Technische Sanierung neues Rathaus, Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI (2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 64-868/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Sanierung neues Rathaus, Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI (2021)
Vergabe von Leistungen der Tragwerksplanung für Sanierung und Modernisierung der Innenräume.
Das neue Rathaus von Wiesbaden ist ein über 130 Jahre altes Gebäude, errichtet im Stil der Renaissance. Ursprünglich von Georg von Hauberrisser geplant und 1887 fertiggestellt, wurde 1951 der Haupttrakt nach der Zerstörung während des zweiten Weltkrieges nach modernen Gesichtspunkten wiedererrichtet. Der hintere Teil mit der Erschließung im Hauptflügel ist im Original erhalten geblieben. Das gesamte Gebäude ist denkmalgeschützt.
Die letzte Generalsanierung fand Ende der 80er Jahre statt, mittlerweile besteht insbesondere bei den technischen Anlagen dringender Handlungsbedarf, da ein zuverlässiger Betrieb nicht mehr sichergestellt werden kann.
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Hier ausgeschrieben werden die Leistungen der Tragwerksplanung.
Parallel werden auch Leistungen der Objektplanung Gebäude, Technischen Ausrüstung und Projektsteuerung ausgeschrieben.
Die Stadtverordnetenversammlung hat aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs in einem Grundsatzbeschluss der Generalsanierung der technischen Anlagen im neuen Rathaus zugestimmt. Es wurde beschlossen, dass nach LPH 2 eine vertiefte Kostenermittlung inkl. Variantenuntersuchung vorliegen soll. Auf dieser Basis soll dann der endgültige Sanierungsumfang festgelegt werden.
Darüber hinaus wurde festgelegt, einen Sanierungsausschuss zu bilden, bestehend aus Vertreter/-innen der Verwaltung und der Fraktionen. Dieser Ausschuss soll die Planung über die gesamte Projektlaufzeit begleiten.
Erneuert werden müssen die Technik der Wärme- und Kälteversorgung sowie der Lüftung inkl. der entsprechende Regelung/Automation für alle Anlagen. Das Rathaus wurde 2020 an das städtische Fernwärmenetz angeschlossen.
Ebenfalls betroffen sind die Anlagen für die Trinkwasserversorgung. Ein weiterer Aspekt ist die Ausstattung einiger Räume (u. a. des großen Sitzungssaals) mit Medientechnik nach aktuellem Stand und jeweiliger Erfordernis.
Die sicherheitstechnische Gesamtsituation soll neu geplant werden. Derzeit besteht keine Zugangskontrolle/-beschränkung, dies soll geändert werden. Ein konkretes Konzept ist zu erarbeiten und umzusetzen.
Da auch eine weitere Aufzuganlage (derzeit angedacht im Innenhof) geplant werden soll, ist die gesamte Zugangssituation neu zu bewerten.
Über die notwendige Sanierung der technischen Anlagen hinaus sollen auch erforderliche hochbauliche Maßnahmen identifiziert und kalkuliert werden, insbesondere für den Stadtverordnetensitzungssaal, das Magistratssitzungszimmer, die Lobby und die Toilettenanlage im Bereich des großen Festsaals.
Für diese repräsentativen Bereiche sollen auch Maßnahmen zur Aufwertung/Attraktivierung aufgezeigt werden.
Aus Sicht des Brandschutzes besteht ebenfalls Handlungsbedarf, neben der Betrachtung des Rathauses selbst muss auch die unter dem Rathaus gelegene Gastronomie (Ratskeller) mit einbezogen werden, da die Abgrenzung hier derzeit nur ungenügend ist.
Ausgenommen von den Sanierungsmaßnahmen sind Fenster und Dach, diese sind jeweils noch in einem ausreichend guten Zustand. Die Fassade kann aufgrund des Denkmalschutzes ebenfalls nicht geändert/beplant werden.
Die Art der Umsetzung steht noch nicht fest. Im Zuge von LPH2 muss geklärt werden, ob die Sanierung im laufenden Betrieb in Bauabschnitten durchgeführt wird oder ob eine Teil- oder Komplettauslagerung erfolgen muss.
Aufgabe ist die Tragwerksplanung für alle erforderlichen Eingriffe. Der genaue Umfang lässt sich beim aktuellen Stand noch nicht abschätzen. Da im Zuge der Sanierung aber auch Eingriffe in die Bausubstanz notwendig werden, ist hier eine entsprechende Betrachtung der Tragstrukturen und Bewertung der Eingriffe erforderlich.
