Groß-Umstadt, OT Semd, NBG „Buschweg“ Planungsleistungen gemäß HOAI §§ 45 ff Verkehrsanlagen, §§ 41 ff Ingenieurbauwerke (Trinkwasserleitung sowie Kanal inkl. Hausanschlüsse und Regenrückhaltebecken) Referenznummer der Bekanntmachung: 02-9-11_PL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Groß-Umstadt, OT Semd, NBG „Buschweg“ Planungsleistungen gemäß HOAI §§ 45 ff Verkehrsanlagen, §§ 41 ff Ingenieurbauwerke (Trinkwasserleitung sowie Kanal inkl. Hausanschlüsse und Regenrückhaltebecken)
Planungsleistung gemäß HOAI §§ 45 ff Verkehrsanlagen Lph 1-3, 5-9 und örtliche Bauüberwachung.
Planungsleistung gemäß HOAI §§ 41 ff Ingenieurbauwerke (Trinkwasserleitung) Lph 1-3, 5-9 und örtliche Bauüberwachung.
Planungsleistung gemäß HOAI §§ 41 ff Ingenieurbauwerke (Kanal inkl. Hausanschlüsse und Regenrückhaltebecken mit erforderlichen Genehmigungen und Berechnungen) Lph 1-9 und örtliche Bauüberwachung.
Groß-Umstadt, Ortsteil Semd – Buschweg
Groß-Umstadt; Ortsteil Semd NBG „Buschweg“
Planungsleistung gemäß HOAI §§ 45 ff Verkehrsanlagen Lph 1-3, 5-9 und örtliche Bauüberwachung. Vorläufig geschätzte Baukosten [Betrag gelöscht] EUR; Planen einer Baustraße inkl. mit Einbeziehen der Versorger und Erstellen eines Summentrassenplanes. Nach ca. 5 Jahren erfolgt der Straßenendausbau und dessen Betreuung inkl. der Gewährleistungszeit. Asphalt und Pflasterfläche (Bk 1,0, Aufbau bis 65 cm) ca. 3 500,00 m2; unbefestigte Fläche (Aufbau 35 cm) ca. 1 200,00 m2.
Planungsleistung gemäß HOAI §§ 41 ff Ingenieurbauwerke (Trinkwasserleitung) Lph 1-3, 5-9 und örtliche Bauüberwachung. Vorläufig geschätzte Baukosten [Betrag gelöscht] EUR. geplante Länge ca. 500,00 m inkl. Anbindungen an das vorhandene Ortsnetz.
Planungsleistung gemäß HOAI §§ 41 ff Ingenieurbauwerke (Kanal inkl. Hausanschlüsse und Regenrückhaltebecken mit erforderlichen Genehmigungen und Berechnungen) Lph 1-9 und örtliche Bauüberwachung. Vorläufig geschätzte Baukosten [Betrag gelöscht] EUR. Länge der Kanalleitung ca. 400,00 m DN 300-DN 500; 33 Kanalhausanschlüsse mit Übergabeschacht; Regenrückhaltebecken (ca. 500-600 m3) mit Trennbauwerk und technischer Ausrüstung; Statik; Mitwirkung bei der SMUSI Überrechnung.
Erstellen einer Bestandsvermessung und eines Bodengutachtens.
Ende der Bauausführung der „Baustraße“ Ende 2022
Voraussichtlich Dez 2028 Endausbau zuzügl. Gewährleistungsüberwachung.
Ist die Anzahl der geeigneten Bewerber größer als die festgelegte Höchstzahl der Bieter im Verfahren, so entscheidet das Los.
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier) sind nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen:
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Im Falle einer Beauftragung ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und von 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen.
Referenzen im Verkehrsanlagenbau (HOAI §§ 45 ff) und örtlicher Bauüberwachung.
Referenzen im Trinkwasserleitungsbau (HOAI §§ 41 ff) und örtlicher Bauüberwachung.
Referenzen im Kanalbau mit Bauwerken (HOAI §§ 41 ff) und örtlicher Bauüberwachung.
Es sind mindestens 3 wertbare Referenzen für vergleichbare Leistungen (Verkehrsanlagenbau, Trinkwasserleitungsbau- und/oder Kanalbau mit Bauwerken) mindestens in den Lph. 1-3 und 5-8 einzureichen. Eine Aufsummierung der Leistungsphasen aus unterschiedlichen Referenzen ist erlaubt.
Gewertet werden nur Referenzen, die nicht älter als 15 Jahre sind, mit Ausnahme des Bauwerkes, dies sollte nicht älter als 20 Jahre sein. Die Leistungsphase 9 muss nicht zwingend abgeschlossen sein.
— Davon müssen mindestens 2 Referenzen die örtliche Bauüberwachung enthalten,
— Davon darf mindestens eine Referenz nicht älter als 8 Jahre (2013) sein. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Abnahme,
— Davon müssen in mindestens einer Referenz „alle“ Leistungsbereiche zur Verkehrsanlage, Trinkwasser- und Kanalleitungsbau (ohne Kanalbauwerk) mindestens in den Lph. 1-3 und 5-8 enthalten sein,
— Davon muss mindestens eine Referenz ein Kanalbauwerk in Art eines Trennbauwerkes, Regenrückhaltebauwerkes oder Abschlagbauwerkes enthalten, welches nicht älter als 20 Jahre (2001) sein darf.
Ein Nichterreichen der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss der Bewerbung.
„Hinweise“:
Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden berücksichtigt, sofern eine Erklärung des früheren Arbeitgebers/Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen projektleitend betreut wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, die auf dem dafür vorgesehenen Formblatt eingereicht wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
— Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
— Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrages diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
— Möchte der Bewerber Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
— Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der NUs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
— Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
— Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue, Mindestentgelt und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 4 Abs. 1 bis 3, § 6 und § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
— Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E19272493 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
— Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via: www.subreport.de
— Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
— Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
— Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 4.3.2021 per E-Mail an [removed] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]