Freianlagen bei Mensa, Joachim-Schumann-Schule; 1. und 2. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 02-5/20011449/A20/RW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagen bei Mensa, Joachim-Schumann-Schule; 1. und 2. Bauabschnitt
Abbruch- und Entsorgungsarbeiten, Erdarbeiten: Planum ca. 3 700 qm, Tiefbauarbeiten, Betonbau (ca. 250 cbm), Betonfertigteile (Winkelstützelemente), Abdichtungs- und Entwässerungsarbeiten, Metallbauarbeiten, Pflanzarbeiten.
DE716 Darmstadt-Dieburg
Es handelt sich um einen Auftrag zur Herstellung von Außenanlagen. Diese messen ca. 125 m in ihrer Länge und 44 m in ihrer Breite (an der breitesten Stelle gemessen). Der Baukörper der in diesem Bereich liegenden Schulmensa befindet sich innerhalb der genannten Abmessungen.
Die Gesamtfläche der zu erstellenden Außenanlagen beträgt ca. 4 000 m2, und gliedert sich ich in 2 zeitlich voneinander getrennte Bauabschnitte.
Die Arbeiten beinhalten eine Pergolakonstruktion in Ortbetonbauweise. Sie liegt im nördlichen Teil an der westlichen und östlichen Außenwand des Mensagebäudes und verläuft im südlichen als frei stehende Konstruktion bis zum bestehenden Neubau der Joachim -Schumann- Schule aus dem Jahr 2011.
Im südlichen Bereich der zu erstellenden Außenanlagen befindet sich eine vertieft liegende Sitzstufenanlage, welche sich in ihrem Querschnitt gesehen keilförmig in das an dieser Stelle nahezu eben verlaufende Gelände einschneidet. Nördlich an diese vertieft liegende Sitzstufenanlage anschließend, befindet sich eine 6-stufige Treppenanlage, welche zu einer dem Mensagebäude vorgelagerten Terrassenfläche von ca. 120 qm Fläche führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagen bei Mensa, Joachim-Schumann-Schule; 1. und 2. Bauabschnitt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen,
— Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen.
Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch,
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen,
— möchte der Bewerber Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern,
— die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der NUs nachzuweisen,
— Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten,
— die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue, Mindestentgelt und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 4 Abs. 1 bis 3, § 6 und § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen,
— die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E58487512 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar,
— Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via: www.subreport.de,
— es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen,
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
— Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden,
— Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 13.8.2020 per E-Mail an [removed] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]