RV Einwegschutzhandschuhe Nitril Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0032
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 6939-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Einwegschutzhandschuhe Nitril
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Einwegschutzhandschuhen Nitril für das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT).
Hessisches Polizeipräsidium für Technik (HPT):
Pandemielager Polizei Hessen, Washingtonallee 11 in 36041 Fulda
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Einwegschutzhandschuhen Nitril für das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT) für die Jahre 2021 bis 2024.
Die Gesamtliefermenge wird auf ca. 4 991 350 Stück geschätzt; die Mindestabnahmemenge beträgt 1 136 350 Stück, die Rahmenvertragsmenge (keine Abnahmeverpflichtung seitens des AGs) 3 855 000 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vergabesperre,
— Eigenerklärung gem. § 124 GWB.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
— eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Erläuterung der Vergleichbarkeit, Ansprechpartner u. Telefonnummer (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in der Art dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.),
— Erklärung zu Gütesicherungsmaßnahmen/Qualitätssicherungssystemen. Darin ist anzugeben, welche Gütesicherungsmaßnahmen während der Produktion, welche Maßnahmen zur Gütesicherung bei der Endprüfung, welches Qualitätsüberwachungssystem angewandt wird/werden. Vorhandene Qualitätsmanagement-Zertifikate, z. B. gemäß DIN EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gilt auch für Vorlieferanten sowie Subunternehmer.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Sonstige mit dem Angebot weiter einzureichende Unterlagen/Nachweise:
— Erklärung Unternehmensdaten,
— Produktmuster inkl. Etikettierung des Versandkartons in Papierform (eine Nachforderung ist ausgeschlossen),
— Firmenprofil,
— Erklärung Gesamtumsatz, Güte/Qualität, Auslandsfertigung, gewerbl. Schutzrechte u. Lagerfähigkeit.
Zertifizierung nach den jeweiligen aktuell gültigen Prüfnormen:
— Nachweis Kat III – Schutz gegen irreversible Gesundheitsgefahren und tödliche Gefahren gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425,
— Nachweis allgemeine Anforderungen an medizinische Handschuhe zum Einmalgebrauch gem. EN 455-1:2020, EN 455-2:2015, EN 455-3:2015,
— Nachweis allgemeine Anforderungen gemäß EN ISO 21420:2020; Fingerbeweglichkeit Level 5; Kennzeichnung am Handschuh, mindestens jedoch auf der kleinsten Verpackungseinheit (Spenderbox),
— Nachweis Grundanforderung gegen chemische und biologische Gefahren gem. DIN EN ISO 374-1:2016+A1:2018 und EN ISO 374-2:2019 und zusätzlich gegenchemische Risiken Typ A, vollwertig gegen gemäß EN 16523-1:2015+A1:2018 mit Prüfchemikalien JKLO,
— Nachweis Penetrationsbeständigkeit gegen Ethanol in handelsüblichen Desinfektionsmitteln (z. B. Sterillium Virugrad, Dismozon pur) – Level 2 gem. EN 16523-1:2015+A1:2018,
— Nachweis Qualitätsgrenzlage Level 3 bzw. AQL 0,65 gem. DIN ISO 2859-1:2014 (EN 374-2:2019),
— Nachweis Erfüllung der Penetrationsrate nach ASTM F 739:2012,
— Nachweis Wirksamkeit gegen Viren gem. EN ISO 374-5:2016 und ASTM F 1671,
— Benennung des erreichten Leistungsgrades nach EN 388:2016+A1:2018,
— gültige Baumusterprüfung nach Artikel 19c des PSA-Verordnung (EU) 2016/425,
— ggf. Antrag eRechnungsverfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.hessen.de