RRX – Rhein- Ruhr- Express – Köln-Mülheim – Düsseldorf – Sicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40767
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RRX – Rhein- Ruhr- Express – Köln-Mülheim – Düsseldorf – Sicherung
— 3 704 h Sicherungsaufsichtskraft,
— 13 296 h Sicherungsposten,
— 23 900 m Feste Absperrung,
— 5 000 m schnell montierbare Feste Absperrung,
— 5 200 m ATWS,
— Signalisierung,
— 13 296 h Bahnerdungsberechtigter,
— 3 704 h Schaltantragsteller,
— 240 h Helfer im Betrieb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
RRX – Rhein- Ruhr- Express – Köln-Mülheim – Düsseldorf – Sicherung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 )bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
— 3 704 h Sicherungsaufsichtskraft,
— 13 296 h Sicherungsposten,
— 23 900 m Feste Absperrung,
— 5 000 m schnell montierbare Feste Absperrung,
— 5 200 m ATWS,
— Signalisierung,
— 13 296 h Bahnerdungsberechtigter,
— 3 704 h Schaltantragsteller,
— 240 h Helfer im Betrieb.
Betriebliche bedingte Änderung der Sicherungsart für Bauleistung und bauaffine Leistungen. (4)
Prozessgemäß gab es vor der Ausschreibung die Abstimmung mit dem BBK auf Grundlage der Rimini-Blätter.
Auf dieser Grundlage wurde eine feste Absperrung für die Sicherung eines Großteils der Bauleistung ausgewählt und mengenmäßig in der Ausschreibung erfasst. Bauzeitlich wurde die Sicherung gemäß Sicherungsplan von fester Absperrung auf ATWS umgestellt. Der Nachtrag beinhaltet die geänderte Sicherungsleistung
— Für die Sicherung der Inbetriebsetzung der LF-Signalisierung wurde von einer Sicherung mittels UV-Sperrung ausgegangen. Aus betrieblichen Gründen konnten keine UV-Sperrungen realisiert werden. Zur Beschleunigung der Inbetriebsetzung der Langsamfahrstelle und damit der Einrichtung des Baugleises musste auf den Einsatz Sicherungsmaßnahmen ATWS umgestellt werden. Der Nachtrag beinhaltet die geänderte Sicherungsleistung.