EU-P 0051-21BV1 Gebäudeautomation Geb. 415, B-001679 xxx Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0051-21BV1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0051-21BV1 Gebäudeautomation Geb. 415, B-001679 xxx
Im Rahmen des Neubaus der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Service- und Verwaltungsgebäude für Frachttransport und Sanitäre Dienste errichtet, Neubau Gebäude 415. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Gebäudeautomation (GA) für das Gebäude GE415 mit den Anlagen der Techn. Ausrüstung der Gewerke Heizung, Kälte, Lüftung, Sanitär sowie Raumautomation. Ausführung der GA durchgehend als BACnet-System entsprechend den Vorgaben der Fraport-AG, für die zentrale Wärme- und Kälteerzeugung mit BACnet-Automationssystem. Errichtung von ISP einschl. aller zugehöriger Leistungs-/Steuer- und Automatisierungsfelder.
Begleitung von Drittgewerken bei Inbetriebnahmen und Begleitung von von Sachverständigen abnahmen. Dokumentation.
Weitere Angaben unter II.2.4)
— Ausführungsbeginn: ca. 2. Quartal 2021,
— Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2021.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
M-Bus-System für die Erfassung der Zähler.
BACnet-Schnittstelle zum, im Bestand bereits bestehenden, übergeordneten Managementsystem.
Lokales Managementsystem mit 3 Bedienclients an den ISP 01,02 und 03.
Feldgeräte für Anlagen der Technischen Ausrüstung, wie z. B. Ventile, Zähler liefern und Drittgewerken zur Montage beistellen. Feldgeräte für die GA, wie z. B. Sensoren, Bediengeräte, Antriebe.
Verkabelungs- und Anschlussarbeiten für alle Anlagen, die von der GA erfasst werden. Die Verlegung erfolgt auf bauseits beigestellten Kabeltragsystemen mit Ausnahme von Stichtrassen in den Zentralen und Einzelbefestigungen.
Gebäudeautomation für HLKS-Anlagen, Gebäude GE415
Mengenübersicht:
— 5 ISPs,
— ca. 18 Schaltschrankfelder für ISPs,
— ca. 1300 Datenpunkte, physikalisch,
— ca. 450 kommunikativ für die Raumautomation,
— ca. 12 Zähler im M-Bus-System,
— ca. 1 000 m Leitungen Starkstrom,
— ca. 20 000 m Leitungen Schwachstrom.
Lieferung und betriebsfähige Montage der Neuanlagen, einschließlich Inbetriebnahme.
Ingebrauchnahmeleistungen und Stillstandswartung vor rechtsgeschäftlicher Abnahme.
Bei Fraport sind nur GA Automationsstationen mit dem Profil BACnet-Building Controller (B-BC) gemäß EN ISO 16484 zugelassen, die durch die Fraport AG/Fachbereich ZIM–TP1 geprüft und freigegeben (fraportzertifiziert) wurden. Die Konformität der Automationsstationen mit den Fraport-Anforderungen auf Basis des BACnet-Kommunikationsprotokolls ist anhand eines umfassenden Zertifizierungsverfahrens nachgewiesen.
Der Zertifizierungsnachweis kann nur durch den GA-Hersteller erbracht werden. Dieser GA-Hersteller kann direkt anbieten oder Kooperationspartner des Bewerbers sein.
Folgende GA-Hersteller sind nur mit den aktuell bei Fraport getesteten Modulreihen und Firmware Revisionen zugelassen und können angeboten werden:
MBS/SAIA/Sauter/Siemens/Beckhoff.
Andere GA-Hersteller können leider nicht berücksichtigt werden
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften die sich form- und fristgerecht bewerben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3):
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3)).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Eigenerklärungen sollen die Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ enthalten sind, verwendet werden.
1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ zu belegen.
1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ zu belegen.
1. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ zu belegen.
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage „Erläuterung zur Bekanntmachung“, welches Teil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ ist, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens:
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung:
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur
Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden Nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]