Zentrale Formalin- und Alkoholversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: BT1+2-54.2
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrale Formalin- und Alkoholversorgung
Zentrale Formalin- und Alkoholversorgung
Grafenstraße 9
64283 Darmstadt
Tanks, Pumpen, Entnahmestellen und Sicherheitstechnik für 4%iges Formalin und 100%iges Ethanol.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Zentrale Formalin- und Alkoholversorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Grafenstraße 9
64283 Darmstadt
— NA04 zusätzliche Anforderungen;
— NA05 Druckluft;
— NA06 Stundenlohnarbeiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
— NA04: Überarbeitung des Ex-Schutz-Dokumentes;
— NA05: Druckminderer für Anschluss an Zentraldruckluftanlage;
— NA06: diverse Stundenlohnarbeiten für bauliche Systemanpassungen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, weil die zusätzl. Leistung in die des Hauptauftrags eingreift. Durch eine neue Vergabe müssten Leistungen mit zum bestehenden Auftrag unterschiedlich technischen Merkmalen erworben werden, was Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Instandhaltung mit sich bringen und zu mangelnder Austauschbarkeit und Kompatibilität der im Rahmen des urspr. Vergabeverfahrens beschafften Gegenstände führen würde. Bei Ausführung der Leistungen von verschiedenen Unternehmen besteht das konkrete Risiko, dass im Falle eines Mangels oder einer Störung die Verantwortlichkeit nicht sicher festgestellt und die tatsächliche Ursache und Verantwortung nicht oder nur im Wege kosten- und zeitintensiver gerichtlicher Beweissicherungsverfahren geklärt werde kann Zudem entstünde im diesem Fall eine erneute Sachverständigenprüfung. Ggf. Mehrkosten bei der Objektüberwachung.