Multifunktionaler Röntgen-Arbeitsplatz Fulda Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000234
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionaler Röntgen-Arbeitsplatz Fulda
Beschaffung eines multifunktionalen Durchleuchtungs-Röntgen-Arbeitsplatz für die Radiologie für das Klinikum Fulda als Mitglied der GDEKK GmbH.
Beschaffung eines multifunktionalen Durchleuchtungs-Röntgen-Arbeitsplatz für die Radiologie für das Klinikum Fulda als Mitglied der GDEKK GmbH.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Multifunktionaler Röntgen-Arbeitsplatz Fulda
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter www.gdekk.de – „Kompetenzzentren“ – „Ausschreibungen und Vergaberecht“ – „Aktuelle Ausschreibungen“.
Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote gehen Sie bitte über folgende Internetadresse:
https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung und der Zugang sind Kostenfrei!
Es werden ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zum Verfahren zugelassen! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.