Points, Festlegung der benötigten Anzahl von Access-Points, Durchführung der Kanalplanung, Dokumentation der Ergebnisse, Validierung der WLAN-Planung. Diese soll der Vorbereitung der successive strukturierten Verkabelung (LAN) an den Schulen dienen. Das flächendeckende WLAN soll so ausgerichtet werden können, dass die dem Standort zur Verfügung gestellte Bandbreite ohne Verluste (z.B. Funklöcher) genutzt werden kann. Alle Gebäude (ggf. mehrere Gebäude an einem Schulstandort) sind künftig strukturiert miteinander zu vernetzen (LAN sowie Strom) zur Schaffung eines flächendeckenden leistungsfähigen WLAN-Netzes. Es ist keine flächendeckende Ausleuchtung gefordert (z. B. keine Anforderung für WLAN in Fluren/Treppenhäusern oder Außenbereichen, Schulhof). Die Nutzung von Echtzeitkommunikationsdiensten soll prinzipiell möglich sein, jedoch kann keine unterbrechungsfreie Nutzung (aufgrund nicht vorgesehener Flächenabdeckung) garantiert werden. Es muss Roaming innerhalb der auszuleuchtenden Bereiche möglich sein.
Die Arbeit in den Schulen selbst kann in der Regel nur während des laufenden Schulbetriebs geleistet werden. Es ist Rücksicht auf schulorganisatorische Belange zu nehmen (jeweils Absprachen erforderlich mit Schulleitung bzw. entsprechend autorisiertem Schulpersonal). Als Bearbeitungs- und Dokumentationsinstrument dienen die Gesamtübersichten der jeweiligen Schulstandorte, deren Bestandsaufnahme bzgl. Verkabelungsausstattung, Kategorisierung etc. Die erforderlichen Unterlagen werden nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.
Einzuhaltende Reaktionszeit: Innerhalb von 10 Werktagen ab Erteilung des Einzelauftrags Begehung vor Ort, Übermittlung der Ergebnisse der WLAN-Planung spätestens nach 25 Werktagen (nach Begehungstermin).
Mit der Masse der Aufträge ist innerhalb der ersten 24 Monate der Laufzeit des Rahmenvertrages zu rechnen.
Als Grundlagen sind außer den Verwaltungsgrundlagen des „DigitalPakts Schule“ zu beachten: Die „Ausstattungsstandards im Pädagogischen Schulnetz der Schulen im Wetteraukreis“, bei jeglichem Eingriff in die Bausubstanz das Handbuch „Wirtschaftliches Bauen des Wetteraukreises“ (die konkrete Anwendung ist im Einzelfall vorher/schriftlich mit der zuständigen Projektleitung abzustimmen) sowie das aktuell gültige Hygienekonzept im Bau des Bundes. Weitere Informationen s. Leistungsverzeichnis.
Die Kommunikation mit dem zuständigen Gesamtprojektleiter des Wetteraukreises hat für die Zusammenarbeit (auch zwecks Terminabstimmung der einzelnen Projekte) oberste Priorität. Die Vorarbeit bzw. störungsfreie Zuarbeit durch den Fachingenieur für die WLAN-Ausleuchtung der Schulen bzw. die Ergebnisse der WLAN-Planung sind grundlegend für die Ausführung des gesamten Projektes. Die festgelegten Prozesse des mit dem für die Schulen des Wetteraukreises zuständigen IT-Support (Horn & Cosifan Computersysteme GmbH, Frankfurt am Main) sind zwingend zu beachten. Künftig soll ein Fachplanungsbüro die Begleitung des Projektes „Umsetzung des DigitalPakts in den Schulen des Wetteraukreises“ übernehmen (Infos und ggf. Aufforderung zur Zusammenarbeit in einzelnen Projekten folgen zu gegebener Zeit).
Der Hauptbestandteil der hier abgefragten Leistungen wird in der Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Leistungsphasen nach HOAI 2013 definiert: Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8. Die Honorare werden aber frei vereinbart analog den von Ihnen angebotenen Sätzen (die Kalkulation ist nicht analog den Preisempfehlungen der LP nach HOAI oder auf Basis anrechenbarer Kosten zu definieren). Für einen Schulstandort ist bezüglich der Förderfähigkeit seitens des Auftraggebers jeweils ein Einzelprojekt zu beantragen, deshalb wird pro Schulstandort auch einzeln beauftragt und abgerechnet. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf einen Abruf der Optionen. Aus einem Nichtabruf der ausgeschriebenen Leistung kann durch den Auftragnehmer prinzipiell kein Anspruch erhoben oder hergeleitet werden. Von einer kleinteiligen Auftragsvergabe (pro Schule) ist auszugehen (nach den Vorgaben des Auftraggebers ist ggf. auch buchhalterisch getrennt zu berechnen und entsprechende Fristen einzuhalten). Sämtliche Maßnahmen sollen im Förderzeitraum des „DigitalPakt“ abgeschlossen, abgenommen und abgerechnet werden. Es ist also damit zu rechnen, dass der Auftraggeber noch eine Frist mitteilen wird, bis wann genau die letzten Rechnungen vorzuliegen haben.
