2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Anord 141: Pbf Laim – Bodenaustausch ZBW Ost
Bei Aushub der Gründungssohle Block1, Bauphase 1.2 im Zugangsbauwerk Ost wurde die erforderliche Tragfähigkeit des Bodens nicht erreicht. Daher ist der Boden bis zur Erreichung der tragfähigen Eigenschaften auszutauschen.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Anord 141: Pbf Laim – Bodenaustausch ZBW Ost
Bei Aushub der Gründungssohle Block1, Bauphase 1.2 im Zugangsbauwerk Ost wurde die erforderliche Tragfähigkeit des Bodens nicht erreicht. Daher ist der Boden bis zur Erreichung der tragfähigen Eigenschaften auszutauschen.
Es handelt sich hier um eine geringfügige Erweiterung der beauftragten Leistung. Im Hauptvertrag des BauAN ist der Neubau des Pbf Laim enthalten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN auf Grund der oben genannten zu beauftragen. Die Beauftragung eines zusätzlichen ANs führt zu Verzögerungen. Die Durchführung des Bodenaustauschs in einem sehr engen Baufeld kann durch die bereits tätige Baufirma innerhalb eines Tages umgesetzt werden, sodass der Bauablauf, der sich für dieses Bauwerk durchgehend auf einem kritischen Weg befindet, nur geringfügig gestört wird.Außerdem ist die o. g. Leistung keine funktionsfähige und in sich schlüssige Auftragseinheit, die gesondert vergeben werden kann. Zudem kann bei einem weiteren tätigen AN die Gewährleistung nicht mehr eindeutig zugeschrieben werden. Aus vorgenannten Gründen müssen die zusätzlichen Leistungen und die vertraglich geschuldete Leistung aus einer Hand erfolgen.