Es ist eine enge Abstimmung insbesondere mit dem Architekten notwendig, um die bestmögliche Lösung zu finden.
Leistungsumfang:
Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI LPH 1-6 vermutlich jeweils in Teilleistungen, zzgl. Besondere Leistungen:
— Nachweise zum konstruktiven Brandschutz,
— ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks,
— Mitwirkung bei einer vorgezogenen vertieften Kostenermittlung in LPH 2 inkl. der Bauablauf-Varianten.
Projektzeitraum:
LPH 1+2 ca. 1 Jahr inkl. besondere Leistungen.
Dann umfassender Sitzungszyklus um weiteres Vorgehen zu beschließen, zu plausibilisieren und freizugeben, Dauer ca. 6 Monate.
LPH 3 ca. 6 Monate.
Evtl. weitere Beschlussrunde, Dauer ca. 3 Monate.
LPH 4-7 ca. 9 Monate inkl. Bauantrag.
LPH 8 in 3 BA ca. 3 Jahre.
Projektkosten (alle in netto):
Nach einer groben Schätzung aus dem Jahr 2018 werden die Baukosten derzeit mit ca. 2,1 Mio. EUR KG 300 bzw. ca. 5,9 Mio. EUR KG 400 veranschlagt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java- bzw. Weblauncher-Version).
Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen:
— vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen (es sind zwingend die bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu verwenden!),
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) geführt werden,
— bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug), in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
— ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied), im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen,
— ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
— die Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs. 1 VgV und §§ 123,124 GWB werden mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages versichert,
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben.
Hinweise:
— Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten,
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen,
— Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Kalenderjahren für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaften in Summe.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung, Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
Als Mindesteignung gelten:
— Umsatz der 3 letzten Kalenderjahre im Mittel für Leistungen der Tragwerksplanung: mind. 0,2 Mio. EUR netto.
— Anzahl der qualifizierten Fachkräfte gem. der Mindesteignung.
Wertung der Referenzen:
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit von Referenzen siehe II.2.9).
Punkte (max. 100) werden für Referenzen wie folgt vergeben:
— 80 Punkte ab 2 Referenzen zu Bauen in Bestand/mit Eingriffen in das Bestandstragwerk (40 Punkte je Ref.),
— 20 Punkte ab 1 Referenz zu Eingriffen in vergleichbare Tragwerke. Es sind entsprechende Beschreibungen beizufügen, die eine ähnlich heterogene Struktur sowie ein Umfang der Maßnahmen (z. B. Austausch technischer Anlagen über das gesamte Gebäude) in ähnlichem Maße bezeugen.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind. Dabei müssen die jeweilig zutreffenden Kategorien entsprechend markiert werden.
Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in den verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage-Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Als Mindesteignung gelten:
— 2 qualifizierte Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand,
— mindestens eine grundsätzlich wertbare Referenz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von einem Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u.U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Im Rahmen der Angebotserstellung ist derzeit geplant, den Bietern die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung eingeräumt, sofern die dann vorherrschende Situation dies zulässt. Angesetzt ist dies derzeit für die KW 17/18.
Weitere Informationen werden mit der Angebotsaufforderung bekannt gegeben.
Wichtiger Hinweis:
Die Planunterlagen unterliegen einer besonderen Interessenslagen und werden daher nicht mit der Bekanntmachung veröffentlicht. Die Unterlagen werden mit der Angebotsaufforderung den Bietern zur Verfügung gestellt
Um grundsätzlich für die Angebotsaufforderung berücksichtigt werden zu können, müssen vom Teilnehmer der formelle Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren, die Verschwiegenheitserklärung sowie alle Erklärung zu Ausschlussgründen vorliegen (siehe Teilnahmeantrag, Seite 4, Punkt 5.).
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
— Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO,
— Matrix – Eignungskriterien,
— Matrix – Zuschlagskriterien (für Phase 2),
— Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien (für Phase 2),
— Information zur Angebotsabgabe,
— Vertrag,
— StVV Grundsatzbeschluss vom 2.7.2020,
— Präsentation Zusammenfassung „technische Sanierung Rathaus“ vom 30.01.2020.
B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
— Formular Teilnahmeantrag,
— Formblatt Referenzprojekte (entsprechend vervielfältigt),
— Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung (als Scan),
— Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung (als Scan),
— geforderte Nachweise (Handelsregister usw.).
C) Anlagen dieser Bekanntmachung, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original.
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3) genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der eHAD Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0611/974 588-28.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]