Die Abrechnung erfolgt pro Einzelauftrag und Schulstandort bzw. Zweistelle. Rechnungseingang beim AG max. 8 Wochen nach Abschluss der WLAN-Ausleuchtung und der Übermittlung der Dokumentation. Die Validierung wird jeweils gesondert beauftragt und fakturiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bieters:
a) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung und der für die Ausführung verantwortlichen Personen bzw. deren Vertreter,
b) Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung, Insolvenz und Eintragung ins Gewerbezentralregister,
d) Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bieters:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Bereich WLAN-Ausleuchtung/-Planung) in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV),
b) Es ist eine gültige Berufshaftpflichtpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) bei einem EU-zugelassenen Haftpflichtversicherer bzw. Kreditinstitut nachzuweisen, die Begrenzung innerhalb eines Versicherungsjahres mindestens. 2fach. Die Gültigkeit während ist während des Zeitraums des Rahmenvertrages lückenlos nachgewiesen werden,
c) Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig,
d) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue/Mindestentgelt nach HVTG.
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz (Euro netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Umsatz (Euro netto) für vergleichbare Fachplanungsleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bieters:
a) Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskraft/der Führungskräfte des Bieters, insbesondere des/der für das Projekt verantwortlichen Personals (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) sowie Nachweis der Qualifikation und einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte (Vorhalten einer personellen Vertretungsreserve),
b) Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten, falls vorhanden: Nachweis über die Durchführung von vergleichbaren Projekten (WLAN-Ausleuchtung) für einen öffentlichen Auftraggeber/Nachweis über die Durchführung von vergleichbaren Projekten im laufenden Betrieb/in Schulgebäuden,
c) Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig,
d) Personelle Besetzung für die o. g. Fachplanungsleistungen, Benennung eines leistungsfähigen Teams (Verpflichtung zur Angabe der Anzahl, der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind),
e) Vorhalten einer jederzeit einsatzbereiten 100 % Vertretung für das unter III.1.3) a) genannten Teams (Benennung eines kompletten Ersatz-Teams mit beruflicher Qualifikation),
f) Abgabe einer Erklärung zur Anerkennung und Einhaltung: Der Vertragsbedingungen; denen der Maßnahme unterliegenden besonderen Betriebsbedingungen; aller Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche WLAN-Planung sowie Planung/Vorbereitung von Aufbau und Betrieb von Drahtlosnetzwerken gründen; der vom Auftraggeber vorgegebenen Grundlagen; der lückenlos nachzuweisenden Gültigkeit der Berufs- und/oder Betriebshaftpflicht-Versicherung; den gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, illegalem Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i. S. d. SGB III, AÜG und SchwarzArbG; Ausschluss falscher Erklärungen.
Angabe von 3 Referenzen:
Zwei Referenzen zu vergleichbaren Projekten zur WLAN-Ausleuchtung in Schulgebäuden, eine Referenz zu einem beliebigen vergleichbaren Projekt zur WLAN-Ausleuchtung im öffentlichen Hochbau.
Für die Ausführung der Leistungen ist die Benennung der personellen Besetzung und das Vorhalten einer 100%igen Vertretung voraussetzend (Benennung des ausführenden Personals bzw. Teams – Anzahl der Personen, namentlich mit Funktion und Qualifikation), Vorhalten einer 100 % Vertretung (Anzahl Personen, namentlich mit Funktion und Qualifikation).
Die zur Angebotsausführung geforderten Vorgaben müssen eingehalten werden (siehe Anlage „03i_Eigenerklärung_Bieter“).
Eigenerklärung des Bieters zur Anerkennung der für die Ausführung erforderlichen Vorgaben und zur Verwendung der deutschen Sprache.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften: Es sind die geforderten Nachweise – soweit einschlägig – grundsätzlich für alle Mitglieder von Bietergemeinschaften vorzulegen; bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll. Bietergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und einen allein vertretungsberechtigten und federführenden Vertreter benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Bietergemeinschaften haben die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall zu bestätigen. Die Bildung von Bietergemeinschaften muss mit der Einreichung des Angebotes angezeigt werden.
Der Einsatz von Nachunternehmern muss mit der Einreichung des Angebotes angezeigt werden. Die Nachweise, die Bieter nicht selbst erbringen können, müssen durch den/die Nachunternehmer vorgelegt werden. Für den/die Nachunternehmer muss deren Namen, sowie die Art und der Umfang der Teilleistungen angegeben werden.
Angebotsstellung: Kosten für zusätzliche Hygiene- oder Gesundheitsschutzmaßnahmen, die durch die Covid-19-Pandemie verursacht werden können, kalkulieren Sie bitte in Ihrem Angebot ein.
Angebotswertung: Bei Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise erfolgt die Auswertung der Angebote und Bewertung der vorgelegten Unterlagen gemäß III.1.1) bis III.1.3) insbesondere der in der Wertungsmatrix zu den unter II.2.5) genannten Zuschlagskriterien weiteren Kriterien und der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistung.
Vergabeunterlagen/Einreichung der Angebote/Kommunikation:
Die Angebote sind elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD an die Vergabestelle einzureichen. Es ist erforderlich, dass sich der Bieter (kostenfrei) in der eHAD registriert. Sämtliche Kommunikation i. R. d. Vergabeverfahrens ist ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zulässig.
Angebote, die auf anderem elektronischen Wege als über die Vergabeplattform eHAD eingereicht werden oder welche, die nach Ende der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Unvollständige Angebotsunterlagen können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden (die Nachforderung von Unterlagen ist möglich). Die Angebotsunterlagen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten rund um die Erstellung Ihres Angebotes werden nicht erstattet. Der Auftraggeber erwartet über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus (s. Anlage zur Vollständigkeitsprüfung) keine sonstigen Unterlagen. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Vertraulichkeit der Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Wetteraukreises ist nicht erlaubt. Falls sich ein aufgeforderter Bieter entschließt, kein Teilnahmeantrag und oder Angebot abzugeben, ist er verpflichtet, die überlassenen Vergabeunterlagen einschließlich etwa hergestellte Kopien zu löschen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]