2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Anordnung 145:
EÜ Wotanstraße/Laimer Röhre – Umsetzung Havariemaßnahme
Im Rahmen des Messmonitorings des Bestandsbauwerks EÜ Wotanstraße/Laimer Röhre wurde im Messquerschnitt 12 für die horizontale Konvergenz der Warnwert erreicht. Der Messquerschnitt 12 befindet sich im Einflussbereich des aktuell laufenden BA5 (Block 12) der UVR. Aus diesem Grund wird entsprechend dem Havarie- und Messkonzept im Rahmen einer kurzfristigen Sperrung der Laimer Röhre der Einbau von Stahlbändern zur Stabilisierung des Bauwerks umgesetzt. Zudem werden adhoc Sofortmaßnahmen ergriffen, um weiteren Verformungen kurzfristig entgegnen zu können.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Anordnung 145:
EÜ Wotanstraße/Laimer Röhre – Umsetzung Havariemaßnahme
Im Rahmen des Messmonitorings des Bestandsbauwerks EÜ Wotanstraße/Laimer Röhre wurde im Messquerschnitt 12 für die horizontale Konvergenz der Warnwert erreicht. Der Messquerschnitt 12 befindet sich im Einflussbereich des aktuell laufenden BA5 (Block 12) der UVR. Aus diesem Grund wird entsprechend dem Havarie- und Messkonzept im Rahmen einer kurzfristigen Sperrung der Laimer Röhre der Einbau von Stahlbändern zur Stabilisierung des Bauwerks umgesetzt. Zudem werden adhoc Sofortmaßnahmen ergriffen, um weiteren Verformungen kurzfristig entgegnen zu können.
Im Hauptvertrag des BauAN ist die Erstellung des Ingenieurbauwerks UVR sowie die zugehörige Ausführungsplanung enthalten. Im Rahmen der Planung wurde seitens des bautechnischen Prüfers eine Havarie- und Messkonzept für das Bestandsbauwerk EÜ Wotanstraße gefordert. Es ist nicht möglich einen weiteren BauAN zu beauftragen. Dies wird im Folgenden begründet. Es handelt sich hier um Gefahr im Verzug. Bei Erreichen der Warnwerte müssen die laufenden Arbeiten der beauftragten Firma je nach Baufortschritt eingestellt werden bzw. sind umgehend Sofortmaßnahmen einzuleiten. Der Einbau der Stahlbänder muss schnellstmöglich umgesetzt werden, die Disponierung von Material und Personal muss unmittelbar erfolgen, die Koordinierung der notwendigen Sperrung der Laimer Röhre muss adhoc abgewickelt werden. Der zu erstellende Ausführungsplan für das Einbringen der Stahlbänder muss entsprechend dem Havariekonzept und damit durch dessen Verfasser erstellt werden, um keine Verzögerungen zu riskieren.