ESTW Linke Rheinseite 1. BS – Konstruktiver Ingenieurbau Signalausleger und Signalbrücken Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41116
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Linke Rheinseite 1. BS – Konstruktiver Ingenieurbau Signalausleger und Signalbrücken
— 8 Signalausleger über 1 Gleis,
— 6 Signalbrücke über mehrere Gleise,
— 20 Gründungen (Herstellen Baugrube, Gründungssohle und Fundament),
— Rückbau von 1 Signalbrücken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KIB – SIA/SIB Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kesselsdorf
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ESTW Köln Linke Rheinseite 1. BS
— 8 Signalausleger über 1 Gleis,
— 6 Signalbrücke über mehrere Gleise,
— 20 Gründungen (Herstellen Baugrube, Gründungssohle und Fundament),
— Rückbau von 1 Signalbrücken.
Ort: Kesselsdorf
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
Geänderte Ramrohrgründung SB 3 km 2,241
Die auftraggeberseitig beigestellte Ausführungsplanung sieht einen Einbau von 2 Rammrohren mit einer Länge von jeweils 24 m für die Gründung der Signalbrücke km 2,241 vor. Gemäß Vertrag Pos. 2.3.130 sind Rammpfähle mit einer Pfahllänge bis 12 m vereinbart.
Das für die Ausführungsplanung vorliegende Baugrundgutachten umfasste Auskunft bis zur 9,0 m Tiefe mit Auffüllungen. Anhand der im Baugrundgutachten angegebenen konservativen Mantelreibungswerten für die Auffüllungen ergaben sich Rammpfahllängen von 24 m. Ein neues Baugrundgutachetn mit Auskunft über 9,0 m hinaus wurde seitens AG beaufragt. Das neue Baugrundgutachten konnte aufgrund von zeitlichen Einschränkungen und der bevorstehenden Sperrpause im Oktober 2020 in die Ausführungsplanung nicht betrachtet werden.