Neubau Verwaltungszentrum Eschwege_Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: WMK 10-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werra-meissner-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verwaltungszentrum Eschwege_Estricharbeiten
Estricharbeiten im Rahmen des Neu- und Umbaus eines Verwaltungszentrums für die Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises.
Schlossplatz 9/Forstgasse 2
37269 Eschwege, Hessen
Deutschland
Der Werra Meißner Kreis – der Kreisausschuss – beabsichtigt den Um- und Neubau des Verwaltungsgebäudes II im Bereich „Schlossplatz 9“ – „An den Anlagen“ und im ehemaligen Schlosshotel in der „Forstgasse 2“.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen 3-4 geschossigen Neubau mit den Abmessungen ca. 35 m x 40 m, und einem 4- geschossigen Altbau mit den Abmessungen ca. 30 m x 25 m.
Das Objekt wird in insgesamt 4 Bauteile unterteilt, mit folgenden Bezeichnungen:
— Bauteil A – ehemals Verwaltungsgebäude (Bestand),
— Bauteil B – ehemals Schlosshotel (Bestand),
— Bauteil C – Forstgasse (Neubau),
— Bauteil D – An den Anlagen (Neubau).
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Estricharbeiten für den bestehenden Altbau (Trockenestrich) und den noch zu errichtenden Neubau (Zementestrich).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe von Eigenerklärungen für nicht-präqualifizierte Unternehmen zur Eintragung in Berufsregister/Handelsregister/Handwerksrolle (z.B. mit Vordruck 124 – Hessen).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen.
Bieter aus anderen Mitgliedstaaten reichen auf besonderes Verlangen die Eintragung des Berufs- oder Handelsregisters des Staates, in dem sie niedergelassen sind, ein (entsprechend § 44 Abs. 1 Vergabeverordnung).
Eine übersichtliche Checkliste der einzureichenden Unterlagen und Nachweise ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei: 003a_216 Übersicht der einzureichenden Unterlagen).
Eigenerklärung über
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu Vergebenden Leistung vergleichbar sind eine übersichtliche Checkliste der einzureichenden Unterlagen und Nachweise ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei: 003a_216 Übersicht der einzureichenden Unterlagen).
Eigenerklärung,
— dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden,
— dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
Für die Eigenerklärungen kann der Vordruck 124 – Hessen und der Vordruck „Referenzliste“ genutzt werden.
Eine übersichtliche Checkliste der einzureichenden Unterlagen und Nachweise ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei: 003a_216 Übersicht der einzureichenden Unterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Werra-Meißner-Kreis, Der Kreisausschuss- Zentrale Vergabestelle Honer Str. 49, 37269 Eschwege, Deutschland
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zur Teilnahme am Submissionstermin zugelassen.
Die Ergebnisse der Eröffnungsverhandlung werden den Bietern über das Vergabeportal via Nachricht im Anschluss an die Submission mitgeteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]/ [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]/ [removed]